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Ein abermals deutlicher – und statistisch hoch signifikanter – Unter-

schied wurde jedoch bei einer Betrachtung nach der Art der Haupt-

tätigkeit identifiziert (vgl. Abbildung 81). Im Vergleich mit den 27,5 %

der Unselbstständigen mit normalem Beschäftigungsverhältnis, die

während der Arbeitszeit die angebotenen Weiterbildungsmaßnah-

men in Anspruch nehmen konnten, war dies für lediglich 5,9 % der

atypisch Beschäftigten möglich. Mehr als die Hälfte der un selbst-

ständigen Trainer/innen (52,2 %) konnte die Weiterbildungsange-

bote zudem zumindest teilweise

in

der Arbeitszeit in Anspruch

nehmen, während wiederum nur 5,9 % der Selbstständigen

dies

tun konnten. Damit war es für rund ein Fünftel der Unselbst-

ständigen (20,3 %) notwendig, Fortbildungsmaßnahmen außer

-

halb der Arbeitszeit zu besuchen, während knapp 4,5-mal so viele

Selbstständige (88,2 %) dies außerhalb der regulären Dienstzeit

tun musste und einen negativen Anreiz – vor allem kombiniert mit

der geringeren Bereitschaft zur Kostenübernahme seitens des/der

Arbeitgeber/in – zu eigenem lebenslangen Lernen darstellt. Dieses

Ergebnis ist – auf Basis einer Kreuztabellenanalyse – statistisch

hoch signifikant (

2

= 28,217; p = 0,000; n = 86).

Abbildung 81: Weiterbildung während der Arbeitszeit nach Art der

Haupttätigkeit

(in %; n = 86)

Quelle: eigene Berechnungen und Darstellung

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Politische Bildung

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