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www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

Zacharias Zwei hat eine 8-jährige Tochter und einen

12-jährigen Sohn. Er ist Alleinerzieher. Für die Tochter

belaufen sich die Betreuungskosten auf 3.000 Euro und für

seinen Sohn auf 2.500 Euro.

Für die Kinderbetreuung werden Zacharias anerkannt:

Für die Tochter 2.300 Euro ohne Selbstbehalt sowie der

übersteigende Betrag von 700 Euro mit Selbstbehalt und

für den Sohn 2.500 Euro mit Selbstbehalt.

Auswärtige Berufsausbildung Ihres Kindes

Besucht Ihr Kind eine Schule, absolviert es ein Studium oder eine Leh-

re außerhalb des Einzugsbereiches Ihres Familienwohnsitzes, können

Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Freibetrag

geltend machen.

Der Freibetrag beträgt 110 Euro monatlich für jeden angefangenen

Monat. Erstreckt sich die Ausbildung über das ganze Kalenderjahr,

erhalten Sie den Freibetrag auch für die Ferienzeit.

Voraussetzungen für den Steuerfreibetrag:

■■

An Ihrem Wohnort gibt es keine geeignete Ausbildungsmöglichkeit

■■

Zwischen der Ausbildungsstätte und Ihrem Wohnort liegen mehr als

80 Kilometer

Voraussetzungen für den Freibetrag bei kürzeren Entfernungen:

■■

Die einfache Fahrt dauert mit dem schnellsten öffentlichen Ver-

kehrsmittel über eine Stunde

■■

Das tägliche Pendeln ist lt. Studienfördergesetz nicht zumutbar

■■

Bei Schülerinnen bzw. Schülern und Lehrlingen: In einem Umkreis

von 25 Kilometern gibt es keine entsprechende Ausbildungsmög-

lichkeit und die Kinder bzw. Jugendlichen wohnen am Ausbildungs-

ort in einer Zweitunterkunft, z. B. einem Internat

Wenn Ihr Kind im Rahmen des Schulbesuches oder des Stu-

diums ein Auslandssemester absolviert, steht der Freibetrag

für diese Monate üblicherweise zu.