auch für die betroffenen Hochqualifizierten zunehmend instabiler
und nicht (mehr) linear; Boes und Kämpf (2008) sprechen diesbe-
züglich von „veränderten Vorzeichen“. Das primäre Ziel vieler Be-
schäftigter ist heutzutage oft nicht mehr vom individuellen Aufstieg
in beruflicher Hinsicht gekennzeichnet, sondern vielmehr das Be-
mühen, einem subjektiv empfundenen allgemeinen beruflichen
Abwärtstrend entgegen zu wirken.
Auch rückte mit der Entstehung kapitalistischer und globalisierter
Gesellschaften die Wissensarbeit als zentraler Produktivitätsfaktor
in den Fokus. Durch den Wandel von der Industrie- zur Dienstleis-
tungs- und Wissensgesellschaft – begleitet von immer kürzer wer-
denden Innovationszyklen – haben sich die Verhältnisse zwischen
manueller Arbeit und Wissensarbeit deutlich verschoben. Weitest-
gehend kognitive Arbeitsprozesse weisen zudem einen hohen Grad
an relativer Unbestimmtheit und Unkontrollierbarkeit auf; damit un-
weigerlich verbunden sind gewisse Autonomie- und Handlungs-
spielräume für die Arbeitnehmer/innen (vgl. Crozier & Friedberg,
1993). Um aus Managementsicht diese Autonomie handhaben und
überwachen zu können, haben sich zwei neue Formen der Kontrolle
des Arbeitsprozesses etabliert: (1) Ziel- bzw. Leistungsvereinbarun-
gen als indirekte Form der Kontrolle durch eine Umwandlung von
(anhängigen) Arbeitsverträgen in Selbstständigen-Verträge sowie (2)
Formen der Selbstkontrolle. Gerade die erstgenannte Form schränkt
die Autonomie zunehmend ein und wird Großteils verwendet, um
dem/der Auftraggeber/in – bei gleichbleibendem Output – Kosten
(wie etwa Lohnnebenkosten) einzusparen (vgl. Pernicka et al., 2016;
Kädtler et al., 2013).
Eine weitere erwähnenswerte Entwicklung betrifft in diesem
Zusammenhang die mitunter stark erschwerte eindeutige Trennung
von abhängiger, unselbstständiger und selbstständiger Beschäfti-
gung. Das Dualsystem der Beschäftigung, so wie es bislang aner-
kannt und in dem eine klare Trennlinienziehung möglich war, ver-
schwimmt zunehmend durch sogenannte Hybridisierungstenden-
zen. Exklusive Zurechnungen von Arbeitskräften zur einen oder an-
deren Gruppe sind nicht mehr eindeutig möglich, da viele Erwerbs-
tätige sowohl unselbstständig als auch selbstständig – etwa als
(nebenberufliche) Ein-Personen-Unternehmen (EPU) – tätig sind;
diese Vermischung der beiden Gruppen wird in der Literatur als
Erwerbshybridisierung
bezeichnet (vgl. Bögenhold & Fachinger,
2015; Bögenhold & Klinglmair, 2016, 2017). Zusätzlich gehen
Bögenhold und Fachinger (2015) von negativen Konsequenzen für
die – an Bedeutung gewinnende – Gruppe der Neuen Selbststän-
Politische Bildung
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