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tipp 02/15

k aernten.arbeiterk ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

Arbeit & Recht

Konsument

Bildung

BERUF & FAMILIE

Steuer & Geld Menschen & Meinungen

AK-Forderungen

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Papamonat.

Das Recht auf einen

bezahlten Papamonat.

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Keine finanzielle Benachteiligung.

Ein Ende der finanziellen Benachteili-

gung von Eltern, die ein kurzes Kinder-

betreuungsgeld-Modell wählen.

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Alleinerzieher-Bonus.

1.000 Euro

für fehlende Möglichkeiten einer part-

nerschaftlichen Teilung.

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Längere Mindestbezugsdauer.

Eine längere Mindestbezugsdauer

beim Kinderbetreuungsgeld, um

längere Väterkarenzen zu erreichen.

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Gleichstellungsbonus.

Einen Gleich-

stellungsbonus für eine partner-

schaftliche Teilung der Karenz.

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Kinderbetreuung.

Die Arbeiterkam-

mer fordert weiters den Ausbau und

die langfristige Finanzierung von Kin-

derbetreuung und –bildung.

Wiedereinstieg

leicht gemacht

Wiedereinstiegsmonitoring bestätigt: Geht auch der Va-

ter in Karenz, schaffen Mütter Berufsrückkehr leichter.

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kaernten.arbeiterkammer.at/familie

Arbeits- und Sozialrecht 050 477-1000

Fotolia/motorradcbr

Eltern können aus fünf Varianten

auswählen.

Langzeitmodell 30 + sechs Monate

Dies ist das Ursprungsmodell. Man

erhält 436 Euro monatlich bis zum 36.

Lebensmonat des Kindes. Voraussetzung

dafür ist, dass der andere Elternteil min-

destens sechs Monate das Kinderbetreu-

ungsgeld bezieht.

20 + vier Monate

Bei diesem Modell erhält man 624

Euro monatlich bis zum 24. Lebensmo-

nat des Nachwuchses. Die seit 2008 gülti-

ge Regelung besagt: der andere Elternteil

kann mindestens vier Monate das Kinder-

betreuungsgeld beziehen.

Kurzmodell eins: 15 + drei Monate

Bei diesem, einem der Kurzmodel-

le, erhält man 800 Euro monatlich. Der

zweite Elternteil kann in diesem Fall min-

destens drei Monate Kinderbetreuungs-

geld beziehen. Diese Regelung ist ebenfalls

seit 2008 in Kraft.

Kurzmodell zwei: 12 + zwei Monate

Dieses zweite Kurzmodell gibt es seit

2010. Es ist mit 1.000 Euro monatlich

beziffert. Der andere Elternteil muss dafür

das Betreuungsgeld für mindestens zwei

Monate beziehen.

Das einkommensabhängige

Modell 12 + 2 Monate

Dieses Modell wird anhand des letzten

Einkommens vor der Geburt berechnet.

Man erhält 80 Prozent davon, maximal

jedoch 2.000 Euro monatlich. Diese Vari-

ante ist bis zum 14. Lebensmonat möglich,

wenn der andere Elternteil mindestens

zwei Monate bezieht. Ein Zuverdienst ist

lediglich ca. bis zur Geringfügigkeitsgren-

ze (405,98 Euro monatlich) möglich.

Zuverdienstmöglichkeiten

Bei allen Modellen, außer dem einkom-

mensabhängigen Modell, kann jährlich

bis zu einem Grenzbetrag von mindestens

16.200 Euro dazuverdient werden.

Die vielen Facetten

des Kindergeldes

1.

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4.

5.

77 Prozent der Frauen, deren Partner in

Karenz waren, sind mit Ende der arbeits-

rechtlichen Karenz zum zweiten Geburts-

tag ihres Kindes wieder erwerbstätig.

Dagegen sind es bei Frauen ohne partner-

schaftliche Teilung nur 56 Prozent. Immer

mehr Väter gehen in Karenz, die Unter-

brechungen werden aber kürzer.

Immer mehr Frauen wählen kürzere

Modelle

Statt des Langzeitmodells des Kinderbe-

treuungsgeldes wählen immer mehr Frau-

en kürzere Modelle. Die Rückkehr in den

Beruf gelingt diesen Frauen besser, wie das

Wiedereinstiegsmonitoring zeigt. Demge-

genüber gilt für Frauen, die das Langzeit-

modell gewählt haben: Obwohl sie 1.200

Euro brutto im Monat dazuverdienen

dürfen, sind nur ein Drittel mit Ende der

arbeitsrechtlichen Karenz wieder zurück

im Beruf. Trotz höherem wirtschaftlichen

Drucks haben Alleinerzieherinnen bis

zum zweiten Geburtstag ihres Kindes eine

Wiedereinstiegsquote von nur 53 Prozent

gegenüber 58 Prozent bei Frauen insge-

samt.

Gestaltung der Karenz

Das aktuelle Wiedereinstiegsmonitoring

wurde um wichtige Inhalte erweitert: So

ist es erstmals möglich, die Gestaltung

Die Elternkarenz

beginnt nach Ende der Mutter-

schutzfrist und dauert maximal

bis zum zweiten Lebensjahr.

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Bis zu 4 Wochen

danach besteht Kündigungs-

und Entlassungsschutz. Die

Karenz kann maximal zweimal

zwischen den Eltern geteilt

werden. Ein Karenzteil muss min-

destens zwei Monate dauern.

der Karenz in Paarbeziehungen

und von Alleinerzieherinnen zu

analysieren. Außerdem zeigt es

erstmals die Auswirkungen der

neuen Kurzmodelle. Die anony-

misierten Daten stammen vom

Hauptverband der Sozialversi-

cherungsträger, dem Arbeitsmarktservice,

dem Sozialministerium und den Kran-

kenkassen. Erfasst wurden alle Personen,

die 2006 bis 2012 Kinderbetreuungsgeld

bezogen haben. Das sind 440.000 Perso-

nen, ohne Selbstständige und Beamte.