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Das volle Pendlerpauschale und der volle Pendlereuro: wenn Sie an
mindestens 11 Tagen im Kalendermonat die Strecke von der Woh-
nung zum Arbeitsplatz zurücklegen
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2/3 des Pendlerpauschales und des Pendlereuros: wenn Sie zwischen
8 und 10 Tagen im Kalendermonat die Voraussetzungen erfüllen
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1/3 des Pendlerpauschales und des Pendlereuros: wenn Sie an
mindestens 4 und höchstens 7 Tagen im Kalendermonat die Vor-
aussetzungen erfüllen
Andreas Arbeitsam ist in Wien angestellt und wohnt in
Mödling. Seinen Arbeitsweg von 24 Kilometern legt er mit
der Bahn und zu Fuß zurück. Ihm stehen also das kleine
Pendlerpauschale und der Pendlereuro zu. Er fährt 8 Mal
im Monat von seiner Wohnung zur Arbeit und hat somit
Anspruch auf 2/3 des Pendlerpauschales und des Pendler
euros.
Berechnung des jährlichen Pendlerpauschales:
€ 696 : 3 x 2 = € 464
Berechnung des jährlichen Pendlereuros:
€ 2 x 24 Kilometer = € 48 : 3 x 2 = € 32
Werkverkehr und Jobticket
Das Pendlerpauschale steht Ihnen nicht zu, wenn Sie
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an den überwiegenden Arbeitstagen im Werkverkehr zu Ihrer Ar-
beitsstelle gelangen (z. B. mit Firmenbussen)
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oder von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber ein kostenloses
Jobticket bekommen.
Müssen Sie dafür aber einen Kostenersatz zahlen, können Sie diese
Ausgaben als sonstige Werbungskosten geltend machen. Allerdings
nur bis zur Höhe des Pendlerpauschales, auf das Sie ohne Werk-
verkehr bzw. Jobticket Anspruch hätten. Ein Pendlereuro steht aber
trotzdem nicht zu.
Was fällt nicht unter das Werbungskostenpauschale?




