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www.arbeiterkammer.atSo ermitteln Sie Ihre Bemessungsgrundlage
Jahresbruttobezug (Jahreslohnzettel Kennzahl 210)
- steuerfreie Bezüge (Jahreslohnzettel Kennzahl 215)
- steuerbegünstigte Sonderzahlungen
(Jahreslohnzettel Kennzahl 220)
- Bezüge gemäß § 67 Abs. 3–8 EStG (Abfertigung)
= Bemessungsgrundlage
Was sind Werbungskosten?