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Krankheitskosten und Ausgaben für Behinderungen von

Kindern

Hat Ihr Kind eine Behinderung von unter 25 Prozent, können Sie die

tatsächlichen krankheitsbedingten Aufwendungen abschreiben.

In diesem Fall werden die Ausgaben mit Selbstbehalt berücksichtigt.

Muss Ihr Kind eine ärztlich verordnete Diät einhalten, können Sie

zudem einen der pauschalen Freibeträge für Diätverpflegung geltend

machen. Für folgenden Krankheiten gibt es Freibeträge:

■■

Diabetes, Tuberkulose, Zöliakie, Aids

■■

Gallen-, Leber- Nierenerkrankungen

■■

Magenerkrankung und andere innere Krankheiten

Die Höhen dieser Steuerfreibeträge finden Sie im Abschnitt „Behin-

derung ab 25 Prozent und Diätverpflegung“ dieses Kapitels. Wie der

Selbstbehalt berechnet wird, lesen Sie im Kapitel 7.

Für den Freibetrag müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein:

1

Der Grad der Behinderung Ihres Kindes muss mind. 25 % betragen

2

Die Behinderung, wegen der Sie Diät halten müssen, muss mind. 20

Prozent ausmachen

Kosten bei Behinderungen zwischen 25 und 49 Prozent

In diesem Bereich können Sie die behinderungsbedingten Krankheits-

kosten sowie die Ausgaben für Hilfsmittel und Heilbehandlungen ohne

Selbstbehalt abschreiben.

Zudem gibt es je nach Behinderungsgrad Ihres Kindes pauschale

Freibeträge. Was Sie im Einzelnen geltend machen können und wie

hoch die Freibeträge sind, entnehmen Sie bitte dem zweiten Abschnitt

dieses Kapitels „Behinderung ab 25 Prozent und Diätverpflegung“.

Behinderungen ab 50 Prozent

Hat Ihr Kind eine Behinderung von mindestens 50 Prozent, steht Ihnen

die erhöhte Familienbeihilfe zu. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre tat-

sächlichen Kosten oder einen monatlichen Freibetrag von 262 Euro

geltend machen. Wenn Sie Pflegegeld beziehen, wird dies mit den

Kosten bzw. dem Freibetrag gegengerechnet.

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt