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k aernten.arbeiterk

ammer.at

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Arbeit & Recht

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Bildung

Beruf & Familie

STEUER & GELD

Menschen & Meinungen

Kinderfreibetrag

Den Kinderfreibetrag gibt es

für jedes Kind, für das man mehr

als sechs Monate Familienbeihilfe

bezieht oder Unterhalt

bezahlt.

Kirchenbeiträge

Kirchenbeiträge sind bis zu

einer Höchstgrenze von 400 Euro

absetzbar. Ab 2017 müssen die

Religionsgesellschaften die emp-

fangenen Beiträge dem Finanzamt

melden. Sie müssen diese Beträge

daher nicht mehr selbst geltend

machen.

Negativsteuer

Wegen der Negativsteuer lohnt

sich die Arbeitnehmerveranlagung

auch für jene, die keine

Lohnsteuer zahlen.

Pendler

Das Pendlerpauschale kann gleich

bei der Lohnverrechnung oder bei

der Arbeitnehmerveranlagung

berücksichtigt werden.

Pflegekosten

Kosten für ein Pflegeheim oder für

häusliche Pflege sind absetzbar,

wenn Pflegegeld bezogen wird.

Vom Aufwand müssen Sie das Pfle-

gegeld, sonstige Zuschüsse und die

Haushaltsersparnis abziehen.

Unterhaltsabsetzbetrag

Den Unterhaltsabsetzbetrag gibt

es, wenn man nachweislich den

vollständigen gesetzlichen

Unterhalt für Kinder bezahlt hat, die

nicht im gemeinsamen Haushalt

leben.

Zahnbehandlungskosten

Zahnbehandlungskosten zählen

zu den Krankheitskosten und

können bei den außergewöhnli-

chen Belastungen mit Selbstbehalt

berücksichtigt werden.

"Topf-Sonderausgaben

"

Diese sind bis zu einem Betrag von 2.920

Euro jährlich absetzbar. Der Betrag erhöht sich,

wenn Sie alleinverdienend oder -erziehend

sind. Darunter fallen Personenversicherungen

sowie Wohnraumsanierung und -schaffung. Die

Bauausführung muss aber vor dem 1. Jänner 2016

begonnen worden sein. Versicherungen können

nur berücksichtigt werden, wenn es sich um

Personenversicherungen handelt, die vor dem

1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden.

Kinderbetreuung

Kinderbetreuung kann nur dann

abgesetzt werden, wenn die Kosten

an eine Kinderbetreuungsein-

richtung bezahlt werden oder bei

pädagogisch Ausgebildeten – wie

Tageseltern – entstehen.

f

i

kaernten.arbeiterkammer.at/steuer

Nicht vergessen: Steueranträge können

fünf Jahre rückwirkend beimFinanzamt

eingereicht werden

-

also bis 2012!