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88

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AK

Infoservice

Ausgaben für die Kinderbetreuung

Für jedes Ihrer Kinder können Sie die Kosten für die Betreuung bis

zu einer Höhe von 2.300 Euro pro Kalenderjahr absetzen. Zu diesen

Kosten zählen:

■■

Kindergarten oder Betreuung in der schulfreien Zeit, z. B. Nach­

mittagsbetreuung

■■

Alle Kosten für die Ferienbetreuung, z. B. Aufenthalt im Ferienlager

■■

Verpflegungskosten

■■

Bastelgeld

Das Schulgeld, z. B. für eine Privatschule, können Sie nicht

geltend machen.

Die Ausgaben für die Kinderbetreuung können Sie dann abschreiben,

wenn die 3 folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1

Sie oder Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. Ihr -Partner haben mehr als 6

Monate im Kalenderjahr für das Kind Anspruch auf Familienbeihilfe,

bzw. Sie hatten Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB)

2

Ihr Kind hat zu Beginn des Veranlagungsjahres das 10. Lebensjahr

noch nicht vollendet

3

Die Betreuung Ihres Kindes erfolgt in einer Kinderbetreuungsein-

richtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person

Was gilt als Kinderbetreuungseinrichtung?

■■

Öffentliche und private institutionelle Betreuungseinrichtungen wie

Kindergarten, Hort, Internat, die den landesgesetzlichen Vorschrif-

ten zu Kinderbetreuungseinrichtungen entsprechen

■■

Die Betreuung durch eine ausgebildete Tagesmutter bzw. einen aus-

gebildeten Tagesvater

Wer gilt als pädagogisch qualifizierte Person?

Wer als Betreuungsperson arbeiten möchte, muss das 18. Lebensjahr

vollendet haben und eine Ausbildung zur Kinderbetreuung und -erzie-

hung nachweisen können: