Previous Page  33 / 76 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 33 / 76 Next Page
Page Background

Was ist zu tun?

Die rege Beteiligung der WorkshopteilnehmerInnen an der Diskus-

sion zeigte die Betroffenheit der Einzelnen in Bezug auf das Thema

Armut. Im Rahmen der Veranstaltung konnten Ideen und Gedanken

ausgesprochen sowie gemeinsam weiterentwickelt werden. In einer

kurzen Auflistung der zentralen Themen soll wiedergespiegelt wer-

den, was die Personen im Workshop beschäftigte und zu welchen

Handlungsoptionen dieser Gedankenaustausch führte.

Ein Diskussionsschwerpunkt lag im Bereich des Arbeits- und Leis-

tungsbegriffs: Die OECD (2010) betont in einer Studie, dass ein ein-

heitliches Vorschul- und Schulsystem der Bildungsmobilität zwi-

schen Generationen förderlich ist, da damit eine vorzeitige Segre-

gation von Bildungs- und Erwerbsverläufen vermieden werden kann.

Die Arbeiterkammer und die OECD empfehlen seit Jahren, dass

Arbeitseinkommen in Österreich entlastet werden sollen, um den

Druck von ArbeitnehmerInnen zu nehmen. Damit einher ging eine

Diskussion über den aktuellen Arbeitsbegriff, der neu gedacht wer-

den sollte. Noch immer wird die Arbeit von Frauen weniger bezahlt

als jene von Männern. Bei der Ausgestaltung von Sozialleistungen

muss der Leistungsbegriff neu gedacht werden. Inklusion durch

Leistung hat Grenzen, denn was ist mit jenen Menschen, die nicht

hundertprozentig am Arbeitsmarkt partizipieren können. Auch heute

haben wir Berufe, die sehr hohe Leistungen erbringen, z.B. Pflege

und Betreuung, und deren Gehälter nicht an jene von Managern her-

ankommen. Der gegenwärtige Sozialstaat baut Sozialleistungen auf

dem Leistungsbegriff der Vollerwerbstätigkeit auf. Ein funktionieren-

der Sozialstaat hat aber die Funktion, kollektive Risiken abzu-

decken; hier müssen neue Formen gefunden werden.

Verankerung der sozialen Rechte als Menschenrechte ins gesell-

schaftliche Bewusstsein: Umfassende soziale Sicherheit ist ein

grundl egendes universelles Menschenrecht. Die Würde des Men-

schen kann nicht mit einer Leistung eingetauscht werden, sie ist

unteilbar. Dazu gehören Rechte wie Recht auf Arbeit, Recht auf

Bildung, Recht auf Asyl, Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf

Wohnen etc. Österreich hat mehrere Dokumente dazu unterzeichnet:

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, internationaler Pakt über

wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Kinderrechtskon-ven-

tion etc. Die Umsetzung muss wieder verstärkt eingefordert werden.

Dazu gehört auch, dass diese „BürgerInnenrechte“ eingemahnt wer-

den, wenn genügend Ressourcen vorhanden sind (Einkommen und

immaterielle Ressourcen wie z.B. Bildung).

19

Politische Bildung

31