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tipp 02/15

k aernten.arbeiterk ammer.at

Aktuell

SCHWERPUNKT

Arbeit & Recht

Konsument Bildung

Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

Immer mehr Arbeitnehmer verschulden sich bereits in jungen Jahren.

Die AK fordert deshalb seit geraumer Zeit die Einführung des Faches

"Verbraucherbildung" an Schulen.

Jugend tappt

in Schuldenfalle

Ein neues Handy, das erste Moped, die

hippste Kleidung – die Konsumwün-

sche von Jugendlichen sind vielschichtig.

Gleichzeitig verdienen junge Menschen

zu Beginn ihrer Berufslaufbahn verhält-

nismäßig wenig Geld. Das Ergebnis: Im-

mer mehr Mädchen und Burschen tappen

in die Schuldenfalle. Eine Umfrage der

Arbeiterkammer hat ergeben, dass in der

Bundeshauptstadt Wien bereits jeder drit-

te Lehrling Erfahrung mit einem Inkasso-

büro hat.

AK fordert Verbraucherbildung an Schulen

Die Kärntner Arbeiterkammer fordert

daher seit Jahren eine verpflichtende Ver-

braucherbildung an Schulen. Der Umgang

mit Geld muss schon in jungen Jahren

gelernt werden, um den Überblick über

sein Konto nicht zu verlieren und in die

Schuldenspirale zu gelangen. Verbrauch-

erbildung soll dabei helfen, Wissen über

Waren und Dienstleistungen zu verbes-

sern sowie seine Rechte und Pflichten am

Verbrauchermarkt zu kennen. Denn, wer

schon früh auf das Schuldenkarussel auf-

springt, kommt meist ohne professionelle

Hilfe und viel persönlichen Einsatz nicht

mehr so schnell herunter. AK-Konsumen-

tenschützer und die Jugendschützer von

AK Young bieten deshalb laufend Infor-

mation für Lehrlinge.

Häufig gestellte Fragen

Die am häufigsten an die AK-Konsumen-

tenschützer gestellten Fragen drehen sich

um folgende Themenbereiche:

n

In welchem Alter und welchem

Ausmaß dürfen Jugendliche Geschäfte

abschließen?

n

Wann sind Geschäftsabschlüsse

unwirksam?

n

Wann können Jugendliche ein Konto

eröffnen oder eine Bankomatkarte

verwenden?

n

Wann und in welcher Höhe können

sie das Konto überziehen, Kredite

aufnehmen oder Bürgschaften leisten?

n

Was ist bei Handyverträgen zu

beachten?

n

Wie erhebt man Einspruch bei

überhöhten Telefonrechnungen?

n

Was tun bei einer Überschreitung

des Datenvolumens?

n

Welche Rücktrittsrechte

gibt es bei Internetgeschäften?

Nicht jedes Geschäft ist

erlaubt

„Eine ganz wesentliche Fra-

ge lautet, in welchem Aus-

maß Jugendliche überhaupt

Geschäfte abschließen dürfen“, erklärt

AK-Konsumentenschutzexpertin

Su-

sanne Kißlinger. Das musste auch die 16

GENERATION

YOUNG

f

i

Konsumentenschutz 050 477-2000

„Eine sehr

häufig gestellte

Frage lautet, in

welchem Ausmaß

Jugendliche überhaupt

Geschäfte machen

dürfen“

Susanne Kißlinger, AK-

Konsumentenschützerin

Jahre alte Anna – sie ist Lehrling im ers-

ten Lehrjahr – erfahren. Wie viele andere

junge Menschen wollte sie sich das neueste

Notebook anschaffen. Anna plante, die

kostspielige Investition per Ratenzahlung

abzustottern. 150 Euro hätte sie im Mo-

nat berappen müssen - und das bei einer

Lehrlingsentschädigung von 400 Euro.

Da der Ratenbetrag über ei-

nen längeren Zeitraum den

Lebensunterhalt von Anna

gefährden würde, durfte

Anna das Geschäft gar nicht

abschließen, da sie dazu eine

Zustimmung ihrer Eltern

benötigt hätte. Letztendlich

musste sich die 16-Jährige

nach einer preisgünstigeren

Lösung umsehen.

Jugendliche glauben

gerne, dass sie ihr Konto

und ihre Finanzen im

Griff haben. Das Geld ist

aber leider oft schneller

ausgegeben, als es ihnen

lieb ist. Die AK-Konsumen-

tenschützer haben die

richtigen Tipps für junge

Leute. Der Umgangmit

Kreditkarte und Co. will

nämlich gelernt sein.