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tipp 02/15
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Betriebskosten: Was
mussMieter zahlen?
Heuer wurde zum zweiten Mal der "Betriebskosten-Check" durchge-
führt. Über 1.400 Mieter nutzten das Angebot und ließen sich beraten.
Betriebskosten sind ein hoher Kostenfak-
tor bei den Wohnkosten – und oft schwer
nachvollziehbar, wie sie sich zusammen
setzen. Vermieter sind gesetzlich ver-
pflichtet, dem Mieter eine Jahresabrech-
nung mit der Auflistung der einzelnen
Verrechnungsposten offenzulegen. Die
Frist dafür ist der 30. Juni des Folgejahres.
Für welche Kosten kommt der Mieter auf?
Die Jahresabrechnung ist oft sehr unüber-
sichtlich und vor allem für Laien schwer
verständlich.
Beim
"Betriebskosten-
Check", einer gemeinsamen Initiative von
Land Kärnten und der Arbeiterkammer,
wird die Abrechnung aufgeschlüsselt und
die einzelnen Verrechnungsposten auf
ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Die Aktion
soll sicherstellen, dass Mieter nur jene Be-
träge zahlen, zu denen sie auch wirklich
verpflichtet sind.
Im Zweifel Experten fragen
Viele Mieter hatten den Eindruck, dass
Hausverwaltungen nicht sonderlich be-
müht sind, diese Kosten gering zu halten.
Vermieter dürfen bestimmte Kosten auf
den Mieter umwälzen – jedoch nicht alle.
Welche Kosten auf den Mieter übertragen
werden dürfen, ist im Betriebskostenka-
talog des Mietrechtsgesetzes festgelegt.
Manchmal werden sie auch individuell
im Zuge des Mietvertrages vereinbart. Im
Zweifelsfall ist es aber immer am besten,
wenn man sich von einem Experten bera-
ten lässt.
Aktion "scharf" bei Betriebskosten
Der Check wurde heuer wieder von Mai
bis Juli durchgeführt, über 1.400 Anfragen
wurden bearbeitet. Das Beratungsteam
wurde von AK-Mietrechtsexperten Mi-
chael Tschamer geleitet. Die Bilanz 2015 ist
sehr erfolgreich: „Von insgesamt 1.416 An-
fragen konnten wir 923 beim Erstkontakt
klären“. In 440 weiteren Fällen mussten
Einspruchschreiben verfasst werden, um
Einsicht in die Belegsammlung zu erlan-
gen. Dies war notwendig, um die Abrech-
nung erst nachvollziehen zu können. In
rund 50 Fällen begleitet das Team Mieter
noch bei ihren Einsprüchen.
Auch Vermieter sollen Bescheid wissen
Eine Besonderheit zeigte sich heuer darin,
dass genossenschaftliche Mieter sehr wohl
Einspruch erhoben haben, private Mieter
jedoch eher zögerlich waren. Grund war
offensichtlich die Angst vor der Kündi-
gung ihres Mietvertrages. Die Aktion
wurde heuer zweifach gut angenommen:
Auch Vermieter kamen zur Beratung.
„Da den Mietern korrekte Abrechnungen
direkt zugutekommen, beraten wir natür-
lich auch gerne private Vermieter“, erklärt
AK-Experte Tschamer.
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Halber Lohn für Wohnkosten
Erhebung der AK zeigt deutliche Erhöhung der Mietpreise, Befragte
sprechen von einer schweren Belastung durch hohe Wohnkosten.
Tolle Sachpreise beimGewinnspiel zur Mietenerhebung: Günther Goach, die Gewinner SilviaGruber,
ChristianMischkulnig , Melanie Smertnik, sowieMichael Tschamer und Susanne Kißlinger (v.l.n.r.)
AK/Eggenberger
Konsumentenschutz 050 477-2000