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www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

Regelbedarfssätze 2017 nach Alter des Kindes

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Bis 3 Jahre: 200 Euro

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Bis 6 Jahre: 257 Euro

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Bis 10 Jahre: 331 Euro

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Bis 15 Jahre: 378 Euro

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Bis 19 Jahre: 446 Euro

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Bis 28 Jahre: 558 Euro

Den UHAB können Sie nur für die Monate

geltend machen, für die Sie nachweislich Unterhaltszahlungen

geleistet haben.

Zahlen Sie für ein Kind Unterhalt, das außerhalb der EU bzw. des EWR

oder der Schweiz lebt, gilt der UHAB zwar nicht für Sie, aber Sie kön-

nen die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung geltend

machen. Wie das funktioniert, lesen Sie im Kapitel 9.

Höhe des UHAB

Der UHAB beträgt monatlich:

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Für 1 Kind: 29,20 Euro

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Für 2 Kinder: 73 Euro

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Für jedes weitere Kind: + 58,40 Euro