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Unwissenheit, Scheu vor Formularen,
Behörden oder „Papierkram“ – das sind
nach Erfahrung der AK-Steuerexperten
die häufigsten Gründe, warum jeder drit-
te Kärntner nach wie vor keine Arbeit-
nehmerveranlagung durchführt. „Daher
unterstützt die Arbeiterkammer Arbeit-
nehmer dabei, die ihnen zustehende Steu-
errückvergütung zu bekommen“, betont
AK-Präsident Günther Goach. Die AK-
Experten beraten telefonisch und persön-
lich und helfen Ihnen bei FinanzOnline.
Keine Angst vorm Steuerausgleich
Die Angst vor einer Steuernachzahlung
soll niemanden hindern, eine Arbeit-
nehmerveranlagung zu machen. „Diese
Furcht ist fast immer unbegründet. Denn
als Faustregel gilt: Ist eine Rückzahlung
Holen Sie Ihr Geld zurück!
Das Steuerservice der AK
Die Arbeiterkammer Kärnten startet im März mit den Steuerspartagen und gibt telefonische
Auskünfte oder hilft beim Ausfüllen des Steueraktes auf FinanzOnline.
fällig, wird man vom Finanzamt ohnehin
zu einer Pflichtveranlagung aufgefordert“,
erklärt der Leiter der Abteilung Finanzen
und Förderungen der AK Kärnten, Bern-
hard Sapetschnig.
Im Schnitt 250 bis 300 Euro
Im Schnitt bringt der Steuerausgleich etwa
250 bis 300 Euro. In Kärnten sind noch
30 Millionen Euro zu holen. Es liegt also
noch eine beträchtliche Lohnsteuersum-
me beim Fiskus, die den Arbeitnehmern
gehört. Wenn man wenig verdient oder
nicht das gesamte Jahr über gearbeitet hat,
lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung
besonders häufig: Die Einkünfte werden
auf das ganze Jahr verteilt und zu viel be-
zahlte Lohnsteuer zurückgezahlt.
Steuerspartage
der AK in den
Bezirken
CHECKLISTE
für die Arbeitnehmerveranlagung
Trifft auch nur einer dieser Punkte auf Sie zu, ist eine
Arbeitnehmerveranlagung fast immer sinnvoll. Nicht vergessen: Der
Steuerausgleich kann fünf Jahre rückwirkend beantragt werden.
1.
Sie waren nicht das ganze Jahr berufstätig.
2.
Ihre monatlichen Bezüge waren unterschiedlich hoch.
3.
Sie haben gesetzlichen Unterhalt für Kinder geleistet.
4.
Sie haben so wenig verdient, dass Sie keine Lohnsteuer bezahlt haben.
5.
Laut Pendlerrechner haben Sie Anspruch auf das Pendlerpauschale.
6.
Sie arbeiten neben dem Studium oder haben sich in Ihrem Beruf
weitergebildet.
7.
Sie waren Alleinerzieher oder Alleinverdiener.
8.
Ihr Kind (bis zehn Jahre) besucht eine kostenpflichtige Kinder-
betreuungseinrichtung.
9.
Sie haben einen Computer oder andere Arbeitsmittel für beruf-
liche Zwecke angeschafft.
10. Sie haben für eine begünstigte Hilfsorganisation gespendet.
FinanzOnline
Die einfachste Art, den
Steuerausgleich durch-
zuführen, ist die Veranla-
gung über FinanzOnline.
So können Sie bequem von
zu Hause aus, kostenlos
und rund um die Uhr Ih-
ren Steuerausgleich erle-
digen. Um die Veranla-
gung mit FinanzOnline
machen zu können,
müssen folgende Vor-
aussetzungen erfüllt
werden: Sie müssen
sich im Finanz-
amt die Zugangs-
kennungen
zu
F i na n zOn l i ne
holen, oder ver-
wenden
Ihre
Bürgerkarte.
Die AK-Steuerspartage starten am1. März.
Nutzen Sie das Service der AK!
AK/Karlheinz Fessl
AK/Peter Just