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Zusätzlich zum monatlichen Freibetrag können Sie Folgendes absetzen:
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Ausgaben für Hilfsmittel
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Kosten der Heilbehandlungen
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Fahrtkosten zur Schule
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Ausgaben für eine Sonder-/Pflegeschule
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Aufwendungen für eine Behindertenwerkstätte
Außerdem können Sie Kinderbetreuungskosten bis zum 16. Lebens-
jahr geltend machen. Es gilt der Höchstbetrag von 2.300 Euro jährlich.
Kinderbetreuungskosten, die diesen Betrag übersteigen, können von
Alleinerziehenden bis zur Vollendung der Schulpflicht mit Selbstbehalt
abgesetzt werden.
Ihr Kind wohnt in einem Vollinternat und Sie machen den mo-
natlichen Freibetrag geltend? In diesem Fall müssen Sie die
262 Euro für jeden Internatstag um 1/30 reduzieren.
Haben Sie und Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. –Partner Anspruch
auf den Freibetrag, können Sie sich diesen teilen: und zwar
in dem Verhältnis, in dem Sie die Kosten tragen. Aber auch
bei Teilung des Freibetrags stehen Ihnen insgesamt nur
262 Euro monatlich zu.
Die Freibeträge für Kinder mit Behinderungen in der Übersicht
ab 25 %
ohne erhöhte
Familienbeihilfe
ab 50 % mit erhöh-
ter Familienbeihilfe,
ohne Pflegegeld
ab 50 % mit erhöh-
ter Familienbeihilfe,
mit Pflegegeld
Pauschaler Freibetrag nach
Behinderungsgrad
✔
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Pauschaler Freibetrag
von € 262,00 mtl.
–
✔
✔
um Pflegegeld
gekürzt
Pauschaler Freibetrag für
Diätverpflegung
✔
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Freibetrag für Taxikosten
bzw. eigenes Kfz
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