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www.arbeiterkammer.atHöhe des AVAB
Wie hoch Ihr AVAB ist, richtet sich danach, wie viele Kinder Sie haben.
Maßgeblich sind nur die Kinder, für die Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr
Partner mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbei-
hilfe haben. Der Absetzbetrag beträgt pro Kalenderjahr:
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Bei 1 Kind: 494 Euro
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Bei 2 Kindern: 669 Euro
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Für jedes weitere Kind: + 220 Euro
Sie haben 2 Möglichkeiten, den AVAB zu beantragen
1
Mit der ANV im Nachhinein für vergangene Kalenderjahre
2
Bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber mit dem Formular
E 30 während des aktuellen Kalenderjahres – dann wird der AVAB
automatisch jeden Monat anteilig von Ihrer Lohnsteuer abgezogen
Lassen Sie den AVAB bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ih-
rem Arbeitgeber bei der monatlichen Lohnverrechnung
berücksichtigen, müssen Sie ihn bei der ANV im Nach-
hinein noch einmal beantragen.
Tun Sie das nicht, nimmt
das Finanzamt an, dass Ihnen der AVAB im betreffenden
Kalenderjahr nicht zugestanden ist. Der berücksichtigte
AVAB wird wieder zurückgefordert.
Liegen Sie mit Ihrem Einkommen unter der jährlichen Steuer-
grenze, bekommen Sie durch Ihre ANV den AVAB als Negativ-
steuer ausbezahlt (siehe Kapitel 1).
Entlastung für Alleinerziehende
Sie leben mit Ihren Kindern alleine? Dann steht Ihnen der
Alleinerzie-
herabsetzbetrag (AEAB)
zu. Dieser Betrag wird Ihnen pro Kind, für
das Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbei-
hilfe haben, von Ihrer Steuer abgezogen.
Welche Begünstigungen haben Eltern?