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www.arbeiterkammer.at■■
Das Mindestausmaß beträgt 35 Stunden
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Die Ausbildung muss mit der pädagogischen Qualifizierung von
Tagesmüttern und -vätern vergleichbar sein
Diese Ausbildung muss jedenfalls bei einer Organisation absolviert
werden, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft,
Familie und Jugend angeführt ist:
www.bmfj.gv.atAuch Au-Pair-Kräfte müssen einen dieser Kurse absolvieren. Und zwar
innerhalb der ersten 2 Monate, in denen sie in Österreich die Kinderbe-
treuung beginnen. Ein früherer Au-Pair-Aufenthalt reicht nicht aus, um
die pädagogische Qualifikation nachzuweisen.
Tragen Sie die Kosten der Kinderbetreuung gemeinsam
mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes, können Sie beide
Ihren jeweiligen Anteil bei der ANV geltend machen. Aller
dings bleibt dabei die Obergrenze bestehen: Sie können
insgesamt 2.300 Euro pro Kind und Kalenderjahr absetzen.
Sonderregelungen bei Kindern mit mindestens 50 % Behinderung
Für ein Kind mit einer mindestens 50-prozentigen Behinderung, für das
Sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen, können Sie die Kinderbetreu-
ungskosten bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres absetzen.
Kosten für die pflegebedingte Betreuung können Sie nur dann geltend
machen, wenn Ihre Ausgaben höher sind als die pflegebedingten Geld-
leistungen, die Sie bekommen haben. Zu den pflegebedingten Geldleis-
tungen gehören Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld, Blindenzulage.
Sonderregelungen für Alleinerziehende
Wenn Sie alleinerziehend sind, dann können Sie die Kosten der Kinder-
betreuung über das 10. Lebensjahr hinaus geltend machen. Längstens
aber bis zur Vollendung der Schulpflicht. Außerdem können Sie Kosten
von mehr als 2.300 Euro abschreiben.
Die Kosten für Kinder, die älter als 10 Jahre sind, oder die den Betrag
von 2.300 Euro übersteigen, werden Ihnen allerdings nur als außerge-
wöhnliche Belastung mit Selbstbehalt anerkannt.
Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt




