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www.arbeiterkammer.at

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Das volle Pendlerpauschale und der volle Pendlereuro: wenn Sie an

mindestens 11 Tagen im Kalendermonat die Strecke von der Woh-

nung zum Arbeitsplatz zurücklegen

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2/3 des Pendlerpauschales und des Pendlereuros: wenn Sie zwischen

8 und 10 Tagen im Kalendermonat die Voraussetzungen erfüllen

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1/3 des Pendlerpauschales und des Pendlereuros: wenn Sie an

mindestens 4 und höchstens 7 Tagen im Kalendermonat die Vor-

aussetzungen erfüllen

Andreas Arbeitsam ist in Wien angestellt und wohnt in

Mödling. Seinen Arbeitsweg von 24 Kilometern legt er mit

der Bahn und zu Fuß zurück. Ihm stehen also das kleine

Pendlerpauschale und der Pendlereuro zu. Er fährt 8 Mal

im Monat von seiner Wohnung zur Arbeit und hat somit

Anspruch auf 2/3 des Pendlerpauschales und des Pendler­

euros.

Berechnung des jährlichen Pendlerpauschales:

€ 696 : 3 x 2 = € 464

Berechnung des jährlichen Pendlereuros:

€ 2 x 24 Kilometer = € 48 : 3 x 2 = € 32

Werkverkehr und Jobticket

Das Pendlerpauschale steht Ihnen nicht zu, wenn Sie

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an den überwiegenden Arbeitstagen im Werkverkehr zu Ihrer Ar-

beitsstelle gelangen (z. B. mit Firmenbussen)

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oder von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber ein kostenloses

Jobticket bekommen.

Müssen Sie dafür aber einen Kostenersatz zahlen, können Sie diese

Ausgaben als sonstige Werbungskosten geltend machen. Allerdings

nur bis zur Höhe des Pendlerpauschales, auf das Sie ohne Werk-

verkehr bzw. Jobticket Anspruch hätten. Ein Pendlereuro steht aber

trotzdem nicht zu.

Was fällt nicht unter das Werbungskostenpauschale?