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tipp 02/15

k aernten.arbeiterk ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

Arbeit & Recht

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Bildung

Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

Kommt es im Urlaub zu Flugausfall

oder Flugverspätung, ist der Ärger

groß. Reisende können bei Über-

buchung, Annullierung oder Ver-

spätung vielfach eine finanzielle

Entschädigung geltend machen. Die

Höhe der Ausgleichsleistung beträgt

je nach Entfernung bis zu 600 Euro.

Zusätzlich ist die Fluglinie verpflich-

tet (abhängig von der Wartezeit),

für Verpflegung zu sorgen. Wenn

notwendig, sind eine Übernachtung

sowie zwei Telefonate, E-Mails oder

Faxe kostenlos zu ermöglichen. Ein

Anspruch auf finanzielle Abgeltung

entfällt nur dann, wenn die Fluglinie

kein Verschulden trifft, sondern diese

auf außergewöhnliche Umstände wie

z.B. Vulkanausbrüche oder Terror-

drohungen zurückzuführen ist.

AK-Konsumentenschützer HerwigHöfferer

AK/Helge Bauer

Mehr Rechte für Passagiere

bei Flugverspätungen

(Gesetzliche) Besserstellung

für Online-Bucher

Seit 1. Juli 2015 sind vorangekreuzte

Kästchen für Zusatzangebote bei Pau-

schalreisen, beispielsweise eine Stor-

noversicherung, unzulässig. Vielmehr

muss der Verbraucher von sich aus

das Angebot anklicken. Der Konsu-

ment muss sein Einverständnis aktiv

signalisieren. Eine weitere Besserstel-

lung für Konsumenten ist, dass die

Anbieter kostenpflichtige Angebote

explizit als solche sichtbar machen

müssen. Das heißt: Der Button, den

man zur Bestätigung klicken muss,

muss sinngemäß, aber eindeutig, aus-

sagen, dass der folgende Klick zu einer

kostenpflichtigen Bestellung führt.

MINI-tipp

i

Konsumentenschutz 050 477-2000

noch geschafft, warten im Feriendomizil

möglicherweise auch noch böse Überra-

schungen. Manchmal lassen Baustellen

vor dem Hotel keine Urlaubsstimmung

aufkommen, manchmal finden sich im

Hotelzimmer ungebetene Mitbewohner,

wie Bettwanzen oder Küchenschaben,

manchmal ist der im Prospekt angeprie-

sene Swimmingpool ausgetrocknet. Auch

die Freude auf den Traumstrand verfliegt

rasch, wenn ein Bagger den Sandstrand

umgräbt und penetranter Dieselgestank

in der Luft liegt.

Wichtig: Beweise sammeln

„Solche Mängel sollten sofort beim Rei-

severanstalter oder Hotelbetreiber rekla-

miert werden“, empfiehlt Konsumenten-

schützer Höfferer. Um gute Chancen auf

eine entsprechende Entschädigung zu

haben, ist es wichtig, stichhaltige Beweise

zu sichern. Am Besten geht das mit Fotos,

Videos oder überhaupt durch Augenzeu-

gen, welche die Missstände im Zweifelsfall

bestätigen können.

Richtig reklamieren

ƒ

ƒ

Recht auf Gewährleistung.

Waren

der Strand, die Unterkunft und der

Swimmingpool wie im Katalog ver-

sprochen? Wenn nicht, hat man An-

spruch auf Gewährleistung.

ƒ

ƒ

Ansprüche sichern.

Es ist ratsam,

sofort nach der Rückkehr aus dem

Urlaub seine Ansprüche geltend zu

machen – und zwar mit einem einge-

schriebenen Brief.

ƒ

ƒ

Bares ist Wahres.

Akzeptieren Sie

keine Gutscheine, sondern bestehen

Sie auf eine Preisminderung in bar.

ƒ

ƒ

Geld bei Flugverspätung.

Startet ein

Flugzeug zwei oder mehr Stunden

später als geplant, haben Sie An-

spruch auf Mahlzeiten und wenn nö-

tig ein Hotelzimmer. Ab drei Stunden

steht eine Entschädigung zu.

ƒ

ƒ

Schadenersatz.

Für einen verpatzten

Urlaub ist auch Schadenersatz mög-

lich. Es müssen aber erhebliche ver-

schuldete Mängel vorliegen.

PROFI-tipp

GEWICHT

5 %

TEMPERATUR

10 %

ORGANOLEPTIK

10 %

MIKROBIOLOGIE

10 %

RINDERCASEIN

5 %

SALZ

5 %

FETT

5 %

KENNZEICHNUNG

10 %

GERUCH UND GESCHMACK

40 %

Kochsalz in g/100 g

Fett in g/100 g

Testurteil

Erreichte von

100 Prozentpunkten

gut

(72)

++ ++ ++ ++ ++ – – 2,5 – – 24 ++

o

durchschnittlich

(40)

++ ++ ++ ++ ++ – – 2,4 – – 24 – – +

durchschnittlich

(40)

++ ++ ++ ++ ++

o

1,5 – – 25 – – +

durchschnittlich

(40)

++ ++ ++ ++ ++ – – 4,0 – – 22 – – +

durchschnittlich

(40)

++ ++ ++ ++ ++ – – 2,5 – – 25 – – +

durchschnittlich

(40)

++

o

++ ++ ++ – – 3,2 – – 23 – –

o

durchschnittlich

(40)

++ ++ ++ ++ ++ – – 2,5 – – 28 – – +

durchschnittlich

(40)

++ ++ ++ ++ ++ – – 2,0 – – 23 – – +

durchschnittlich

(40)

+

o

++ ++ ++ – – 2,3 – – 24 – – +

gut

(76)

++ ++ ++ ++ ++ – – 3,2 – – 22 ++ +

durchschnittlich

(40)

++ ++ ++ ++ – – – – 1,9 – – 21 – – +

durchschnittlich

(40)

++ ++ ++ ++ – – – – 2,1 – – 21 – – –

durchschnittlich

(40)

++ ++ ++ ++ – – – – 1,9 – – 24 – –

o

gut

(71)

++ ++ ++ ++ ++ – – 2,8 – – 26 entf.

o

...für RINDERCASEIN:

nicht nachweisbar (+ +), nachweisbar (– –)

...für FETT und für SALZ:

niedrig (+ +), mittel (o), hoch (– –)

...für KENNZEICHNUNG:

entspricht (+ +),

entspricht nicht (– –)

Prozentangaben

= Anteil am Endurteil

Preise:

Juni 2015