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k aernten.arbeiterk

ammer.at

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Arbeit & Recht

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Menschen & Meinungen

Unwissenheit, Scheu vor Formularen,

Behörden oder „Papierkram“ – das sind

nach Erfahrung der AK-Steuerexperten

die häufigsten Gründe, warum jeder drit-

te Kärntner nach wie vor keine Arbeit-

nehmerveranlagung durchführt. „Daher

unterstützt die Arbeiterkammer Arbeit-

nehmer dabei, die ihnen zustehende Steu-

errückvergütung zu bekommen“, betont

AK-Präsident Günther Goach. Die AK-

Experten beraten telefonisch und persön-

lich und helfen Ihnen bei FinanzOnline.

Keine Angst vorm Steuerausgleich

Die Angst vor einer Steuernachzahlung

soll niemanden hindern, eine Arbeit-

nehmerveranlagung zu machen. „Diese

Furcht ist fast immer unbegründet. Denn

als Faustregel gilt: Ist eine Rückzahlung

Holen Sie Ihr Geld zurück!

Das Steuerservice der AK

Die Arbeiterkammer Kärnten startet im März mit den Steuerspartagen und gibt telefonische

Auskünfte oder hilft beim Ausfüllen des Steueraktes auf FinanzOnline.

fällig, wird man vom Finanzamt ohnehin

zu einer Pflichtveranlagung aufgefordert“,

erklärt der Leiter der Abteilung Finanzen

und Förderungen der AK Kärnten, Bern-

hard Sapetschnig.

Im Schnitt 250 bis 300 Euro

Im Schnitt bringt der Steuerausgleich etwa

250 bis 300 Euro. In Kärnten sind noch

30 Millionen Euro zu holen. Es liegt also

noch eine beträchtliche Lohnsteuersum-

me beim Fiskus, die den Arbeitnehmern

gehört. Wenn man wenig verdient oder

nicht das gesamte Jahr über gearbeitet hat,

lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung

besonders häufig: Die Einkünfte werden

auf das ganze Jahr verteilt und zu viel be-

zahlte Lohnsteuer zurückgezahlt.

Steuerspartage

der AK in den

Bezirken

CHECKLISTE

für die Arbeitnehmerveranlagung

Trifft auch nur einer dieser Punkte auf Sie zu, ist eine

Arbeitnehmerveranlagung fast immer sinnvoll. Nicht vergessen: Der

Steuerausgleich kann fünf Jahre rückwirkend beantragt werden.

1.

Sie waren nicht das ganze Jahr berufstätig.

2.

Ihre monatlichen Bezüge waren unterschiedlich hoch.

3.

Sie haben gesetzlichen Unterhalt für Kinder geleistet.

4.

Sie haben so wenig verdient, dass Sie keine Lohnsteuer bezahlt haben.

5.

Laut Pendlerrechner haben Sie Anspruch auf das Pendlerpauschale.

6.

Sie arbeiten neben dem Studium oder haben sich in Ihrem Beruf

weitergebildet.

7.

Sie waren Alleinerzieher oder Alleinverdiener.

8.

Ihr Kind (bis zehn Jahre) besucht eine kostenpflichtige Kinder-

betreuungseinrichtung.

9.

Sie haben einen Computer oder andere Arbeitsmittel für beruf-

liche Zwecke angeschafft.

10. Sie haben für eine begünstigte Hilfsorganisation gespendet.

FinanzOnline

Die einfachste Art, den

Steuerausgleich durch-

zuführen, ist die Veranla-

gung über FinanzOnline.

So können Sie bequem von

zu Hause aus, kostenlos

und rund um die Uhr Ih-

ren Steuerausgleich erle-

digen. Um die Veranla-

gung mit FinanzOnline

machen zu können,

müssen folgende Vor-

aussetzungen erfüllt

werden: Sie müssen

sich im Finanz-

amt die Zugangs-

kennungen

zu

F i na n zOn l i ne

holen, oder ver-

wenden

Ihre

Bürgerkarte.

Die AK-Steuerspartage starten am1. März.

Nutzen Sie das Service der AK!

AK/Karlheinz Fessl

AK/Peter Just