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Die verschiedenen Arten von
Sonderausgaben
Was Sonderausgaben sind, wird im Einkommensteuergesetz genau
definiert. Das sind z. B. Personenversicherungen, Ausgaben für die
Schaffung oder die Sanierung von Wohnraum. Aber auch Spenden an
begünstige Organisationen, Kirchenbeiträge und Steuerberatungskos-
ten gehören dazu.
Ab der ANV für das Jahr 2017 gibt es eine wichtige Änderung. Bestimm-
te Beiträge werden von den zuständigen Stellen automatisch an das
Finanzamt gemeldet:
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Kirchenbeiträge
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Spenden
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Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung
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Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzli-
chen Pensionsversicherung
Diese Sonderausgaben berücksichtigt das Finanzamt automatisch in
Ihrer ANV. Dazu müssen Sie dem Zahlungsempfänger nur Ihren Vor-
und Zunamen, wie er im Zentralen Melderegister angeführt ist, sowie
Ihr Geburtsdatum bekanntgeben. Die Organisationen – z. B. Kirche,
Pensionsversicherungsanstalt etc. – sind dann verpflichtet, diese Infor-
mationen in verschlüsselter Form dem Finanzamt für die automatische
Berücksichtigung in Ihrer ANV zu übermitteln. In diesen Fällen ist es
nicht mehr möglich, diese Sonderausgaben nachträglich selbst in der
ANV einzutragen.
Werden dem Finanzamt falsche Daten gemeldet, müssen Sie sich an die
Organisation wenden, an die Sie die Zahlung geleistet haben. Diese ist
verpflichtet, Fehler zu korrigieren.
Zur automatischen Übermittlung Ihrer Sonderausgaben
sind nur Organisationen verpflichtet, die eine feste Einrich-
tung in Österreich haben. Eine entsprechende Liste finden
Sie auf
www.bmf.gv.at