13
tipp 02/15
k aernten.arbeiterk ammer.at
Aktuell
Schwerpunkt
Arbeit & Recht
KONSUMENT
Bildung
Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen
Kommt es im Urlaub zu Flugausfall
oder Flugverspätung, ist der Ärger
groß. Reisende können bei Über-
buchung, Annullierung oder Ver-
spätung vielfach eine finanzielle
Entschädigung geltend machen. Die
Höhe der Ausgleichsleistung beträgt
je nach Entfernung bis zu 600 Euro.
Zusätzlich ist die Fluglinie verpflich-
tet (abhängig von der Wartezeit),
für Verpflegung zu sorgen. Wenn
notwendig, sind eine Übernachtung
sowie zwei Telefonate, E-Mails oder
Faxe kostenlos zu ermöglichen. Ein
Anspruch auf finanzielle Abgeltung
entfällt nur dann, wenn die Fluglinie
kein Verschulden trifft, sondern diese
auf außergewöhnliche Umstände wie
z.B. Vulkanausbrüche oder Terror-
drohungen zurückzuführen ist.
AK-Konsumentenschützer HerwigHöfferer
AK/Helge Bauer
Mehr Rechte für Passagiere
bei Flugverspätungen
(Gesetzliche) Besserstellung
für Online-Bucher
Seit 1. Juli 2015 sind vorangekreuzte
Kästchen für Zusatzangebote bei Pau-
schalreisen, beispielsweise eine Stor-
noversicherung, unzulässig. Vielmehr
muss der Verbraucher von sich aus
das Angebot anklicken. Der Konsu-
ment muss sein Einverständnis aktiv
signalisieren. Eine weitere Besserstel-
lung für Konsumenten ist, dass die
Anbieter kostenpflichtige Angebote
explizit als solche sichtbar machen
müssen. Das heißt: Der Button, den
man zur Bestätigung klicken muss,
muss sinngemäß, aber eindeutig, aus-
sagen, dass der folgende Klick zu einer
kostenpflichtigen Bestellung führt.
MINI-tipp
i
Konsumentenschutz 050 477-2000
noch geschafft, warten im Feriendomizil
möglicherweise auch noch böse Überra-
schungen. Manchmal lassen Baustellen
vor dem Hotel keine Urlaubsstimmung
aufkommen, manchmal finden sich im
Hotelzimmer ungebetene Mitbewohner,
wie Bettwanzen oder Küchenschaben,
manchmal ist der im Prospekt angeprie-
sene Swimmingpool ausgetrocknet. Auch
die Freude auf den Traumstrand verfliegt
rasch, wenn ein Bagger den Sandstrand
umgräbt und penetranter Dieselgestank
in der Luft liegt.
Wichtig: Beweise sammeln
„Solche Mängel sollten sofort beim Rei-
severanstalter oder Hotelbetreiber rekla-
miert werden“, empfiehlt Konsumenten-
schützer Höfferer. Um gute Chancen auf
eine entsprechende Entschädigung zu
haben, ist es wichtig, stichhaltige Beweise
zu sichern. Am Besten geht das mit Fotos,
Videos oder überhaupt durch Augenzeu-
gen, welche die Missstände im Zweifelsfall
bestätigen können.
Richtig reklamieren
Recht auf Gewährleistung.
Waren
der Strand, die Unterkunft und der
Swimmingpool wie im Katalog ver-
sprochen? Wenn nicht, hat man An-
spruch auf Gewährleistung.
Ansprüche sichern.
Es ist ratsam,
sofort nach der Rückkehr aus dem
Urlaub seine Ansprüche geltend zu
machen – und zwar mit einem einge-
schriebenen Brief.
Bares ist Wahres.
Akzeptieren Sie
keine Gutscheine, sondern bestehen
Sie auf eine Preisminderung in bar.
Geld bei Flugverspätung.
Startet ein
Flugzeug zwei oder mehr Stunden
später als geplant, haben Sie An-
spruch auf Mahlzeiten und wenn nö-
tig ein Hotelzimmer. Ab drei Stunden
steht eine Entschädigung zu.
Schadenersatz.
Für einen verpatzten
Urlaub ist auch Schadenersatz mög-
lich. Es müssen aber erhebliche ver-
schuldete Mängel vorliegen.
PROFI-tipp
GEWICHT
5 %
TEMPERATUR
10 %
ORGANOLEPTIK
10 %
MIKROBIOLOGIE
10 %
RINDERCASEIN
5 %
SALZ
5 %
FETT
5 %
KENNZEICHNUNG
10 %
GERUCH UND GESCHMACK
40 %
Kochsalz in g/100 g
Fett in g/100 g
Testurteil
Erreichte von
100 Prozentpunkten
gut
(72)
++ ++ ++ ++ ++ – – 2,5 – – 24 ++
o
durchschnittlich
(40)
++ ++ ++ ++ ++ – – 2,4 – – 24 – – +
durchschnittlich
(40)
++ ++ ++ ++ ++
o
1,5 – – 25 – – +
durchschnittlich
(40)
++ ++ ++ ++ ++ – – 4,0 – – 22 – – +
durchschnittlich
(40)
++ ++ ++ ++ ++ – – 2,5 – – 25 – – +
durchschnittlich
(40)
++
o
++ ++ ++ – – 3,2 – – 23 – –
o
durchschnittlich
(40)
++ ++ ++ ++ ++ – – 2,5 – – 28 – – +
durchschnittlich
(40)
++ ++ ++ ++ ++ – – 2,0 – – 23 – – +
durchschnittlich
(40)
+
o
++ ++ ++ – – 2,3 – – 24 – – +
gut
(76)
++ ++ ++ ++ ++ – – 3,2 – – 22 ++ +
durchschnittlich
(40)
++ ++ ++ ++ – – – – 1,9 – – 21 – – +
durchschnittlich
(40)
++ ++ ++ ++ – – – – 2,1 – – 21 – – –
durchschnittlich
(40)
++ ++ ++ ++ – – – – 1,9 – – 24 – –
o
gut
(71)
++ ++ ++ ++ ++ – – 2,8 – – 26 entf.
o
...für RINDERCASEIN:
nicht nachweisbar (+ +), nachweisbar (– –)
...für FETT und für SALZ:
niedrig (+ +), mittel (o), hoch (– –)
...für KENNZEICHNUNG:
entspricht (+ +),
entspricht nicht (– –)
Prozentangaben
= Anteil am Endurteil
Preise:
Juni 2015