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Kinderfreibetrag
Den Kinderfreibetrag gibt es
für jedes Kind, für das man mehr
als sechs Monate Familienbeihilfe
bezieht oder Unterhalt
bezahlt.
Kirchenbeiträge
Kirchenbeiträge sind bis zu
einer Höchstgrenze von 400 Euro
absetzbar. Ab 2017 müssen die
Religionsgesellschaften die emp-
fangenen Beiträge dem Finanzamt
melden. Sie müssen diese Beträge
daher nicht mehr selbst geltend
machen.
Negativsteuer
Wegen der Negativsteuer lohnt
sich die Arbeitnehmerveranlagung
auch für jene, die keine
Lohnsteuer zahlen.
Pendler
Das Pendlerpauschale kann gleich
bei der Lohnverrechnung oder bei
der Arbeitnehmerveranlagung
berücksichtigt werden.
Pflegekosten
Kosten für ein Pflegeheim oder für
häusliche Pflege sind absetzbar,
wenn Pflegegeld bezogen wird.
Vom Aufwand müssen Sie das Pfle-
gegeld, sonstige Zuschüsse und die
Haushaltsersparnis abziehen.
Unterhaltsabsetzbetrag
Den Unterhaltsabsetzbetrag gibt
es, wenn man nachweislich den
vollständigen gesetzlichen
Unterhalt für Kinder bezahlt hat, die
nicht im gemeinsamen Haushalt
leben.
Zahnbehandlungskosten
Zahnbehandlungskosten zählen
zu den Krankheitskosten und
können bei den außergewöhnli-
chen Belastungen mit Selbstbehalt
berücksichtigt werden.
"Topf-Sonderausgaben
"
Diese sind bis zu einem Betrag von 2.920
Euro jährlich absetzbar. Der Betrag erhöht sich,
wenn Sie alleinverdienend oder -erziehend
sind. Darunter fallen Personenversicherungen
sowie Wohnraumsanierung und -schaffung. Die
Bauausführung muss aber vor dem 1. Jänner 2016
begonnen worden sein. Versicherungen können
nur berücksichtigt werden, wenn es sich um
Personenversicherungen handelt, die vor dem
1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden.
Kinderbetreuung
Kinderbetreuung kann nur dann
abgesetzt werden, wenn die Kosten
an eine Kinderbetreuungsein-
richtung bezahlt werden oder bei
pädagogisch Ausgebildeten – wie
Tageseltern – entstehen.
f
i
kaernten.arbeiterkammer.at/steuerNicht vergessen: Steueranträge können
fünf Jahre rückwirkend beimFinanzamt
eingereicht werden
-
also bis 2012!