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tipp 03/16

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Kreditkartensperre: Keine

Kosten für Konsumenten

Zahlrei e Klauseln der Kreditkarten rma PayLife für ungültig erklärt. Das Urteil des Obersten Geri ts-

hof (OGH) ermögli t Kunden, Sperrentgelt von Anfang November 2009 zurü zufordern.

Ein großer Erfolg bei der Verbandskla-

ge gegen die alten AGB mit Stand Jänner

2012 sowie die per Anfang April 2013 er-

folgten Änderungen der AGB von PayLife

(inzwischen bekannt unter SIX Payment

Services), konnte vor Gericht erreicht wer-

den. Stand der Dinge war, dass sobald der

Karteninhaber Verlust, Diebstahl oder

Gefahr einer missbräuchlichen Verwen-

dung meldete, PayLife eine Gebühr von 17

Euro verlangte.

OGH-Urteil stoppt Gebühren

Die Höchstrichter entschieden, dass die

Verrechnung für Kreditkartensperre laut

Zahlungsdienstegesetz nicht rechtens ist.

Nur die Nichtdurchführung einer Zah-

lung mangels Deckung, der Widerruf ei-

nes Zahlungsau rags sowie die Wiederbe-

scha ung eines Geldbetrags dürfen etwas

kosten. Auch das Entgelt von neun Euro

für den vom Karteninhaber gewünschten

Kartentausch ist unzulässig. Bei einer be-

rechtigten Sperre ist der Tausch der Karte

nämlich eine Nebenp icht, die kostenlos

erfolgen muss, so das OGH-Urteil.

PIN notieren erlaubt

Auch die Bestimmung, dass die Kunden

den PIN (Personal Identi cation Number)

nicht notieren dürfen, ist rechtswidrig. Es

wurde zwar festgelegt, dass der PIN nicht

auf die Karte geschrieben bzw. gemeinsam

in der Geldtasche au ewahrt werden darf,

doch wenn hingegen die Geheimnummer

gut zu Hause versteckt wird, geht das in

Ordnung.

Intransparente Klauseln

Die PayLife AGB beinhalteten eine Klau-

sel, wonach Zahlungen im Internet nur

in Systemen erfolgen dürfen, die PayLife

als „sicher“ ansieht und andernfalls der

Karteninhaber ha en soll. Diese Klausel

wurde ebenso als unzulässig beurteilt. Das

Urteil wurde wie folgt begründet: Es wird

der Eindruck erweckt, dass die Ha ung

für Schäden, die durch die Verwendung

der Kreditkartendaten

in nicht sicheren

Systemen

entste-

hen, wie etwa das

Ausspähen von Kre-

ditkartennummer,

Name und Prüfzahl

durch Dritte, den Kar-

teninhaber tri .

Zeitgerecht rügen

Die Bestimmung, wo-

nach der Kunde die

Monatsabrechnung aner-

kennt, wenn er nicht in- nerhalb von

42 Tagen schri lichen Einspruch erhebt,

wurde für unzulässig erklärt. Nach Fest-

stellung eines Fehlers in der Rechnung,

muss sofort eine Rüge erfolgen.

Schnell, praktisch und kontakt-

los ist die Zahlungsmethode der

Zukun . Near Field Commu-

nication (NFC) ermöglicht, an

ausgewählten und entsprechend

gekennzeichneten

Terminals

ohne PIN oder Unterschri zu

bezahlen.

Wertgrenze pro Bezahlvorgang

Der Einkauf ist pro Bezahlvor-

gang auf eine Wertgrenze von

etwa 25 Euro begrenzt. Des Wei-

teren gibt es zusätzliche Limits,

Kontaktloses bezahlen: NFC

Komfort dur s nelleres Bezahlen mit NFC führt zu Zeitersparnis.

Ungere tfertigte Angst vor versehentli em Zahlungsvorgang.

Einfach und bequem:

Near Field Communication.

Das Risiko bei NFC-Zahlung

trägt stets das Kartenunternehmen.

Fotolia/Piotr Adamowicz

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kaernten.arbeiterkammer.at/geld

OGH-Urteil hebt Sperrentgelt bei Verlust,

Diebstahl oder Missbrauch auf. Gebühren

können rückwirkend abNovember 2009

zurückgefordert werden.