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www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

Zusätzlich zum monatlichen Freibetrag können Sie Folgendes absetzen:

■■

Ausgaben für Hilfsmittel

■■

Kosten der Heilbehandlungen

■■

Fahrtkosten zur Schule

■■

Ausgaben für eine Sonder-/Pflegeschule

■■

Aufwendungen für eine Behindertenwerkstätte

Außerdem können Sie Kinderbetreuungskosten bis zum 16. Lebens-

jahr geltend machen. Es gilt der Höchstbetrag von 2.300 Euro jährlich.

Kinderbetreuungskosten, die diesen Betrag übersteigen, können von

Alleinerziehenden bis zur Vollendung der Schulpflicht mit Selbstbehalt

abgesetzt werden.

Ihr Kind wohnt in einem Vollinternat und Sie machen den mo-

natlichen Freibetrag geltend? In diesem Fall müssen Sie die

262 Euro für jeden Internatstag um 1/30 reduzieren.

Haben Sie und Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. –Partner Anspruch

auf den Freibetrag, können Sie sich diesen teilen: und zwar

in dem Verhältnis, in dem Sie die Kosten tragen. Aber auch

bei Teilung des Freibetrags stehen Ihnen insgesamt nur

262 Euro monatlich zu.

Die Freibeträge für Kinder mit Behinderungen in der Übersicht

ab 25 %

ohne erhöhte

Familienbeihilfe

ab 50 % mit erhöh-

ter Familienbeihilfe,

ohne Pflegegeld

ab 50 % mit erhöh-

ter Familienbeihilfe,

mit Pflegegeld

Pauschaler Freibetrag nach

Behinderungsgrad

Pauschaler Freibetrag

von € 262,00 mtl.

um Pflegegeld

gekürzt

Pauschaler Freibetrag für

Diätverpflegung

Freibetrag für Taxikosten

bzw. eigenes Kfz