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www.arbeiterkammer.at

Wie versteuern Sie ausländische Einkünfte?

Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage in der

Onlinebroschüre „Steuerliche Regelungen bei Auslandseinkünften“

unter dem Downloadlink „Steuertipps für grenzüberschreitende Ar-

beitsverhältnisse“.

Österreichische Einkünfte und

Wohnsitz im Ausland

Sie beziehen in Österreich nichtselbstständige Einkünfte, haben aber

keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich? Dann

sind Sie hier nur beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet für Sie, dass

lediglich Ihre österreichischen Einkünfte der österreichischen Einkom-

menssteuer unterliegen.

Sie sind nicht verpflichtet, die ANV zu machen. Tun Sie es freiwillig,

müssen Sie Folgendes berücksichtigen:

■■

Für Ihre Steuerberechnung werden 9.000 Euro hinzugerechnet

■■

Nicht alle Absetzbeträge können berücksichtigt werden

Antrag auf die unbeschränkte Steuerpflicht

Um von Absetz- und Freibeträgen in vollem Umfang durch die ANV

zu profitieren, können Sie einen Antrag auf die unbeschränkte Steuer-

pflicht in Österreich stellen. In diesem Fall entfällt auch die Hinzurech-

nung von 9.000 Euro für die Steuerberechnung. Voraussetzung dafür

ist, dass Sie die Staatsbürgerschaft eines EU-/EWR-Staates besitzen

oder einem Staat angehören, mit dem Österreich ein DBA hat, in dem

ein Diskriminierungsverbot enthalten ist. Weiters muss einer der folgen-

den Punkte auf Sie zutreffen:

■■

Mindestens 90 Prozent Ihrer Einkünfte unterliegen der österreichi-

schen Einkommensteuer

■■

Ihre ausländischen Einkünfte betragen nicht mehr als 11.000 Euro

im Kalenderjahr