Previous Page  11 / 24 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 11 / 24 Next Page
Page Background

11

tipp 01/17

k aernten.arbeiterk

ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

ARBEIT & RECHT

Konsument Bildung

Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

AK-Experte für Förderungen Erwin Raffler

AK/Helge Bauer

Wohnbaudarlehen-Rechner

Sie möchten wissen, wie

hoch Ihr Darlehen für den

Hausbau oder Wohnungs-

kauf ausfällt? Mit dem AK-

Wohnbaudarlehen-Rechner

können Sie einfach und

schnell Ihre Darlehenshöhe,

die monatliche Rate sowie die Laufzeit

des Darlehens vorab berechnen. Ein-

fach mit einem Klick Ihren Verwen-

dungszweck auswählen, Rechnungs-

betrag, Finanzierungs-, Bau- und

Grundkosten bzw. Kaution eingeben

und berechnen lassen. Interaktiv,

schnell und vor allem unkompliziert.

MINI-tipp

f

i

kaernten.arbeiterkammer.at/rechner

PROFI-tipp

Aller Anfang ist schwer – vor allem

fehlt oftmals zu Beginn einer Karriere

noch das Geld. Die Arbeiterkammer

Kärnten unterstützt junge Arbeitneh-

mer, die ein eigenes Zuhause wollen.

Für eine Genossenschafts- oder Ge-

meindewohnung wird ein zinsenloses

Wohnbaudarlehen in der Höhe von

3.000 Euro bereitgestellt. Die Vor-

aussetzungen für das zinsenlose AK-

Wohnbaudarlehen „Junges Wohnen“

sind: Das 35. Lebensjahr ist noch nicht

erreicht worden. Zum Zeitpunkt der

Antragstellung müssen Sie bei der AK

Kärnten umlagepflichtig sein (mind.

sechs Monate). Als Lehrling muss

man zum Zeitpunkt der Antragstel-

lung das 18. Lebensjahr vollendet ha-

ben und zudem in einem aufrechten

Lehrverhältnis stehen.

Unterstützung für die erste

Wohnung – "Junges Wohnen"

Verwendungszweck und Darlehenshöhe

Haus: 6.000 Euro

Ob für Hausbau, Zu- und Ausbau oder Hauskauf. Das AK-Wohnbaudarlehen fördert

bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro den Traum vom Eigenheim.

Wohnung: 800 bis 6.000 Euro

Gefördert werden die Anschaffung einer Eigentumswohnung oder Kautions-, Fi-

nanzierung und Grundkostenbeiträge für Genossenschafts-/Gemeindewohnung.

Sanierung: 800 bis 6.000 Euro

Die Erneuerung von Dach, Türen, Fassade (Edelputz), Unterböden, Böden (Parkett

und Laminat), sanitären Anlagen, Heizungsanlagen (Öl, Gas, Strom), oder die An-

schlussgebühr für die Kanalisation ist fällig – bis zu 6.000 Euro werden gefördert.

Alternativenergie und Klimaschutz: 800 bis 6.000 Euro

Investitionen in die Zukunft: Die Erneuerung und Verbesserung von Solar, Photo-

voltaik, Hackschnitzel- und Pelletsheizung, Holzvergaser, Erdwärme, Wärmepum-

pe, Wärmeschutzmaßnahmen, Nah- und Fernwärmeanschluss, Austausch von

Fenstern, Pufferspeicher werden mit bis zu 6.000 Euro gefördert.

i

Förderungen 050 477-4002

Wohnbaudarlehen:

Einfacher Zugang

Mehr Unterstützung für Arbeitnehmer beim Hausbau, Wohnungskauf,

Wohnraumsanieren oder bei Investitionen in Alternativenergien.

Das zinsenlose Wohnbaudarlehen wird

seit 1951 den Kärntner Arbeitnehmern

angeboten. Grundsätzlich werden damit

50 Prozent der Kosten für Sanierungen

und die Installierung von Alternativener-

gieanlagen gefördert.

Höherer Maximalbetrag

Bei Kautionszahlung, Finanzierungs-,

Bau- und Grundkostenbeiträgen von bis

zu 3.000 Euro für Genossenschafts- und

Gemeindewohnungen bekommen An-

tragsteller eine Förderung von bis zu 100

Prozent. Anträge, die über 3.000 Euro lie-

gen, werden zusätzlich mit 50 Prozent der

übersteigenden Kosten – bis zu einem ma-

ximalen Darlehensbetrag von 6.000 Euro

– gefördert. Die frühere Obergrenze lag

bei 5.000 Euro.

Geringe Rückzahlungsrate

Der Höchstbetrag von 6.000 Euro ist un-

abhängig davon, ob bei Sanierung, Kauf,

Zu- oder Ausbau in Alternativenergie in-

vestiert wird. Das Mindestdarlehen, das

beantragt werden kann, liegt bei 800 Euro.

Die monatliche Rückzahlungsrate liegt

zwischen 40 und 100 Euro.

Einfacher Zugang

Zusätzlich fällt die Beschränkung, Darle-

hen für Sanierungsobjekte nicht zu verge-

ben, die jünger als 20 Jahre sind. Die Sanie-

rung eines Wohnobjekts ist ungeachtet des

Alters möglich. Jeder Verwendungszweck

(grüne Box unten) kann nach Abzahlung

eines laufenden Darlehens nochmals be-

antragt werden.

Förderung für Lehrlinge

Lehrlinge können jetzt mit Vollendung des

18. Lebensjahres einen Darlehensbetrag

von 3.000 Euro für Genossenschafts- und

Gemeindewohnungen beantragen.

f

i

kaernten.arbeiterkammer.at/foerderung