11
tipp 02/15
k aernten.arbeiterk ammer.at
Aktuell
Schwerpunkt
ARBEIT & RECHT
Konsument Bildung
Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen
Immer mehr Arbeitnehmer sind von
Firmeninsolvenzen bedroht. Da heißt
es, nichts überstürzen und die richti-
gen Schritte setzen. Das Allerwich-
tigste ist: ja nichts unterschreiben, was
nicht von einem Experten überprüft
wurde! Eine Unterschrift ist rechtlich
bindend und kann im Nachhinein
nicht einfach zurückgenommen wer-
den. Lassen Sie sich nicht unter Druck
setzen! Wenn Ihrem Dienstgeber die
Insolvenz droht, ein Indiz könnte sein,
dass Löhne nicht ausbezahlt werden,
dann kommen Sie zu uns und lassen
sich ausführlich über Ihre Rechte und
auch Pflichten beraten. Insolvenzfäl-
le sind sehr sensible Bereiche - umso
wichtiger ist es, dass Regelungen und
Fristen unbedingt einzuhalten sind.
AK-RechtsexperteWerner Gansl
AK/Helge Bauer
Genau prüfen, bevor man
seine Unterschrift setzt
Konkurs - was nun?
Einen Überblick über Rechte
und Pflichten im Insolvenz-
fall bietet die AK-Broschüre
"Insolvenzverfahren und Ar-
beitsverhältnis".
Abfertigungsrechner
Mit dem Abfertigungsrechner der
Arbeiterkammer können sich Ar-
beitnehmer in nur wenigen Schritten
ihren persönlichen Abfertigungsan-
spruch errechnen. Einfach reinkli-
cken und sich informieren.
MINI-tipp
f
i
Bestelltelefon: 050 477-2553
f
i
abfertigung.arbeiterkammer.at
Insolvenzverfahren
undArbeitsverhältnis
GERECHTIGKEITMUSS
SEIN
f
i
Insolvenzschutzverband: 050 477-2242
Was die AK fordert:
Einbeziehung aller Lohnbestandteile:
Derzeit wird nur eine Entlohnung un-
ter dem Grundlohn bestraft. Die AK
und die Gewerkschaft fordern jedoch,
dass nicht nur die Entlohnung unter
dem Grundlohn, sondern die Entloh-
nung unter dem gesamten zustehen-
den Entgelt unter Strafe gestellt wird.
Beschränkung der Subunternehmer:
Die Durchführung von Bauaufträgen
erfolgt regelmäßig in Form langer
Subunternehmerketten. Diese sind
der Nährboden für Sozialbetrug und
Lohndumping. Das Subunterneh-
mertum sollte daher zumindest bei
öffentlichen Aufträgen auf höchstens
zwei Ebenen beschränkt werden.
Ausbau der Kontrollen:
Kontrollen
durch die BUAK haben sich bewährt.
Durch eine Aufstockung der Ressour-
cen könnten schnellere und zahlrei-
chere Kontrollen erreicht werden.
BilderBox/Erwin Wodicka
ISA jedoch kontaktieren, wenn:
■
erstmals Ansprüche nicht mehr oder
nur teilweise bezahlt werden,
■
Arbeitnehmer vom Insolvenzverwal-
ter gekündigt werden oder
■
das Unternehmen geschlossen wird.
Kostenloser Rechtsschutz
Der kostenlose Rechtsschutz für AK-
Mitglieder umfasst:
■
Beratung über Rechte und Pflichten
■
Berechnung der offenen Forderungen
■
Anmeldung offener Forderungen bei
Gericht, Übernahme der Kosten der In-
solvenzvertretung.
■
Antragstellung von Insolvenz-Entgelt
bei der IEF Service GmbH (Insolvenz-
Entgelt-Fonds).
in der Insolvenz. Besonders wichtig für die
Betroffenen: Der ISA hilft, dass jeder das
Geld erhält, das ihm zusteht.
Im Insolvenzfall wichtig: ISA kontaktieren
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
beendet nicht automatisch ein Arbeits-
verhältnis. An die Stelle des Arbeitgebers
tritt der Insolvenzverwalter, er ist für die
pünktliche Auszahlung der Löhne, Ge-
hälter sowie anteiligem Urlaubs- und
Weihnachtsgeld nach Konkurseröffnung
zuständig. Erst wenn ein Sanierungsplan
scheitert, kommt es zur Schließung des
Unternehmens.
Als Arbeitnehmer ist es wichtig, sich bera-
ten zu lassen, um die richtigen Schritte zu
setzen. Nur so kann gewährleistet werden,
dass der volle Anspruch auf Insolvenzgeld
gewahrt wird. Spätestens sollte man den
PROFI-tipp