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www.arbeiterkammer.at

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Das Mindestausmaß beträgt 35 Stunden

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Die Ausbildung muss mit der pädagogischen Qualifizierung von

Tagesmüttern und -vätern vergleichbar sein

Diese Ausbildung muss jedenfalls bei einer Organisation absolviert

werden, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft,

Familie und Jugend angeführt ist:

www.bmfj.gv.at

Auch Au-Pair-Kräfte müssen einen dieser Kurse absolvieren. Und zwar

innerhalb der ersten 2 Monate, in denen sie in Österreich die Kinderbe-

treuung beginnen. Ein früherer Au-Pair-Aufenthalt reicht nicht aus, um

die pädagogische Qualifikation nachzuweisen.

Tragen Sie die Kosten der Kinderbetreuung gemeinsam

mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes, können Sie beide

Ihren jeweiligen Anteil bei der ANV geltend machen. Aller­

dings bleibt dabei die Obergrenze bestehen: Sie können

insgesamt 2.300 Euro pro Kind und Kalenderjahr absetzen.

Sonderregelungen bei Kindern mit mindestens 50 % Behinderung

Für ein Kind mit einer mindestens 50-prozentigen Behinderung, für das

Sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen, können Sie die Kinderbetreu-

ungskosten bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres absetzen.

Kosten für die pflegebedingte Betreuung können Sie nur dann geltend

machen, wenn Ihre Ausgaben höher sind als die pflegebedingten Geld-

leistungen, die Sie bekommen haben. Zu den pflegebedingten Geldleis-

tungen gehören Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld, Blindenzulage.

Sonderregelungen für Alleinerziehende

Wenn Sie alleinerziehend sind, dann können Sie die Kosten der Kinder-

betreuung über das 10. Lebensjahr hinaus geltend machen. Längstens

aber bis zur Vollendung der Schulpflicht. Außerdem können Sie Kosten

von mehr als 2.300 Euro abschreiben.

Die Kosten für Kinder, die älter als 10 Jahre sind, oder die den Betrag

von 2.300 Euro übersteigen, werden Ihnen allerdings nur als außerge-

wöhnliche Belastung mit Selbstbehalt anerkannt.

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt