19
tipp 02/15
k aernten.arbeiterk ammer.at
Aktuell
Schwerpunkt
Arbeit & Recht
Konsument
Bildung
BERUF & FAMILIE
Steuer & Geld Menschen & Meinungen
Für die Aufteilung der Betreuung ei-
nes Kindes nach der Karenzzeit gibt
es viele Varianten. Sind Mutter und
Vater jeweils seit drei Jahren bei ih-
rem Arbeitgeber beschäftigt und die-
ser beschäftigt insgesamt mehr als 20
Mitarbeiter, können beide Elternteile
eine Elternteilzeit oder Änderung der
Arbeitszeit anmelden. Das geht bis
zum siebenten Lebensjahr des Kindes.
Möglich sind eine Reduzierung der
wöchentlichen Arbeitsstunden (stun-
den- oder tageweise) oder z.B. ein
späterer Dienstantritt, um das Kind in
der Früh zu versorgen. Beide Eltern-
teile kommen bei diesen Varianten
der Aufteilung der Kinderbetreuung
in den Genuss eines Kündigungs-
schutzes bis zum vierten Geburtstag
des Kindes.
AK-RechtsexpertinMelanie Preiss
AK/Helge Bauer
Halbe-halbe: Kinderbetreu-
ung durch Mutter und Vater
Tipps für Eltern
Infos zu Mutterschutz, Wo-
chengeld, Karenz, Eltern-
teilzeit und Kinderbetreu-
ungsgeld bietet die Broschüre
"Elternkarenz und Kinderbe-
treuungsgeld". Jetzt bestellen!
Wiedereinstiegsmonitoring
Das aktuelle Wiedereinstiegsmonito-
ring der Arbeiterkammer vom Juni
2015 können Sie sich in aller Ruhe
und Länge auf unserer Homepage he-
runterladen und lesen. Hier finden Sie
alle Zahlen und Fakten.
MINI-tipp
f
i
Bestelltelefon 050 477-2553
f
i
kaernten.arbeiterkammer.at/familie
Für einen Kinderbetreuungsplatz zum Be-
rufswiedereinstieg oder dem Besuch einer
AMS-Maßnahme, gewährt das AMS in
bestimmten Fällen finanzielle Unterstüt-
zung – für Mütter und Väter. Oder aber,
wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnis-
se trotz Berufstätigkeit grundlegend ver-
schlechtert haben. Außerdem muss man
mit dem Kind in einem gemeinsamen
Haushalt leben und das Kind muss jünger
als 15 Jahre sein.
Was gefördert wird
Gefördert werden kann die Betreuung in
Kindergärten, Horten, Kinderkrippen,
Kindergruppen, bei angestellten Tages-
Kinderbetreuungs-Förderung
Die Kinderbetreuung beim Berufseinstieg oder zum Besuch einer
AMS-Maßnahme ist oft ein Thema. Förderungen bietet das AMS.
müttern bzw. Tagesvätern und Privatper-
sonen – außer Familienangehörigen und
Au-Pair-Kräften.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung ist gestaffelt und
hängt vomBruttoeinkommen ab. Das Ein-
kommen des Partners wird nicht mitge-
rechnet. Bis zu einem Bruttoeinkommen
von 2.300 Euro ist eine Förderung von 50
Prozent möglich. Wird weniger Einkom-
men erzielt, werden 75 oder 90 Prozent
der reinen Betreuungskosten ersetzt. Die
Förderung ist mit einem Betrag von mo-
natlich maximal 300 Euro begrenzt und
wird bis zu einem Jahr gewährt.
PROFI-tipp
Gemeinsame Kindererziehung
gewinnt zunehmend an Stellenwert.
Mütter und Väter können es sich
arrangieren, wie es zur Lebenssi-
tuation ihrer Familie ambesten
passt. Die AK bietet Beratung zu den
gesetzlichenMöglichkeiten und hilft
auch mit praktischen Tipps aus.
Elternkarenzund
Kinderbetreuungsgeld
ArbeiterkammerKärnten 050 477
Arbeits- undSozialrecht 050 477-1000
Konsumentenschutz 050 477-2000
Steuerrecht 050477-3000
Förderungen 050477-4000
Bibliotheken 050477-5000
arbeiterkammer@akktn.atkaernten.arbeiterkammer.at
GERECHTIGKEITMUSS SEIN