Previous Page  13 / 164 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 13 / 164 Next Page
Page Background

mige Grenzen zwischen Freien Dienstnehmer/innen und der ange-

sprochen Gruppe der Neuen Selbstständigen gezogen; im Sinne der

Vergleichbarkeit behält sich daher auch die vorliegende Untersu-

chung vor, an der wissenschaftlichen, rechtlich jedoch nicht ganz

korrekten Definition festzuhalten und zählt Werkvertragsnehmer/in-

nen ebenfalls zu den atypisch Beschäftigten, die im Fokus der stati-

stischen Analysen in Kapitel 4 stehen.

Die wachsende Bedeutung atypischer Beschäftigung kann am

Beispiel von Teilzeiterwerbstätigkeit bzw. Geringfügigkeit auch

empirisch festgemacht werden. So stieg im Vergleich zum Jahr 2006

österreichweit die Zahl der Teilzeiterwerbstätigen bis zum Jahr 2016

um 371.300 Personen an, umgekehrt hat sich die Zahl der Voll-

zeitstellen in den letzten zehn Jahren um lediglich 23.000 erhöht.

Alleine im Verlauf des Jahres 2016 wurden weitere 39.400 Teilzeit-

stellen geschaffen (vgl. Statistik Austria, 2017b, S. 35). Zudem hat

sich in Kärnten seit dem „Krisenjahr“ 2009 die geringfügige Be-

schäftigung, welche keinerlei soziale Absicherung bietet, um nahe-

zu ein Fünftel (18,2 %) auf 23.984 Personen bis zum Jahr 2016 er-

höht (vgl. Wohlgemuth et al., 2017); diese Entwicklung wurde auch

österreichweit beobachtet (+14,8 %; vgl. Hauptverband der öster-

reichischen Sozialversicherungsträger, 2010, 2017b; eigene Berech-

nungen).

Atypische Beschäftigung ist – wie obiger Definition des Mikrozensus

zu entnehmen – allerdings nicht nur am Arbeitsausmaß festzuma-

chen, sondern meint ein allgemeines Abweichen von bisher etablier-

ten Standard-Beschäftigungsverhältnissen. Dies ist jedoch eine sehr

generelle Sichtweise und mitunter nicht adäquat, wenn es darum

geht, differenzierte sozial- und wirtschaftspolitische Maßnahmen

abzuleiten, um diesem Problemfeld begegnen zu können. Folglich

muss dieser Begriff kritischer betrachtet werden; atypische Be-

schäftigung ist nicht umstandslos als atypisch anzusehen, da neben

dem Individualeinkommen und dem Anstellungsverhältnis beispiels-

weise auch die allgemeinen Lebensbedingungen (etwa die Familien-

bzw. Haushaltssituation) eine bedeutende Rolle einnehmen (vgl.

Keller & Seifert, 2007). Daneben stellt atypische Beschäftigung für

den/die Betroffene/n nicht notwendigerweise eine „nicht-normale“

Beschäftigung dar, insbesondere dann, wenn der oder die Betrof-

fene zeit seines/ihres Erwerbslebens einer solchen nachging bzw.

diese aus freien Stücken gewählt hat.

Die beschriebene Abkehr von Normalarbeitsverhältnissen wird in der

Literatur häufig als

Prekarisierung

bezeichnet (vgl. Dörre, 2005);

Politische Bildung

11