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amtliche Bescheinigung ausgestellt wurde. Ist dort vermerkt, dass Ihre
Erwerbsminderung schon länger besteht, können Sie den Freibetrag
rückwirkend bei Ihrer ANV berücksichtigen lassen.
Wenn Sie Pflegegeld bezogen haben, steht Ihnen der
pauschale Freibetrag nicht zu. Sie können aber Ihre tat-
sächlichen Kosten der Behinderung geltend machen. Hier
wird das Pflegegeld aber gegengerechnet. Außerdem kön-
nen Sie Ihre Kosten für Hilfsmittel und Heilbehandlungen
absetzen. Bei diesen Aufwendungen kommt es zu keiner
Kürzung durch das Pflegegeld.
Die Höhe
Grad der Behinderung
Freibetrag pro Kalenderjahr
25–34 %
€ 75,00
35–44 %
€ 99,00
45–54 %
€ 243,00
55–64 %
€ 294,00
65–74 %
€ 363,00
75–84 %
€ 435,00
85–94 %
€ 507,00
ab 95 %
€ 726,00
Ausgaben für Hilfsmittel
Unregelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel, Vorrichtungen und Gegen-
stände, die eine körperliche Beeinträchtigung ausgleichen: Die Kosten
dafür können Sie zusätzlich zum Freibetrag absetzen – ohne Gegen-
rechnung mit dem Pflegegeld.
Zu den Hilfsmitteln zählen:
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Rollstühle, Rollatoren, Krücken
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Prothesen
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Kfz-Adaptionen wie eine Hebebühne oder eine Rollstuhlrampe
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Wohnungsumbauten, z. B. Umbau zu einem barrierefreien Bad
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Sehbehelfe, Blindenhilfsmittel, Hörgeräte




