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Kreditkartensperre: Keine
Kosten für Konsumenten
Zahlrei e Klauseln der Kreditkarten rma PayLife für ungültig erklärt. Das Urteil des Obersten Geri ts-
hof (OGH) ermögli t Kunden, Sperrentgelt von Anfang November 2009 zurü zufordern.
Ein großer Erfolg bei der Verbandskla-
ge gegen die alten AGB mit Stand Jänner
2012 sowie die per Anfang April 2013 er-
folgten Änderungen der AGB von PayLife
(inzwischen bekannt unter SIX Payment
Services), konnte vor Gericht erreicht wer-
den. Stand der Dinge war, dass sobald der
Karteninhaber Verlust, Diebstahl oder
Gefahr einer missbräuchlichen Verwen-
dung meldete, PayLife eine Gebühr von 17
Euro verlangte.
OGH-Urteil stoppt Gebühren
Die Höchstrichter entschieden, dass die
Verrechnung für Kreditkartensperre laut
Zahlungsdienstegesetz nicht rechtens ist.
Nur die Nichtdurchführung einer Zah-
lung mangels Deckung, der Widerruf ei-
nes Zahlungsau rags sowie die Wiederbe-
scha ung eines Geldbetrags dürfen etwas
kosten. Auch das Entgelt von neun Euro
für den vom Karteninhaber gewünschten
Kartentausch ist unzulässig. Bei einer be-
rechtigten Sperre ist der Tausch der Karte
nämlich eine Nebenp icht, die kostenlos
erfolgen muss, so das OGH-Urteil.
PIN notieren erlaubt
Auch die Bestimmung, dass die Kunden
den PIN (Personal Identi cation Number)
nicht notieren dürfen, ist rechtswidrig. Es
wurde zwar festgelegt, dass der PIN nicht
auf die Karte geschrieben bzw. gemeinsam
in der Geldtasche au ewahrt werden darf,
doch wenn hingegen die Geheimnummer
gut zu Hause versteckt wird, geht das in
Ordnung.
Intransparente Klauseln
Die PayLife AGB beinhalteten eine Klau-
sel, wonach Zahlungen im Internet nur
in Systemen erfolgen dürfen, die PayLife
als „sicher“ ansieht und andernfalls der
Karteninhaber ha en soll. Diese Klausel
wurde ebenso als unzulässig beurteilt. Das
Urteil wurde wie folgt begründet: Es wird
der Eindruck erweckt, dass die Ha ung
für Schäden, die durch die Verwendung
der Kreditkartendaten
in nicht sicheren
Systemen
entste-
hen, wie etwa das
Ausspähen von Kre-
ditkartennummer,
Name und Prüfzahl
durch Dritte, den Kar-
teninhaber tri .
Zeitgerecht rügen
Die Bestimmung, wo-
nach der Kunde die
Monatsabrechnung aner-
kennt, wenn er nicht in- nerhalb von
42 Tagen schri lichen Einspruch erhebt,
wurde für unzulässig erklärt. Nach Fest-
stellung eines Fehlers in der Rechnung,
muss sofort eine Rüge erfolgen.
Schnell, praktisch und kontakt-
los ist die Zahlungsmethode der
Zukun . Near Field Commu-
nication (NFC) ermöglicht, an
ausgewählten und entsprechend
gekennzeichneten
Terminals
ohne PIN oder Unterschri zu
bezahlen.
Wertgrenze pro Bezahlvorgang
Der Einkauf ist pro Bezahlvor-
gang auf eine Wertgrenze von
etwa 25 Euro begrenzt. Des Wei-
teren gibt es zusätzliche Limits,
Kontaktloses bezahlen: NFC
Komfort dur s nelleres Bezahlen mit NFC führt zu Zeitersparnis.
Ungere tfertigte Angst vor versehentli em Zahlungsvorgang.
Einfach und bequem:
Near Field Communication.
Das Risiko bei NFC-Zahlung
trägt stets das Kartenunternehmen.
Fotolia/Piotr Adamowicz
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kaernten.arbeiterkammer.at/geldOGH-Urteil hebt Sperrentgelt bei Verlust,
Diebstahl oder Missbrauch auf. Gebühren
können rückwirkend abNovember 2009
zurückgefordert werden.