15
tipp 02/15
k aernten.arbeiterk ammer.at
Aktuell
Schwerpunkt
Arbeit & Recht
KONSUMENT
Bildung
Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen
Die Übernahme der neuen Wohnung
macht man am besten vor Ort und
schreibt dabei ein Übergabeproto-
koll. Darin hält man den Zustand der
Wohnung fest und welche Möbel oder
technischen Geräte man übernimmt.
Das Protokoll ist die letzte Gelegen-
heit, mündliche Absprachen schrift-
lich festzuhalten. Das Schriftstück
unterschreiben Mieter und Vermieter
– eine Kopie gibt man dem Vermieter
(im Notfall mit dem Handy fotogra-
fieren). Dies schafft Rechtssicherheit
für den Mieter. Beim Auszug kommt
es oft zu Streitereien über die Kaution
oder zu leistende Renovierungsarbei-
ten. Das Protokoll hält verbindlich
fest, wie die Wohnung bei Einzug aus-
gesehen hat und was vom Mieter zu
leisten oder nicht zu leisten ist.
AK-MietrechtsexperteMichael Tschamer
AK/Helge Bauer
Bei Wohnungsübernahme
schon an Auszug denken
Betriebskostencheck
Detaillierte und zugleich leicht ver-
ständliche Informationen rund um
Betriebskostenabrechnungen liefert
die Broschüre „Betriebskosten über-
prüfen“. Einfach anrufen und kosten-
los bei der AK bestellen.
Rücktritt vomMietanbot
Eine geeignete Wohnung
zu finden, ist nicht leicht.
Doch was tun, wenn man
überstürzt einen Vertrag
unterschrieben hat und die
Wohnung doch nicht gefällt? Ein
Video informiert über Ihre Rechte.
MINI-tipp
f
i
Bestelltelefon: 050 477-2553
f
i
f
i
kaernten.arbeiterkammer.at/videos
kaernten.arbeiterkammer.at/miete
Die aktuelle AK-Mietenerhebung mit 431
Rückmeldungen zeichnet ein deutliches
Bild: Wohnen wurde empfindlich teurer
– um sieben Prozent seit 2013. Das be-
deutet: für 70 Quadratmeter zahlt man
privat um 43,40 Euro, für eine gemein-
nützige Wohnung um 32,20 Euro im Mo-
nat mehr als noch noch vor zwei Jahren.
AK-Mietrechtsexperte Michael Tschamer
bekräftigt: „Unter den Befragten sprechen
zehn Prozent der privaten und 34 Prozent
der genossenschaftlichen Mieter von einer
schweren Belastung durch Mietkosten.“
Niedrige Einkommen besonders betroffen
Gerade Bezieher niedriger Einkommen
trifft der Preisanstieg besonders hart. Bei
einem Haushaltseinkommen zwischen
730 und 1.090 Euro betragen die durch-
Fotolia/Photographee.eu
schnittlichen Kosten für eine 74 m²
große Genossenschaftswohnung über
490 Euro. 53 Prozent des Einkommens
fließen damit in die Miete. Noch härter
trifft es Mieter in privaten Wohnungen.
Bei Haushaltseinkommen von 730 Euro
bis 1.090 Euro nehmen die Wohnkos-
ten zwar „nur“ einen Anteil von 43,57
Prozent ein, die Wohnungsgröße be-
trägt im Median jedoch nur 45,01 m².
Selbst wenn das Einkommen höher ist
und bis zu 1.455 Euro beträgt, geben
die Mieter zwischen 38 und 51 Prozent
für die Wohnung aus. In Extremfällen
müssten Mieter 70 Prozent ihres Ein-
kommens ausgeben, würde nicht die
Wohnbeihilfe diese Spitzen abfangen.
PROFI-tipp
AK: Mieten senken
AK-Präsident Günther Goach: „Die
Mieten in Kärnten müssen dringend
gesenkt werden, damit denMenschen
mehr Geld zum Leben bleibt!"
Wohnbauförderung neu.
Die Wohn-
bauförderung muss wieder für die
Schaffung von Wohnraum verwen-
det werden – nicht für das Stopfen
von Budgetlöchern. Der Verkauf von
Wohnbaudarlehen muss gesetzlich
verboten werden.
Genossenschaftliche Kleinwohnun-
gen.
Verstärkter Wohnbau bis 70
Quadratmeter senkt hohe Mieten für
Privatwohnungen auf diesem Sektor.
Kosten bei Anmietung senken.
Die
Vergebührung von Mietverträgen
muss abgeschafft werden. Makler-
provisionen sollen nicht von Mietern,
sondern Vermietern bezahlt werden.
Schaffung eines einheitlichen Miet-
rechtsgesetzes.
Ein einheitlicher Be-
triebskostenkatalog soll klar regeln,
welche Kosten verrechnet werden
dürfen. Die Mindestbefristungsdauer
von Mietverträgen muss angehoben
werden, um Mieter zu schützen – ist
dies nicht der Fall, muss die Miete ge-
setzlich um 25 Prozent reduziert wer-
den. Die Erhaltungspflicht für mitge-
mietete
Einrichtungsgegenstände
bedarf einer gesetzlichen Regelung.
Mietkostenmachen oft einen hohen Teil der
Fixkosten aus. Damit niemandmehr zahlt,
als er gesetzlich verpflichtet ist, berät das
Mietrechtsteam imAK-Konsumentensschutz.