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Steuertipps: Holen
Sie Ihr Geld zurück!
Arbeitnehmer mit geringem Jahreseinkommen haben bei der Arbeit-
nehmerveranlagung Chancen auf eine höhere Steuergutschrift.
Nicht nur für Vollzeitarbeitnehmer, auch
für Schüler und Studenten, die in den Fe-
rien gearbeitet haben, gilt: unbedingt die
Arbeitnehmerveranlagung
beantragen.
Oft sagt man dazu auch „den Steueraus-
gleich machen“. Dies ist bis zu fünf Jahre
im Nachhinein möglich. Das heißt, dass
der Antrag für das Jahr 2015 bis Ende De-
zember 2020 gestellt werden kann. Es ist
also noch bis Ende 2015 möglich, die Ar-
beitnehmerveranlagung rückwirkend bis
2010 zu machen. Anträge kann man im
Internetportal des Bundesministeriums
für Finanzen "FinanzOnline" stellen, pos-
talisch an das Finanzamt schicken oder
dort persönlich abgeben.
Anspruch für alle Wenigverdiener
Wenn beim Ferialjob Lohnsteuer abgezo-
gen wurde, bekommt man diese zurück.
Da die Dienstverhältnisse kurz waren,
wird das Jahreseinkommen 11.900 Euro
kaum überschreiten. Bis zu dieser Grenze
gibt es vom Fiskus zusätzlich Geld, auch
wenn man gar keine Lohnsteuer bezahlt
hat – die so genannte Negativsteuer. Die
Negativsteuer gibt es nicht nur für Feri-
a lprakti kanten
oder
-arbeiter.
Anspruch
da-
rauf haben alle
Arbeit nehmer,
die niedrige Ein-
kommen haben,
also in vielen
Fällen auch Lehr-
linge, Teilzeitbe-
schäftigte
und
Grundwehr- oder
Zivildiener. Aus-
genommen von
dieser Regelung
sind Pensionis-
ten. Die Steuergutschrift beträgt zehn Pro-
zent der bezahlten Sozialversicherungs-
beiträge, maximal jedoch 110 Euro. Wenn
Bares Geld zurück
Unsere Bilanz an Steuer-
beratungen 2014:
4,8 Mio. Euro
In 19.298 Beratungen haben
wir für Sie vom Fiskus diese
beachtliche Summe zurück-
geholt. Im Durchschnitt
erhalten Antragsteller vom
Finanzamt 250 Euro zurück.
Junge Leute träumen viele Träume. Ei-
ner davon betrifft die ersten eigenen vier
Wände. Da gerade in jungen Jahren das
Sparkonto selten prall gefüllt ist, scheitert
das Vorhaben von einer Wohnung oft an
den finanziellen Mitteln. Deshalb fördert
die Arbeiterkammer Kärnten unter dem
Titel "Junges Wohnen" Arbeitnehmer bis
zum 35. Lebensjahr mit einem zinsenlosen
Wohnbaudarlehen.
Bis zu 3.000 Euro Darlehen
Und so funktioniert "Junges Wohnen":
Wer eine Genossenschafts- oder Gemein-
dewohnung bezieht, kann einen Antrag
ausfüllen und bis zu 3.000 Euro gewährt
bekommen. Der Antrag ist im Internet zu
finden und liegt bei der Arbeiterkammer
auf. Das Darlehen wird in einem mode-
AK fördert erste Wohnung
Arbeitnehmer bis zum 35. Lebensjahr werden mit zinsenlosem
Wohnbaudarlehen unterstützt.
Damit die erstenWohnträumewahr werden: Die AK hilft mit einemDarlehen.
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