statisch signifikant ist allerdings auch dieses Ergebnis nicht (
2
=
0,561; p = 0,755; n = 151).
Betrachtet man sich den Aspekt der Kostenübernahme von Fort-
bildungsaktivitäten getrennt nach der Art der Haupttätigkeit, kann
neuerlich eine statistisch hoch signifikante und damit deutliche Be-
nachteiligung von Trainier/innen mit atypischem Beschäftigungsver-
hältnis gezeigt werden (vgl. Abbildung 80). Während in der Gruppe
der Unselbstständigen für einen Anteil von etwas mehr als zwei
Drittel (68,1 %) alle Kosten für die Weiterbildungsmaßnahmen über-
nommen werden, genießen lediglich 17,6 % in der Gruppe der
Selbstständigen diesen Vorteil. Weitere 29,0 % der Unselbststän-
digen erhalten eine teilweise Kostenübernahme durch den/die Ar-
beitgeber/in; nur geringe 2,9 % müssen diese zur Gänze selbst tra-
gen. Auf Seiten der selbstständigen Erwachsenbildner/innen tragen
diese 17,6 % selbst, allerdings erhalten 64,7 % zumindest teilweise
die Kosten refundiert (
2
= 15,907; p = 0,000; n = 86).
Abbildung 80: Kostenübernahme von Weiterbildungsmaßnahmen
nach Art der Haupttätigkeit
(in %; n = 86)
Quelle: eigene Berechnungen und Darstellung
Ein weiterer zentraler Punkt war, ob diese Fortbildungen (partiell)
während oder außerhalb der regulären Arbeitszeit in Anspruch ge-
nommen werden können.
55
Sowohl getrennt nach dem Tätigkeits-
umfang, dem Geschlecht, nach Altersgruppen aber auch dem er-
worbenen formalen Bildungsniveau der Befragten konnte diesbe-
19
Politische Bildung
05
55)
Auch diese Frage wurde all jenen Erwachsenenbildner/innen gestellt, die angaben, seitens
ihres/r Arbeitgebers/in Weiterbildungsmaßnahmen angeboten bekommen zu haben.