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www.arbeiterkammer.at

Höhe des AVAB

Wie hoch Ihr AVAB ist, richtet sich danach, wie viele Kinder Sie haben.

Maßgeblich sind nur die Kinder, für die Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr

Partner mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbei-

hilfe haben. Der Absetzbetrag beträgt pro Kalenderjahr:

■■

Bei 1 Kind: 494 Euro

■■

Bei 2 Kindern: 669 Euro

■■

Für jedes weitere Kind: + 220 Euro

Sie haben 2 Möglichkeiten, den AVAB zu beantragen

1

Mit der ANV im Nachhinein für vergangene Kalenderjahre

2

Bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber mit dem Formular

E 30 während des aktuellen Kalenderjahres – dann wird der AVAB

automatisch jeden Monat anteilig von Ihrer Lohnsteuer abgezogen

Lassen Sie den AVAB bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ih-

rem Arbeitgeber bei der monatlichen Lohnverrechnung

berücksichtigen, müssen Sie ihn bei der ANV im Nach-

hinein noch einmal beantragen.

Tun Sie das nicht, nimmt

das Finanzamt an, dass Ihnen der AVAB im betreffenden

Kalenderjahr nicht zugestanden ist. Der berücksichtigte

AVAB wird wieder zurückgefordert.

Liegen Sie mit Ihrem Einkommen unter der jährlichen Steuer-

grenze, bekommen Sie durch Ihre ANV den AVAB als Negativ-

steuer ausbezahlt (siehe Kapitel 1).

Entlastung für Alleinerziehende

Sie leben mit Ihren Kindern alleine? Dann steht Ihnen der

Alleinerzie-

herabsetzbetrag (AEAB)

zu. Dieser Betrag wird Ihnen pro Kind, für

das Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbei-

hilfe haben, von Ihrer Steuer abgezogen.

Welche Begünstigungen haben Eltern?