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tipp 02/15

k aernten.arbeiterk ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

Arbeit & Recht

KONSUMENT

Bildung

Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

Die Übernahme der neuen Wohnung

macht man am besten vor Ort und

schreibt dabei ein Übergabeproto-

koll. Darin hält man den Zustand der

Wohnung fest und welche Möbel oder

technischen Geräte man übernimmt.

Das Protokoll ist die letzte Gelegen-

heit, mündliche Absprachen schrift-

lich festzuhalten. Das Schriftstück

unterschreiben Mieter und Vermieter

– eine Kopie gibt man dem Vermieter

(im Notfall mit dem Handy fotogra-

fieren). Dies schafft Rechtssicherheit

für den Mieter. Beim Auszug kommt

es oft zu Streitereien über die Kaution

oder zu leistende Renovierungsarbei-

ten. Das Protokoll hält verbindlich

fest, wie die Wohnung bei Einzug aus-

gesehen hat und was vom Mieter zu

leisten oder nicht zu leisten ist.

AK-MietrechtsexperteMichael Tschamer

AK/Helge Bauer

Bei Wohnungsübernahme

schon an Auszug denken

Betriebskostencheck

Detaillierte und zugleich leicht ver-

ständliche Informationen rund um

Betriebskostenabrechnungen liefert

die Broschüre „Betriebskosten über-

prüfen“. Einfach anrufen und kosten-

los bei der AK bestellen.

Rücktritt vomMietanbot

Eine geeignete Wohnung

zu finden, ist nicht leicht.

Doch was tun, wenn man

überstürzt einen Vertrag

unterschrieben hat und die

Wohnung doch nicht gefällt? Ein

Video informiert über Ihre Rechte.

MINI-tipp

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Bestelltelefon: 050 477-2553

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kaernten.arbeiterkammer.at/videos

kaernten.arbeiterkammer.at/miete

Die aktuelle AK-Mietenerhebung mit 431

Rückmeldungen zeichnet ein deutliches

Bild: Wohnen wurde empfindlich teurer

– um sieben Prozent seit 2013. Das be-

deutet: für 70 Quadratmeter zahlt man

privat um 43,40 Euro, für eine gemein-

nützige Wohnung um 32,20 Euro im Mo-

nat mehr als noch noch vor zwei Jahren.

AK-Mietrechtsexperte Michael Tschamer

bekräftigt: „Unter den Befragten sprechen

zehn Prozent der privaten und 34 Prozent

der genossenschaftlichen Mieter von einer

schweren Belastung durch Mietkosten.“

Niedrige Einkommen besonders betroffen

Gerade Bezieher niedriger Einkommen

trifft der Preisanstieg besonders hart. Bei

einem Haushaltseinkommen zwischen

730 und 1.090 Euro betragen die durch-

Fotolia/Photographee.eu

schnittlichen Kosten für eine 74 m²

große Genossenschaftswohnung über

490 Euro. 53 Prozent des Einkommens

fließen damit in die Miete. Noch härter

trifft es Mieter in privaten Wohnungen.

Bei Haushaltseinkommen von 730 Euro

bis 1.090 Euro nehmen die Wohnkos-

ten zwar „nur“ einen Anteil von 43,57

Prozent ein, die Wohnungsgröße be-

trägt im Median jedoch nur 45,01 m².

Selbst wenn das Einkommen höher ist

und bis zu 1.455 Euro beträgt, geben

die Mieter zwischen 38 und 51 Prozent

für die Wohnung aus. In Extremfällen

müssten Mieter 70 Prozent ihres Ein-

kommens ausgeben, würde nicht die

Wohnbeihilfe diese Spitzen abfangen.

PROFI-tipp

AK: Mieten senken

AK-Präsident Günther Goach: „Die

Mieten in Kärnten müssen dringend

gesenkt werden, damit denMenschen

mehr Geld zum Leben bleibt!"

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Wohnbauförderung neu.

Die Wohn-

bauförderung muss wieder für die

Schaffung von Wohnraum verwen-

det werden – nicht für das Stopfen

von Budgetlöchern. Der Verkauf von

Wohnbaudarlehen muss gesetzlich

verboten werden.

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Genossenschaftliche Kleinwohnun-

gen.

Verstärkter Wohnbau bis 70

Quadratmeter senkt hohe Mieten für

Privatwohnungen auf diesem Sektor.

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Kosten bei Anmietung senken.

Die

Vergebührung von Mietverträgen

muss abgeschafft werden. Makler-

provisionen sollen nicht von Mietern,

sondern Vermietern bezahlt werden.

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Schaffung eines einheitlichen Miet-

rechtsgesetzes.

Ein einheitlicher Be-

triebskostenkatalog soll klar regeln,

welche Kosten verrechnet werden

dürfen. Die Mindestbefristungsdauer

von Mietverträgen muss angehoben

werden, um Mieter zu schützen – ist

dies nicht der Fall, muss die Miete ge-

setzlich um 25 Prozent reduziert wer-

den. Die Erhaltungspflicht für mitge-

mietete

Einrichtungsgegenstände

bedarf einer gesetzlichen Regelung.

Mietkostenmachen oft einen hohen Teil der

Fixkosten aus. Damit niemandmehr zahlt,

als er gesetzlich verpflichtet ist, berät das

Mietrechtsteam imAK-Konsumentensschutz.