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www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

Die verschiedenen Arten von

Sonderausgaben

Was Sonderausgaben sind, wird im Einkommensteuergesetz genau

definiert. Das sind z. B. Personenversicherungen, Ausgaben für die

Schaffung oder die Sanierung von Wohnraum. Aber auch Spenden an

begünstige Organisationen, Kirchenbeiträge und Steuerberatungskos-

ten gehören dazu.

Ab der ANV für das Jahr 2017 gibt es eine wichtige Änderung. Bestimm-

te Beiträge werden von den zuständigen Stellen automatisch an das

Finanzamt gemeldet:

■■

Kirchenbeiträge

■■

Spenden

■■

Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung

■■

Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzli-

chen Pensionsversicherung

Diese Sonderausgaben berücksichtigt das Finanzamt automatisch in

Ihrer ANV. Dazu müssen Sie dem Zahlungsempfänger nur Ihren Vor-

und Zunamen, wie er im Zentralen Melderegister angeführt ist, sowie

Ihr Geburtsdatum bekanntgeben. Die Organisationen – z. B. Kirche,

Pensionsversicherungsanstalt etc. – sind dann verpflichtet, diese Infor-

mationen in verschlüsselter Form dem Finanzamt für die automatische

Berücksichtigung in Ihrer ANV zu übermitteln. In diesen Fällen ist es

nicht mehr möglich, diese Sonderausgaben nachträglich selbst in der

ANV einzutragen.

Werden dem Finanzamt falsche Daten gemeldet, müssen Sie sich an die

Organisation wenden, an die Sie die Zahlung geleistet haben. Diese ist

verpflichtet, Fehler zu korrigieren.

Zur automatischen Übermittlung Ihrer Sonderausgaben

sind nur Organisationen verpflichtet, die eine feste Einrich-

tung in Österreich haben. Eine entsprechende Liste finden

Sie auf

www.bmf.gv.at