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schäftigungsformen, welche durch ein hohes Maß an erforderli-

cher Flexibilität gekennzeichnet sind.

n

Ein Rückzug des Staates bei sozialen Aufgaben und einer Re-

Privatisierung sozialer Risiken.

Bereits die Krise der Weltökonomie in den 1970er Jahren führte zur

Forderung nach mehr Arbeitsmarktflexibilität und der Abschaffung

von Rigiditäten seitens der Politik. Als eine Konsequenz wurde das

für westliche Industriegesellschaften lange Zeit prägende

Normal-

arbeitsverhältnis,

sprich eine abhängige, unbefristete, sozialversi-

cherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung langsam aufgelöst und

immer öfter von verschiedenen Formen flexibler(er) Arbeitsarrange-

ments ergänzt bzw. teilweise auch abgelöst, die als „atypische Be-

schäftigungsverhältnisse“ bezeichnet werden (vgl. Lang, 2009). Eine

atypische Charakterisierung kann allerdings nur dann eindeutig

geschehen, wenn diese von typischen Beschäftigungsverhältnissen

abgegrenzt werden kann, wobei im literarischen Diskurs für Normal-

arbeitsverhältnisse insbesondere folgende Kriterien gelten:

n

Unbefristete Vollzeittätigkeit mit einer

n

sozial-, arbeits- und tarifrechtlichen Absicherung sowie einer

n

Weisungsgebundenheit des/der Arbeitnehmer/in gegenüber dem/

der Arbeitgeber/in (vgl. Sommer, 2010; Mayer-Ahuja, 2002).

Atypische Beschäftigungsformen

(unselbstständig Erwerbstätiger)

werden – laut Mikrozensus der Statistik Austria – umgekehrt wie folgt

definiert: Teilzeitbeschäftigung ab 12 Stunden wöchentliche Normal-

arbeitszeit, geringfügige Erwerbstätigkeit mit weniger als 12 Stunden

wöchentlicher Normalarbeitszeit, zeitliche Befristungen (ohne Lehre),

Leiharbeit sowie „Freie Dienstverträge“ (vgl. Statistik Austria, 2016,

S. 54). Andere Definitionen von atypischen Beschäftigungsverhält-

nissen umfassen – neben den genannten Kategorien – zusätzlich

auch die Gruppe der

„Neuen Selbstständigen“

(vgl. Brink et al.,

2006), die als Werkvertragsnehmer/innen ihre Leistung auf Basis von

Honoraren erbringen. Diese beruflich (Solo-)Selbstständigen stellen

eine wesentliche Zielgruppe (der Untersuchung) dar, da diese in den

letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen haben. In wis-

senschaftlichen Betrachtungen werden unter dem Begriff der Neuen

Selbstständigen jedoch oftmals alle Freien Dienstnehmer/innen UND

Werkvertragsnehmer/innen zusammengefasst, obwohl diese beiden

Gruppen – rein rechtlich gesehen – zu unterscheiden sind und nur

letztere als Neue Selbstständige zu bezeichnen sind (vgl. Kaupa et

al., 2008). Damit werden in der wissenschaftlichen Praxis schwam-

Politische Bildung

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