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tipp 02/15
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AK-Forderungen
Papamonat.
Das Recht auf einen
bezahlten Papamonat.
Keine finanzielle Benachteiligung.
Ein Ende der finanziellen Benachteili-
gung von Eltern, die ein kurzes Kinder-
betreuungsgeld-Modell wählen.
Alleinerzieher-Bonus.
1.000 Euro
für fehlende Möglichkeiten einer part-
nerschaftlichen Teilung.
Längere Mindestbezugsdauer.
Eine längere Mindestbezugsdauer
beim Kinderbetreuungsgeld, um
längere Väterkarenzen zu erreichen.
Gleichstellungsbonus.
Einen Gleich-
stellungsbonus für eine partner-
schaftliche Teilung der Karenz.
Kinderbetreuung.
Die Arbeiterkam-
mer fordert weiters den Ausbau und
die langfristige Finanzierung von Kin-
derbetreuung und –bildung.
Wiedereinstieg
leicht gemacht
Wiedereinstiegsmonitoring bestätigt: Geht auch der Va-
ter in Karenz, schaffen Mütter Berufsrückkehr leichter.
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kaernten.arbeiterkammer.at/familie
Arbeits- und Sozialrecht 050 477-1000
Fotolia/motorradcbr
Eltern können aus fünf Varianten
auswählen.
Langzeitmodell 30 + sechs Monate
Dies ist das Ursprungsmodell. Man
erhält 436 Euro monatlich bis zum 36.
Lebensmonat des Kindes. Voraussetzung
dafür ist, dass der andere Elternteil min-
destens sechs Monate das Kinderbetreu-
ungsgeld bezieht.
20 + vier Monate
Bei diesem Modell erhält man 624
Euro monatlich bis zum 24. Lebensmo-
nat des Nachwuchses. Die seit 2008 gülti-
ge Regelung besagt: der andere Elternteil
kann mindestens vier Monate das Kinder-
betreuungsgeld beziehen.
Kurzmodell eins: 15 + drei Monate
Bei diesem, einem der Kurzmodel-
le, erhält man 800 Euro monatlich. Der
zweite Elternteil kann in diesem Fall min-
destens drei Monate Kinderbetreuungs-
geld beziehen. Diese Regelung ist ebenfalls
seit 2008 in Kraft.
Kurzmodell zwei: 12 + zwei Monate
Dieses zweite Kurzmodell gibt es seit
2010. Es ist mit 1.000 Euro monatlich
beziffert. Der andere Elternteil muss dafür
das Betreuungsgeld für mindestens zwei
Monate beziehen.
Das einkommensabhängige
Modell 12 + 2 Monate
Dieses Modell wird anhand des letzten
Einkommens vor der Geburt berechnet.
Man erhält 80 Prozent davon, maximal
jedoch 2.000 Euro monatlich. Diese Vari-
ante ist bis zum 14. Lebensmonat möglich,
wenn der andere Elternteil mindestens
zwei Monate bezieht. Ein Zuverdienst ist
lediglich ca. bis zur Geringfügigkeitsgren-
ze (405,98 Euro monatlich) möglich.
Zuverdienstmöglichkeiten
Bei allen Modellen, außer dem einkom-
mensabhängigen Modell, kann jährlich
bis zu einem Grenzbetrag von mindestens
16.200 Euro dazuverdient werden.
Die vielen Facetten
des Kindergeldes
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5.
77 Prozent der Frauen, deren Partner in
Karenz waren, sind mit Ende der arbeits-
rechtlichen Karenz zum zweiten Geburts-
tag ihres Kindes wieder erwerbstätig.
Dagegen sind es bei Frauen ohne partner-
schaftliche Teilung nur 56 Prozent. Immer
mehr Väter gehen in Karenz, die Unter-
brechungen werden aber kürzer.
Immer mehr Frauen wählen kürzere
Modelle
Statt des Langzeitmodells des Kinderbe-
treuungsgeldes wählen immer mehr Frau-
en kürzere Modelle. Die Rückkehr in den
Beruf gelingt diesen Frauen besser, wie das
Wiedereinstiegsmonitoring zeigt. Demge-
genüber gilt für Frauen, die das Langzeit-
modell gewählt haben: Obwohl sie 1.200
Euro brutto im Monat dazuverdienen
dürfen, sind nur ein Drittel mit Ende der
arbeitsrechtlichen Karenz wieder zurück
im Beruf. Trotz höherem wirtschaftlichen
Drucks haben Alleinerzieherinnen bis
zum zweiten Geburtstag ihres Kindes eine
Wiedereinstiegsquote von nur 53 Prozent
gegenüber 58 Prozent bei Frauen insge-
samt.
Gestaltung der Karenz
Das aktuelle Wiedereinstiegsmonitoring
wurde um wichtige Inhalte erweitert: So
ist es erstmals möglich, die Gestaltung
Die Elternkarenz
beginnt nach Ende der Mutter-
schutzfrist und dauert maximal
bis zum zweiten Lebensjahr.
Bis zu 4 Wochen
danach besteht Kündigungs-
und Entlassungsschutz. Die
Karenz kann maximal zweimal
zwischen den Eltern geteilt
werden. Ein Karenzteil muss min-
destens zwei Monate dauern.
der Karenz in Paarbeziehungen
und von Alleinerzieherinnen zu
analysieren. Außerdem zeigt es
erstmals die Auswirkungen der
neuen Kurzmodelle. Die anony-
misierten Daten stammen vom
Hauptverband der Sozialversi-
cherungsträger, dem Arbeitsmarktservice,
dem Sozialministerium und den Kran-
kenkassen. Erfasst wurden alle Personen,
die 2006 bis 2012 Kinderbetreuungsgeld
bezogen haben. Das sind 440.000 Perso-
nen, ohne Selbstständige und Beamte.