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tipp 03/16

k aernten.arbeiterk

ammer.at

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i

Insolvenzschutzverband: 050 477-2242

die Forderungsanmeldungen beim Insol-

venz-Entgeltfonds ein. Im Konkursfall

kommen die Mitarbeiter des ISA in den

Betrieb. Konkursopfer können aber auch

eine Einzelberatung beim ISA vereinba-

ren. Die Vertretung ist kostenlos.

Im Insolvenzfall: ISA kontaktieren

Die Erö nung eines Insolvenzverfahrens

beendet nicht automatisch ein Arbeits-

verhältnis. An die Stelle des Arbeitgebers

tritt der Insolvenzverwalter, er ist für die

pünktliche Auszahlung der Löhne, Gehäl-

ter sowie anteiligem Urlaubs- und Weih-

Der Insolvenzschutzverband für Ar-

beitnehmerInnen (ISA) in Klagenfurt

ist Anlaufstelle für alle Opfer von Fir-

menkonkursen und wurde im Jänner

1997 von AK und ÖGB gegründet und

ist seit Jänner 2006 auch in Kärnten

aktiv. Der ISA hat die Stellung eines

bevorrechteten

Gläubigerschutzver-

bandes. Hauptzweck des nicht auf

Gewinn ausgerichteten Vereins ist die

Vertretung von Arbeitnehmern im In-

solvenzverfahren. Der ISA errechnet im

Konkursfall o ene Lohn- und Gehalts-

ansprüche der Mitarbeiter und bringt

Insolvenz –was nun?

Im Konkursfall müssen betroffene Arbeitnehmer die ri tigen

S ritte setzen. Der Verband ISA hil AK-Mitgliedern kostenlos.

Von 2010 bis Juni 2016 hat der ISA 11.251Mandanten vertreten, dabei konnten Vertretungserfolge in der Höhe von 90,3Millionen Euro netto erzielt werden.

doch jetzt ist es an der Zeit, Nägel mit

Köpfen zu machen.“ Ziel ist ein gemein-

samer Fonds von Landesregierung, Ge-

werkscha und Arbeiterkammer, um eine

nahtlose Überbrückung im Konkursfall

zu ermöglichen. „Es ist unsere Aufgabe,

für solche Extremsituationen vorzusor-

gen“, ist Goach überzeugt.

Mit Betriebsrat besser vertreten

„Besonders tragisch ist der Verlust der Ar-

beitsplätze“, unterstrich der AK-Präsident

die Arbeitsmarktsituation, in der um je-

den Platz gekämp würde:

„Ein Sozialplan konnte bedau-

erlicherweise nicht verhandelt

werden, da kein Betriebsrat

vorhanden war.“ Diesen Um-

stand bedauert auch Richard

Wohlgemuth, Abteilungsleiter

für Arbeitsrecht. Egal ob der Verlust von

Arbeitsplätzen durch Schließung, Stand-

ortverlegungen und Insolvenzen droht

– der Betriebsrat ist frühzeitig zu verstän-

digen und in die Entscheidungen des Un-

ternehmens einzubinden. Er ist gesetzlich

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kaernten.arbeiterkammer.at/arbeit

2011

90,3 Millionen Euro

2012

2013

2014

2015

2016

137

70

248

102

159

236

97

93

Mandanten

Mandanten

Mandanten

Mandanten

Mandanten

PlantransGmbH

Backhaus

Kraschowitz

Gri ner

Haus

Druckerei

TheissGmbH

Friseursalon

Elite

Kresta

Smart

Personalservice

NCAGmbH

Mandanten

Mandanten

Mandanten

nachtsgeld nach Konkurserö nung zu-

ständig. Erst wenn ein Sanierungsplan

scheitert, kommt es zur Schließung des

Unternehmens. Als Arbeitnehmer ist

es wichtig, sich beraten zu lassen, um

die richtigen Schritte zu setzen. Nur

so kann gewährleistet werden, dass der

volle Anspruch auf Insolvenzgeld ge-

wahrt wird. Arbeitnehmer sollten mit

dem ISA Kontakt aufnehmen, wenn

das erste Mal über eine eventuelle In-

solvenz gesprochen wird, spätestens

aber, wenn erstmals Ansprüche nicht

mehr oder nur teilweise ausbezahlt

werden. Wichtig ist: Ja nichts unter-

schreiben, ohne sich beim ISA ausführ-

lich informiert zu haben!

legitimiert,

Arbeitnehmer

gegenüber dem Arbeitgeber

zu vertreten. „Ein Sozialplan

verhil den Dienstnehmern

zu Geld, das sonst nicht aus-

gezahlt wird. Ohne Betriebs-

rat sind uns die Hände gebun-

den“, bedauert Wohlgemuth, dass keine

Verhandlungen mit dem AMS und dem

Land über Förderungen oder eine Stif-

tung geführt werden konnten.

„Es ist unsere

Aufgabe, Mens en

in unvorhergesehenen

Extremsituationen

zu helfen.”

Günther Goa ,

AK-Präsident