Ein abermals deutlicher – und statistisch hoch signifikanter – Unter-
schied wurde jedoch bei einer Betrachtung nach der Art der Haupt-
tätigkeit identifiziert (vgl. Abbildung 81). Im Vergleich mit den 27,5 %
der Unselbstständigen mit normalem Beschäftigungsverhältnis, die
während der Arbeitszeit die angebotenen Weiterbildungsmaßnah-
men in Anspruch nehmen konnten, war dies für lediglich 5,9 % der
atypisch Beschäftigten möglich. Mehr als die Hälfte der un selbst-
ständigen Trainer/innen (52,2 %) konnte die Weiterbildungsange-
bote zudem zumindest teilweise
in
der Arbeitszeit in Anspruch
nehmen, während wiederum nur 5,9 % der Selbstständigen
dies
tun konnten. Damit war es für rund ein Fünftel der Unselbst-
ständigen (20,3 %) notwendig, Fortbildungsmaßnahmen außer
-
halb der Arbeitszeit zu besuchen, während knapp 4,5-mal so viele
Selbstständige (88,2 %) dies außerhalb der regulären Dienstzeit
tun musste und einen negativen Anreiz – vor allem kombiniert mit
der geringeren Bereitschaft zur Kostenübernahme seitens des/der
Arbeitgeber/in – zu eigenem lebenslangen Lernen darstellt. Dieses
Ergebnis ist – auf Basis einer Kreuztabellenanalyse – statistisch
hoch signifikant (
2
= 28,217; p = 0,000; n = 86).
Abbildung 81: Weiterbildung während der Arbeitszeit nach Art der
Haupttätigkeit
(in %; n = 86)
Quelle: eigene Berechnungen und Darstellung
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Politische Bildung
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