mige Grenzen zwischen Freien Dienstnehmer/innen und der ange-
sprochen Gruppe der Neuen Selbstständigen gezogen; im Sinne der
Vergleichbarkeit behält sich daher auch die vorliegende Untersu-
chung vor, an der wissenschaftlichen, rechtlich jedoch nicht ganz
korrekten Definition festzuhalten und zählt Werkvertragsnehmer/in-
nen ebenfalls zu den atypisch Beschäftigten, die im Fokus der stati-
stischen Analysen in Kapitel 4 stehen.
Die wachsende Bedeutung atypischer Beschäftigung kann am
Beispiel von Teilzeiterwerbstätigkeit bzw. Geringfügigkeit auch
empirisch festgemacht werden. So stieg im Vergleich zum Jahr 2006
österreichweit die Zahl der Teilzeiterwerbstätigen bis zum Jahr 2016
um 371.300 Personen an, umgekehrt hat sich die Zahl der Voll-
zeitstellen in den letzten zehn Jahren um lediglich 23.000 erhöht.
Alleine im Verlauf des Jahres 2016 wurden weitere 39.400 Teilzeit-
stellen geschaffen (vgl. Statistik Austria, 2017b, S. 35). Zudem hat
sich in Kärnten seit dem „Krisenjahr“ 2009 die geringfügige Be-
schäftigung, welche keinerlei soziale Absicherung bietet, um nahe-
zu ein Fünftel (18,2 %) auf 23.984 Personen bis zum Jahr 2016 er-
höht (vgl. Wohlgemuth et al., 2017); diese Entwicklung wurde auch
österreichweit beobachtet (+14,8 %; vgl. Hauptverband der öster-
reichischen Sozialversicherungsträger, 2010, 2017b; eigene Berech-
nungen).
Atypische Beschäftigung ist – wie obiger Definition des Mikrozensus
zu entnehmen – allerdings nicht nur am Arbeitsausmaß festzuma-
chen, sondern meint ein allgemeines Abweichen von bisher etablier-
ten Standard-Beschäftigungsverhältnissen. Dies ist jedoch eine sehr
generelle Sichtweise und mitunter nicht adäquat, wenn es darum
geht, differenzierte sozial- und wirtschaftspolitische Maßnahmen
abzuleiten, um diesem Problemfeld begegnen zu können. Folglich
muss dieser Begriff kritischer betrachtet werden; atypische Be-
schäftigung ist nicht umstandslos als atypisch anzusehen, da neben
dem Individualeinkommen und dem Anstellungsverhältnis beispiels-
weise auch die allgemeinen Lebensbedingungen (etwa die Familien-
bzw. Haushaltssituation) eine bedeutende Rolle einnehmen (vgl.
Keller & Seifert, 2007). Daneben stellt atypische Beschäftigung für
den/die Betroffene/n nicht notwendigerweise eine „nicht-normale“
Beschäftigung dar, insbesondere dann, wenn der oder die Betrof-
fene zeit seines/ihres Erwerbslebens einer solchen nachging bzw.
diese aus freien Stücken gewählt hat.
Die beschriebene Abkehr von Normalarbeitsverhältnissen wird in der
Literatur häufig als
Prekarisierung
bezeichnet (vgl. Dörre, 2005);
Politische Bildung
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