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www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

amtliche Bescheinigung ausgestellt wurde. Ist dort vermerkt, dass Ihre

Erwerbsminderung schon länger besteht, können Sie den Freibetrag

rückwirkend bei Ihrer ANV berücksichtigen lassen.

Wenn Sie Pflegegeld bezogen haben, steht Ihnen der

pauschale Freibetrag nicht zu. Sie können aber Ihre tat-

sächlichen Kosten der Behinderung geltend machen. Hier

wird das Pflegegeld aber gegengerechnet. Außerdem kön-

nen Sie Ihre Kosten für Hilfsmittel und Heilbehandlungen

absetzen. Bei diesen Aufwendungen kommt es zu keiner

Kürzung durch das Pflegegeld.

Die Höhe

Grad der Behinderung

Freibetrag pro Kalenderjahr

25–34 %

€ 75,00

35–44 %

€ 99,00

45–54 %

€ 243,00

55–64 %

€ 294,00

65–74 %

€ 363,00

75–84 %

€ 435,00

85–94 %

€ 507,00

ab 95 %

€ 726,00

Ausgaben für Hilfsmittel

Unregelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel, Vorrichtungen und Gegen-

stände, die eine körperliche Beeinträchtigung ausgleichen: Die Kosten

dafür können Sie zusätzlich zum Freibetrag absetzen – ohne Gegen-

rechnung mit dem Pflegegeld.

Zu den Hilfsmitteln zählen:

■■

Rollstühle, Rollatoren, Krücken

■■

Prothesen

■■

Kfz-Adaptionen wie eine Hebebühne oder eine Rollstuhlrampe

■■

Wohnungsumbauten, z. B. Umbau zu einem barrierefreien Bad

■■

Sehbehelfe, Blindenhilfsmittel, Hörgeräte