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tipp 02/15

k aernten.arbeiterk ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

ARBEIT & RECHT

Konsument Bildung

Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

Immer mehr Arbeitnehmer sind von

Firmeninsolvenzen bedroht. Da heißt

es, nichts überstürzen und die richti-

gen Schritte setzen. Das Allerwich-

tigste ist: ja nichts unterschreiben, was

nicht von einem Experten überprüft

wurde! Eine Unterschrift ist rechtlich

bindend und kann im Nachhinein

nicht einfach zurückgenommen wer-

den. Lassen Sie sich nicht unter Druck

setzen! Wenn Ihrem Dienstgeber die

Insolvenz droht, ein Indiz könnte sein,

dass Löhne nicht ausbezahlt werden,

dann kommen Sie zu uns und lassen

sich ausführlich über Ihre Rechte und

auch Pflichten beraten. Insolvenzfäl-

le sind sehr sensible Bereiche - umso

wichtiger ist es, dass Regelungen und

Fristen unbedingt einzuhalten sind.

AK-RechtsexperteWerner Gansl

AK/Helge Bauer

Genau prüfen, bevor man

seine Unterschrift setzt

Konkurs - was nun?

Einen Überblick über Rechte

und Pflichten im Insolvenz-

fall bietet die AK-Broschüre

"Insolvenzverfahren und Ar-

beitsverhältnis".

Abfertigungsrechner

Mit dem Abfertigungsrechner der

Arbeiterkammer können sich Ar-

beitnehmer in nur wenigen Schritten

ihren persönlichen Abfertigungsan-

spruch errechnen. Einfach reinkli-

cken und sich informieren.

MINI-tipp

f

i

Bestelltelefon: 050 477-2553

f

i

abfertigung.arbeiterkammer.at

Insolvenzverfahren

undArbeitsverhältnis

GERECHTIGKEITMUSS

SEIN

f

i

Insolvenzschutzverband: 050 477-2242

Was die AK fordert:

ƒ

ƒ

Einbeziehung aller Lohnbestandteile:

Derzeit wird nur eine Entlohnung un-

ter dem Grundlohn bestraft. Die AK

und die Gewerkschaft fordern jedoch,

dass nicht nur die Entlohnung unter

dem Grundlohn, sondern die Entloh-

nung unter dem gesamten zustehen-

den Entgelt unter Strafe gestellt wird.

ƒ

ƒ

Beschränkung der Subunternehmer:

Die Durchführung von Bauaufträgen

erfolgt regelmäßig in Form langer

Subunternehmerketten. Diese sind

der Nährboden für Sozialbetrug und

Lohndumping. Das Subunterneh-

mertum sollte daher zumindest bei

öffentlichen Aufträgen auf höchstens

zwei Ebenen beschränkt werden.

ƒ

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Ausbau der Kontrollen:

Kontrollen

durch die BUAK haben sich bewährt.

Durch eine Aufstockung der Ressour-

cen könnten schnellere und zahlrei-

chere Kontrollen erreicht werden.

BilderBox/Erwin Wodicka

ISA jedoch kontaktieren, wenn:

erstmals Ansprüche nicht mehr oder

nur teilweise bezahlt werden,

Arbeitnehmer vom Insolvenzverwal-

ter gekündigt werden oder

das Unternehmen geschlossen wird.

Kostenloser Rechtsschutz

Der kostenlose Rechtsschutz für AK-

Mitglieder umfasst:

Beratung über Rechte und Pflichten

Berechnung der offenen Forderungen

Anmeldung offener Forderungen bei

Gericht, Übernahme der Kosten der In-

solvenzvertretung.

Antragstellung von Insolvenz-Entgelt

bei der IEF Service GmbH (Insolvenz-

Entgelt-Fonds).

in der Insolvenz. Besonders wichtig für die

Betroffenen: Der ISA hilft, dass jeder das

Geld erhält, das ihm zusteht.

Im Insolvenzfall wichtig: ISA kontaktieren

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

beendet nicht automatisch ein Arbeits-

verhältnis. An die Stelle des Arbeitgebers

tritt der Insolvenzverwalter, er ist für die

pünktliche Auszahlung der Löhne, Ge-

hälter sowie anteiligem Urlaubs- und

Weihnachtsgeld nach Konkurseröffnung

zuständig. Erst wenn ein Sanierungsplan

scheitert, kommt es zur Schließung des

Unternehmens.

Als Arbeitnehmer ist es wichtig, sich bera-

ten zu lassen, um die richtigen Schritte zu

setzen. Nur so kann gewährleistet werden,

dass der volle Anspruch auf Insolvenzgeld

gewahrt wird. Spätestens sollte man den

PROFI-tipp