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Infoservice
Ausgaben für die Kinderbetreuung
Für jedes Ihrer Kinder können Sie die Kosten für die Betreuung bis
zu einer Höhe von 2.300 Euro pro Kalenderjahr absetzen. Zu diesen
Kosten zählen:
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Kindergarten oder Betreuung in der schulfreien Zeit, z. B. Nach
mittagsbetreuung
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Alle Kosten für die Ferienbetreuung, z. B. Aufenthalt im Ferienlager
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Verpflegungskosten
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Bastelgeld
Das Schulgeld, z. B. für eine Privatschule, können Sie nicht
geltend machen.
Die Ausgaben für die Kinderbetreuung können Sie dann abschreiben,
wenn die 3 folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1
Sie oder Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. Ihr -Partner haben mehr als 6
Monate im Kalenderjahr für das Kind Anspruch auf Familienbeihilfe,
bzw. Sie hatten Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB)
2
Ihr Kind hat zu Beginn des Veranlagungsjahres das 10. Lebensjahr
noch nicht vollendet
3
Die Betreuung Ihres Kindes erfolgt in einer Kinderbetreuungsein-
richtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person
Was gilt als Kinderbetreuungseinrichtung?
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Öffentliche und private institutionelle Betreuungseinrichtungen wie
Kindergarten, Hort, Internat, die den landesgesetzlichen Vorschrif-
ten zu Kinderbetreuungseinrichtungen entsprechen
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Die Betreuung durch eine ausgebildete Tagesmutter bzw. einen aus-
gebildeten Tagesvater
Wer gilt als pädagogisch qualifizierte Person?
Wer als Betreuungsperson arbeiten möchte, muss das 18. Lebensjahr
vollendet haben und eine Ausbildung zur Kinderbetreuung und -erzie-
hung nachweisen können:




