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Eine Naturgewalt ist ein besonderer Ausnahmefall, do Re te und
P i ten gegenüber des Arbeitgebers sollten ni t ignoriert werden.
AK-Katastrophenhilfe-Darlehen:
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Das Darlehen ist für alle betro enen AK-Mitglieder in Afritz möglich.
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Die Gemeinde muss bestätigen, dass der Haushalt betro en ist.
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Antragsformular „AK-Wohnbaudarlehen“, händisch gekennzeichnet
mit „Katastrophenhilfe“.
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Die Darlehenshöhe beträgt 20.000 Euro.
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Das erste Jahr ist tilgungsfrei.
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Die Rückzahlungsrate beträgt 100 Euro oder 200 Euro monatlich.
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Das Katastrophen-Darlehen ist auch parallel zu einem anderen Darlehen möglich.
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Die sonstigen Modalitäten entsprechen jenen des AK-Wohnbaudarlehens.
Sollte man aufgrund von massiven Un-
wetterschäden, Murenabgängen, Über u-
tung oder Schneechaos den Arbeitsplatz
nicht pünktlich oder im schlimmsten
Fall gar nicht erreichen können, ist dies
nicht als Urlaubstag oder Zeitausgleich
zu rechnen. Dann liegt ein sogenannter
Dienstverhinderungsgrund vor, der das
Zuspätkommen oder Fernbleiben von
der Arbeitsstelle rechtfertigt. Die betrof-
fene Dienstnehmerin oder der betro e-
ne Dienstnehmer sind jedoch dazu ver-
p ichtet, alle zumutbaren Vorkehrungen
zu tre en, um zur Arbeit zu erscheinen.
Außerdem besteht in jedem Fall die Ver-
p ichtung, dem Arbeitgeber umgehend
zu melden, dass man nicht rechtzeitig zur
Arbeit erscheinen kann. „Alles Zumutbare
bedeutet beispielsweise früher au rechen
oder den eigenen PKW statt ö entlicher
Verkehrsmittel zu nutzen, um pünktlich
bzw. überhaupt zur Arbeit zu kommen“,
sagt AK-Arbeitsrechtsexperte Wolfram
Lechner. Ob eine Maßnahme zumutbar
ist, wird im Einzelfall geprü .
Entlassung unberechtigt
„Wenn jemand wegen solcher Katastro-
phen nicht in die Arbeit kommt, so muss
kein Urlaubstag oder Zeitausgleich ge-
nommen werden, da es sich um ein be-
rechtigtes Fernbleiben vom Dienst han-
delt.“, so Lechner. Sollte ein Arbeitgeber
ein wetterbedingtes Verspäten oder Fern-
bleiben zum Anlass für eine Entlassung
nehmen, ist die Entlassung unberechtigt,
wenn der Arbeitnehmer alles Zumutbare
unternommen hat, um zeitgerecht am Ar-
beitsplatz zu erscheinen.
Auch imKatastrophenfall hat der Dienstnehmer
gegenüber demDienstgeber Rechte und P ichten.
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kaernten.arbeiterkammer.at/recht kaernten.arbeiterkammer.at/afritzFotolia/WoGi
Dienstverhinderung bei
Naturgewalt: Was tun?
Wohnbaudarlehen, das Mitgliedern zins-
frei in der Höhe von 5.000 Euro gewährt
wird, für betro ene AK-Mitglieder in
Afritz auf 20.000 Euro erhöht. Es dient
für Schadensfälle, die nicht von der Ver-
sicherung, von Spenden oder von Mitteln
des Kärntner Nothilfswerkes abgedeckt
werden. „Die Soforthilfe ist als erster
Tropfen auf den heißen Stein zu sehen,
das AK-Wohnbaudarlehen dient der lang-
fristigen Unterstützung“, erklärte Goach,
und betonte: „Ich weiß, dass Geld nicht
die verlorenen Habseligkeiten, persönli-
chen Wertgegenstände und auch nicht ein
Zuhause ersetzen können. Mit der nan-
ziellen Unterstützung möchten wir einen
kleinen Beitrag zur Erleichterung in dieser
schrecklichen Situation leisten.“ Ähnliche
Maßnahmen hatte die Arbeiterkammer
auch schon bei fatalen Katastrophen wie
dem letzten Mal beim Jahrhunderthoch-
wasser in Lavamünd 2012 oder davor 2003
in Vorderberg ergri en.
Steuerliche Fragen
Kosten, die nicht in anderer Form abge-
golten wurden, können bei der Arbeit-
nehmerveranlagung, der Steuererklärung,
geltend gemacht werden. Die Experten
der AK Kärnten waren bei einer Infor-
mationsveranstaltungen in der Gemeinde
vor Ort und standen Rede und Antwort.
Welche Kosten als außergewöhnliche Be-
lastung ohne Selbstbehalt berücksichtigt
werden können, haben wir auf den Seiten
21 und 22 zusammengefasst.
DARLEHEN