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Infoservice
Heimarbeiterinnen bzw. Heimarbeiter
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Personen, die dem Heimarbeitsgesetz unterliegen
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10 Prozent der Bemessungsgrundlage
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Höchstens 2.628 Euro jährlich
Journalistinnen bzw. Journalisten, Fernsehschaffende
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Journalistinnen bzw. Journalisten und Fernsehschaffende, die regel-
mäßig auf dem Bildschirm zu sehen sind
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7,5 Prozent der Bemessungsgrundlage
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Höchstens 3.942 Euro jährlich
Musikerinnen bzw. Musiker, Artistinnen bzw. Artisten
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5 Prozent der Bemessungsgrundlage
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Höchstens 2.628 Euro jährlich
Vertreterinnen bzw. Vertreter
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Tages- und Nächtigungsgelder sowie Kilometergelder, die Sie von
Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, brau-
chen Sie dabei nicht als Kostenersatz angeben. Es findet keine
Gegenverrechnung statt
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5 Prozent der Bemessungsgrundlage
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Höchstens 2.190 Euro jährlich
Expatriates
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Personen, die während der letzten 10 Jahre keinen Wohnsitz in Ös-
terreich hatten und im Auftrag eines ausländischen Unternehmens
für ein österreichisches Unternehmen arbeiten
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Werbungskostenpauschale kann bereits bei der monatlichen Lohn-
verrechnung berücksichtigt werden
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20 Prozent der Bemessungsgrundlage
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Höchstens 10.000 Euro jährlich
Nichtselbstständige Tagesmütter bzw. Tagesväter
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Pauschal 50 Prozent Ihrer Einkünfte aus dieser Tätigkeit (Einkünfte:
Jahreslohnzettel KZ 245)
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Höchstens 400 Euro monatlich
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Einzutragen bei „Sonstige Werbungskosten“