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disziplinär ausfällt: Beispielsweise ergibt sich hieraus die Notwen-

digkeit adäquater arbeitsrechtlicher Bestimmungen, um Arbeits-

märkte und Arbeitsbeziehungen so zu formen, dass (weiterhin) best-

mögliche Arbeitsbedingungen für die Betroffenen geschaffen wer-

den (vgl. Delsen, 1995). Grundsätzlich wird die Flexibilisierung von

Beschäftigungsverhältnissen als notwendige Voraussetzung ange-

sehen, um bestehenden und persistenten Arbeitsmarktproblemati-

ken entgegen treten zu können. Mit solchen Deregulierungsmaß-

nahmen sind jedoch schwer kalkulierbare soziale Risiken zu erwar-

ten, welche etwa bei der Lockerung oder Beseitigung etablierter

Standards entstehen; die scheinbare Unvereinbarkeit von Flexibilität

und sozialer Absicherung stellt dabei das größte Problem dar (vgl.

Keller & Seifert, 2006).

Befürworter/innen der Arbeitsmarkflexibilität betonen in diesem

Zusammenhang ausdrücklich die Vorteile dieser flexiblen Beschäf-

tigungsverhältnisse sowohl für den/die Arbeitnehmer/in als auch

den/die Arbeitgeber/in (vgl. Belous, 1989); Kritiker/innen wiederum

orten hierin große Nachteile für Arbeitnehmer/innen. Einer der größ-

ten Nachteile für die Betroffenen wird diesbezüglich in einer Anei-

nanderreihung atypischer Beschäftigungsverhältnisse für bestimmte

Gruppen von Beschäftigten geortet, welche u.a. auch eine finanziel-

le Benachteiligung gegenüber jener Gruppe nach sich ziehen kann,

welche weiterhin über ein Normalarbeitsverhältnis angestellt und

sozial abgesichert ist (vgl. Kalleberg et al., 2000). Bestimmte Per-

sonengruppen dürften sich folglich mit wenig(er) stabilen Arbeits-

verhältnissen, niedrigen Gehältern/Löhnen und weiteren, neuen (so-

zialen) Risiken konfrontiert sehen.

Ob ein/e Erwerbstätige/r von der zunehmend an Bedeutung gewin-

nenden atypischen Beschäftigung und deren vielfältigen Konse-

quenzen betroffen sein wird, hängt dabei maßgeblich von sozio-

demographischen Faktoren wie dem Alter, dem Geschlecht aber

auch dem Wirtschaftssektor, in welchem die berufliche Tätigkeit

ausgeübt wird, ab; diese Erkenntnis kann bestehenden Untersu-

chungen zur beobachteten Flexibilisierung am Arbeitsmarkt ent-

nommen werden (vgl. hierzu etwa OECD, 1986; Walwei, 1996; Wal-

ker et al., 2000).

Zudem wird diesbezüglich die zentrale Rolle des Humankapitals he-

rausgestrichen: So hat insbesondere der Faktor formale Qualifikation

im Sinne der

Humankapitaltheorie

3

zurückreichend auf Schultz (1963)

Politische Bildung

13

3)

Für einen kurzen Überblick zur Humankapitaltheorie und Bildungsrenditen vgl. etwa Glocker

und Stork (2012, S. 6).