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tipp 02/15
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Aktuell
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Immer mehr Arbeitnehmer verschulden sich bereits in jungen Jahren.
Die AK fordert deshalb seit geraumer Zeit die Einführung des Faches
"Verbraucherbildung" an Schulen.
Jugend tappt
in Schuldenfalle
Ein neues Handy, das erste Moped, die
hippste Kleidung – die Konsumwün-
sche von Jugendlichen sind vielschichtig.
Gleichzeitig verdienen junge Menschen
zu Beginn ihrer Berufslaufbahn verhält-
nismäßig wenig Geld. Das Ergebnis: Im-
mer mehr Mädchen und Burschen tappen
in die Schuldenfalle. Eine Umfrage der
Arbeiterkammer hat ergeben, dass in der
Bundeshauptstadt Wien bereits jeder drit-
te Lehrling Erfahrung mit einem Inkasso-
büro hat.
AK fordert Verbraucherbildung an Schulen
Die Kärntner Arbeiterkammer fordert
daher seit Jahren eine verpflichtende Ver-
braucherbildung an Schulen. Der Umgang
mit Geld muss schon in jungen Jahren
gelernt werden, um den Überblick über
sein Konto nicht zu verlieren und in die
Schuldenspirale zu gelangen. Verbrauch-
erbildung soll dabei helfen, Wissen über
Waren und Dienstleistungen zu verbes-
sern sowie seine Rechte und Pflichten am
Verbrauchermarkt zu kennen. Denn, wer
schon früh auf das Schuldenkarussel auf-
springt, kommt meist ohne professionelle
Hilfe und viel persönlichen Einsatz nicht
mehr so schnell herunter. AK-Konsumen-
tenschützer und die Jugendschützer von
AK Young bieten deshalb laufend Infor-
mation für Lehrlinge.
Häufig gestellte Fragen
Die am häufigsten an die AK-Konsumen-
tenschützer gestellten Fragen drehen sich
um folgende Themenbereiche:
n
In welchem Alter und welchem
Ausmaß dürfen Jugendliche Geschäfte
abschließen?
n
Wann sind Geschäftsabschlüsse
unwirksam?
n
Wann können Jugendliche ein Konto
eröffnen oder eine Bankomatkarte
verwenden?
n
Wann und in welcher Höhe können
sie das Konto überziehen, Kredite
aufnehmen oder Bürgschaften leisten?
n
Was ist bei Handyverträgen zu
beachten?
n
Wie erhebt man Einspruch bei
überhöhten Telefonrechnungen?
n
Was tun bei einer Überschreitung
des Datenvolumens?
n
Welche Rücktrittsrechte
gibt es bei Internetgeschäften?
Nicht jedes Geschäft ist
erlaubt
„Eine ganz wesentliche Fra-
ge lautet, in welchem Aus-
maß Jugendliche überhaupt
Geschäfte abschließen dürfen“, erklärt
AK-Konsumentenschutzexpertin
Su-
sanne Kißlinger. Das musste auch die 16
GENERATION
YOUNG
f
i
Konsumentenschutz 050 477-2000
„Eine sehr
häufig gestellte
Frage lautet, in
welchem Ausmaß
Jugendliche überhaupt
Geschäfte machen
dürfen“
Susanne Kißlinger, AK-
Konsumentenschützerin
Jahre alte Anna – sie ist Lehrling im ers-
ten Lehrjahr – erfahren. Wie viele andere
junge Menschen wollte sie sich das neueste
Notebook anschaffen. Anna plante, die
kostspielige Investition per Ratenzahlung
abzustottern. 150 Euro hätte sie im Mo-
nat berappen müssen - und das bei einer
Lehrlingsentschädigung von 400 Euro.
Da der Ratenbetrag über ei-
nen längeren Zeitraum den
Lebensunterhalt von Anna
gefährden würde, durfte
Anna das Geschäft gar nicht
abschließen, da sie dazu eine
Zustimmung ihrer Eltern
benötigt hätte. Letztendlich
musste sich die 16-Jährige
nach einer preisgünstigeren
Lösung umsehen.
Jugendliche glauben
gerne, dass sie ihr Konto
und ihre Finanzen im
Griff haben. Das Geld ist
aber leider oft schneller
ausgegeben, als es ihnen
lieb ist. Die AK-Konsumen-
tenschützer haben die
richtigen Tipps für junge
Leute. Der Umgangmit
Kreditkarte und Co. will
nämlich gelernt sein.