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www.arbeiterkammer.at

Wohnsitz in Österreich und

ausländische Einkünfte

Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich

haben, sind Sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeu-

tet: Ihr gesamtes Welteinkommen ist in Österreich steuerpflichtig. Auch

das Einkommen, das Sie im Ausland erzielt haben.

Unter dem Stichwort „Steuerliche Regelungen bei Auslands­

einkünften“ finden Sie auf

www.arbeiterkammer.at

ausführ­

liche Informationen.

Zur Abgabe einer ANV sind Sie dann verpflichtet, wenn während eines

Kalenderjahres

1

Ihr Einkommen mehr als 12.000 Euro beträgt,

2

und alle nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Einkünfte -

z. B. Gehälter und Pensionen aus dem Ausland - mehr als 730 Euro

betragen.

Dazu benötigen Sie das zusätzliche Formular L 1i. Haben Sie mit Ihrem

Einkommen auch Sonderzahlungen bekommen, brauchen Sie außer-

dem noch das Formular L 17 – sonst entgeht Ihnen die Steuerbegüns-

tigung für diese Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld).

Ihre ANV müssen Sie bis zum 30. April (Papierformular) bzw. 30. Juni

(FinanzOnline) des Folgejahres beim Finanzamt einreichen.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Grenzgängerinnen bzw. Grenzgänger sind Personen, die in Österreich

leben und im grenznahen Ausland arbeiten. Die Doppelbesteuerungs-

abkommen (DBA) mit Deutschland, Italien und Liechtenstein schreiben

vor, dass diese Personen ihre Einkünfte in Österreich versteuern müs-

sen. Sind Sie Grenzgängerin bzw. Grenzgänger, dann müssen Sie also

Ihre Einkünfte selbst mit der ANV in Österreich versteuern.

Diese Regelung gilt für die Grenzgebiete in Deutsch-

land, Italien und Liechtenstein, nicht aber für andere

Nachbarländer.

Wie versteuern Sie ausländische Einkünfte?