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tipp 02/15

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Steuertipps: Holen

Sie Ihr Geld zurück!

Arbeitnehmer mit geringem Jahreseinkommen haben bei der Arbeit-

nehmerveranlagung Chancen auf eine höhere Steuergutschrift.

Nicht nur für Vollzeitarbeitnehmer, auch

für Schüler und Studenten, die in den Fe-

rien gearbeitet haben, gilt: unbedingt die

Arbeitnehmerveranlagung

beantragen.

Oft sagt man dazu auch „den Steueraus-

gleich machen“. Dies ist bis zu fünf Jahre

im Nachhinein möglich. Das heißt, dass

der Antrag für das Jahr 2015 bis Ende De-

zember 2020 gestellt werden kann. Es ist

also noch bis Ende 2015 möglich, die Ar-

beitnehmerveranlagung rückwirkend bis

2010 zu machen. Anträge kann man im

Internetportal des Bundesministeriums

für Finanzen "FinanzOnline" stellen, pos-

talisch an das Finanzamt schicken oder

dort persönlich abgeben.

Anspruch für alle Wenigverdiener

Wenn beim Ferialjob Lohnsteuer abgezo-

gen wurde, bekommt man diese zurück.

Da die Dienstverhältnisse kurz waren,

wird das Jahreseinkommen 11.900 Euro

kaum überschreiten. Bis zu dieser Grenze

gibt es vom Fiskus zusätzlich Geld, auch

wenn man gar keine Lohnsteuer bezahlt

hat – die so genannte Negativsteuer. Die

Negativsteuer gibt es nicht nur für Feri-

a lprakti kanten

oder

-arbeiter.

Anspruch

da-

rauf haben alle

Arbeit nehmer,

die niedrige Ein-

kommen haben,

also in vielen

Fällen auch Lehr-

linge, Teilzeitbe-

schäftigte

und

Grundwehr- oder

Zivildiener. Aus-

genommen von

dieser Regelung

sind Pensionis-

ten. Die Steuergutschrift beträgt zehn Pro-

zent der bezahlten Sozialversicherungs-

beiträge, maximal jedoch 110 Euro. Wenn

Bares Geld zurück

Unsere Bilanz an Steuer-

beratungen 2014:

ƒ

ƒ

4,8 Mio. Euro

In 19.298 Beratungen haben

wir für Sie vom Fiskus diese

beachtliche Summe zurück-

geholt. Im Durchschnitt

erhalten Antragsteller vom

Finanzamt 250 Euro zurück.

Junge Leute träumen viele Träume. Ei-

ner davon betrifft die ersten eigenen vier

Wände. Da gerade in jungen Jahren das

Sparkonto selten prall gefüllt ist, scheitert

das Vorhaben von einer Wohnung oft an

den finanziellen Mitteln. Deshalb fördert

die Arbeiterkammer Kärnten unter dem

Titel "Junges Wohnen" Arbeitnehmer bis

zum 35. Lebensjahr mit einem zinsenlosen

Wohnbaudarlehen.

Bis zu 3.000 Euro Darlehen

Und so funktioniert "Junges Wohnen":

Wer eine Genossenschafts- oder Gemein-

dewohnung bezieht, kann einen Antrag

ausfüllen und bis zu 3.000 Euro gewährt

bekommen. Der Antrag ist im Internet zu

finden und liegt bei der Arbeiterkammer

auf. Das Darlehen wird in einem mode-

AK fördert erste Wohnung

Arbeitnehmer bis zum 35. Lebensjahr werden mit zinsenlosem

Wohnbaudarlehen unterstützt.

Damit die erstenWohnträumewahr werden: Die AK hilft mit einemDarlehen.

Fotolia/Sergey Peterman