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www.arbeiterkammer.at

Dieses Pauschale können Sie bei der ANV anstelle der tatsächlichen

Ausgaben geltend machen. Dadurch ersparen Sie sich das Sammeln

von Belegen.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie tatsächlich Ausgaben für Ih-

ren Beruf haben. Ersetzt Ihnen Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber

die beruflichen Ausgaben, dann sind die steuerfreien Kostenersätze

vom Werbungskostenpauschale abzuziehen.

Bühnenangehörige

■■

Personen, die dem Schauspielergesetz unterliegen und andere auf Bühnen

auftretende Personen sowie Filmschauspielerinnen bzw. Filmschauspieler

■■

5 Prozent der Bemessungsgrundlage

■■

Höchstens 2.628 Euro jährlich

Politikerinnen bzw. Politiker

■■

Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderätin-

nen bzw. -räte, in Wien zusätzlich auch Bezirksrätinnen bzw. -räte

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15 Prozent der Bemessungsgrundlage

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Mindestens 438 Euro jährlich

■■

Höchstens 2.628 Euro jährlich

Forstwesen

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Försterinnen bzw. Förster, Berufsjägerinnen bzw. Berufsjäger (im

Revierdienst), Forstarbeiterinnen bzw. Forstarbeiter ohne Motorsäge

■■

5 Prozent der Bemessungsgrundlage

■■

Höchstens 1.752 Euro jährlich

Forstarbeiterinnen bzw. Forstarbeiter mit Motorsäge

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10 Prozent der Bemessungsgrundlage

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Höchstens 2.628 Euro jährlich

Hausbesorgerinnen bzw. Hausbesorger

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Personen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen. Das ist der

Fall, wenn Sie schon vor dem 1. Juli 2000 als Hausbesorgerin bzw.

Hausbesorger (nicht Hausbetreuerin bzw. Hausbetreuer) tätig waren

und das Dienstverhältnis seither nicht beendet haben

■■

15 Prozent der Bemessungsgrundlage

■■

Höchstens 3.504 Euro jährlich

Was sind Werbungskosten?