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Steuersparen: Tipps für die
Arbeitnehmerveranlagung!
Was kann man beim
Steuerausgleich geltend
machen? Vom Alleinver-
dienerabsetzbetrag bis zu
den Zahnbehandlungskos-
ten: ein Überblick über die
wichtigsten Bereiche.
Allein-
erzieherabsetzbetrag
Den Alleinerzieherabsetzbetrag
gibt es für Mütter oder
Väter, die Familienbeihilfe
beziehen und länger als sechs
Monate im Kalenderjahr in keiner
Beziehung gelebt haben.
Allein-
verdienerabsetzbetrag
Beim Alleinverdienerabsetzbetrag
kommt es auf das Einkommen der
(Ehe-)Partner an: Es darf 6.000 Euro
pro Jahr nicht übersteigen, und es
muss für mindestens ein Kind mehr
als sechs Monate Familienbeihilfe
bezogen worden sein.
Behinderung
Bei Behinderungen mit einem
Grad von mindestens 25 Prozent
können die Ausgaben, die krank-
heitsbedingt entstehen, die Steuer
verringern. Gilt auch für Kinder.
Computer
Computer und Zubehör
dafür sind absetzbar, wenn
man sie auch beruflich nützt.
Dienstreisen
Dienstreisen wirken sich nur
dann auf die Steuer aus, wenn der
Arbeitgeber die Kosten dafür
nicht bezahlt hat.
E-Card-Gebühren
E-Card-Gebühren können als
Werbungskosten abgeschrieben
werden, wenn diese nicht vom
Arbeitgeber abgezogen werden,
sondern selbst an die Krankenkasse
bezahlt werden müssen.
Ferialpraktikanten
Ferialpraktikanten erhalten,
wenn sie nicht das gesamte Jahr
über arbeiten, bei der Arbeitneh-
merveranlagung so gut wie immer
Geld zurück.
Fortbildungskosten
Fortbildungskosten können
auch Sprachkurse sein, sofern
die Sprachkenntnisse beruflich
verwendet werden.
Katastrophenschäden
Katastrophenschäden, die nicht
durch eine Versicherung, vom
Katastrophenfonds oder durch
Spenden gedeckt sind, können von
der Steuer abgesetzt werden.
Spenden
Spenden für mildtätige
Organisationen sind bis zu einem
Höchstbetrag, der zehn Prozent
der Jahreseinkünfte entspricht,
von der Steuer absetzbar. Ab heuer
neu: Auf dem Erlagschein müssen
Vornamen, Familienname und das
Geburtsdatum angege-
ben werden.
Gewerkschaftsbeiträge
Gewerkschaftsbeiträge können,
sofern sie nicht schon vom Arbeit-
geber bei der Lohnverrechnung
berücksichtigt wurden, bei der
Arbeitnehmerveranlagung ange-
geben werden.
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