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tipp 02/15

k aernten.arbeiterk ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

Arbeit & Recht

Konsument

Bildung

BERUF & FAMILIE

Steuer & Geld Menschen & Meinungen

Für die Aufteilung der Betreuung ei-

nes Kindes nach der Karenzzeit gibt

es viele Varianten. Sind Mutter und

Vater jeweils seit drei Jahren bei ih-

rem Arbeitgeber beschäftigt und die-

ser beschäftigt insgesamt mehr als 20

Mitarbeiter, können beide Elternteile

eine Elternteilzeit oder Änderung der

Arbeitszeit anmelden. Das geht bis

zum siebenten Lebensjahr des Kindes.

Möglich sind eine Reduzierung der

wöchentlichen Arbeitsstunden (stun-

den- oder tageweise) oder z.B. ein

späterer Dienstantritt, um das Kind in

der Früh zu versorgen. Beide Eltern-

teile kommen bei diesen Varianten

der Aufteilung der Kinderbetreuung

in den Genuss eines Kündigungs-

schutzes bis zum vierten Geburtstag

des Kindes.

AK-RechtsexpertinMelanie Preiss

AK/Helge Bauer

Halbe-halbe: Kinderbetreu-

ung durch Mutter und Vater

Tipps für Eltern

Infos zu Mutterschutz, Wo-

chengeld, Karenz, Eltern-

teilzeit und Kinderbetreu-

ungsgeld bietet die Broschüre

"Elternkarenz und Kinderbe-

treuungsgeld". Jetzt bestellen!

Wiedereinstiegsmonitoring

Das aktuelle Wiedereinstiegsmonito-

ring der Arbeiterkammer vom Juni

2015 können Sie sich in aller Ruhe

und Länge auf unserer Homepage he-

runterladen und lesen. Hier finden Sie

alle Zahlen und Fakten.

MINI-tipp

f

i

Bestelltelefon 050 477-2553

f

i

kaernten.arbeiterkammer.at/familie

Für einen Kinderbetreuungsplatz zum Be-

rufswiedereinstieg oder dem Besuch einer

AMS-Maßnahme, gewährt das AMS in

bestimmten Fällen finanzielle Unterstüt-

zung – für Mütter und Väter. Oder aber,

wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnis-

se trotz Berufstätigkeit grundlegend ver-

schlechtert haben. Außerdem muss man

mit dem Kind in einem gemeinsamen

Haushalt leben und das Kind muss jünger

als 15 Jahre sein.

Was gefördert wird

Gefördert werden kann die Betreuung in

Kindergärten, Horten, Kinderkrippen,

Kindergruppen, bei angestellten Tages-

Kinderbetreuungs-Förderung

Die Kinderbetreuung beim Berufseinstieg oder zum Besuch einer

AMS-Maßnahme ist oft ein Thema. Förderungen bietet das AMS.

müttern bzw. Tagesvätern und Privatper-

sonen – außer Familienangehörigen und

Au-Pair-Kräften.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung ist gestaffelt und

hängt vomBruttoeinkommen ab. Das Ein-

kommen des Partners wird nicht mitge-

rechnet. Bis zu einem Bruttoeinkommen

von 2.300 Euro ist eine Förderung von 50

Prozent möglich. Wird weniger Einkom-

men erzielt, werden 75 oder 90 Prozent

der reinen Betreuungskosten ersetzt. Die

Förderung ist mit einem Betrag von mo-

natlich maximal 300 Euro begrenzt und

wird bis zu einem Jahr gewährt.

PROFI-tipp

Gemeinsame Kindererziehung

gewinnt zunehmend an Stellenwert.

Mütter und Väter können es sich

arrangieren, wie es zur Lebenssi-

tuation ihrer Familie ambesten

passt. Die AK bietet Beratung zu den

gesetzlichenMöglichkeiten und hilft

auch mit praktischen Tipps aus.

Elternkarenzund

Kinderbetreuungsgeld

ArbeiterkammerKärnten 050 477

Arbeits- undSozialrecht 050 477-1000

Konsumentenschutz 050 477-2000

Steuerrecht 050477-3000

Förderungen 050477-4000

Bibliotheken 050477-5000

arbeiterkammer@akktn.at

kaernten.arbeiterkammer.at

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