mutsgefährdungsschwelle eingeführt. Diese wird definiert als 60
Prozent des Medianeinkommens in einem Land. Die Schwelle wird
in allen EU Ländern erhoben. Kommen zusätzlich zu einem geringen
Einkommen auch Einschränkungen in zentralen Lebensbereichen
hinzu, spricht man von armutsbetroffenen Menschen bzw. Haus-
halten. Die Lebensbereiche sind aktuell definiert als:
n
regelmäßige Zahlungen in den letzten zwölf Monaten rechtzeitig
zu begleichen (Miete, Betriebskosten, Kreditrückzahlungen,
Wohnnebenkosten, Gebühren für Wasser-, Müllabfuhr und Kanal,
sonstige Rückzahlungsverpflichtungen),
n
unerwartete Ausgaben bis zu 1.050 Euro zu finanzieren,
n
die Wohnung angemessen warm zu halten,
n
jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch
oder entsprechende vegetarische Speisen zu essen,
n
einmal im Jahr auf Urlaub zu fahren,
n
einen Pkw,
n
eine Waschmaschine,
n
ein Farbfernsehgerät,
n
ein Telefon oder Handy.
Von manifester Armut spricht man, wenn Einschränkungen in min-
destens vier zentralen Lebensbereichen und ein geringes Einkom-
men im Haushalt aufscheinen. Wenn Haushalte mindestens zwei der
folgenden drei Bedingungen aufweisen, spricht man von einer Mehr-
fachausgrenzung: Einkommen unter Armutsgefährdungsschwelle,
geringe Erwerbsintensität, Einschränkungen in zentralen Lebensbe-
reichen. Alternative Modelle wie das Konzept der Referenzbudgets
gehen im Unterschied zur Armutsgefährdungsschwelle von der Wa-
renkorbmethode aus. Sie fragen, was ein durchschnittlicher Mensch
ohne besondere Bedürfnisse in einem Land braucht, welche Aus-
gaben getätigt werden müssen, um teilhaben zu können. Im Schnitt
kommen die Referenzbudgets auf einen Betrag, der bis zu 300 Euro
über der Armutsgefährdungsschwelle liegt.
Politische Bildung
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