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Infoservice
Elektrogeräten, Heimtextilien, Geschirr, Lampen oder Kleidung
(2.000 Euro pro Person). Bei einem Pkw gilt nur der Wert des Autos
zum Zeitpunkt des Schadens. Für einen Zweitwohnsitz sind diese
Kosten nicht absetzbar
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Mietkosten für ein Überbrückungsquartier
Für alle Kosten, die Sie geltend machen, brauchen Sie eine
Rechnung als Nachweis. Haben Sie Subventionen, Spen-
den oder eine Erstattung von einer Versicherung bekom-
men, müssen Sie diese Beträge von Ihren tatsächlichen
Ausgaben abziehen.
Nicht absetzbare Kosten
Folgendes können Sie nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen:
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Foto- und Filmausrüstung
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Sammlungen, z. B. von Briefmarken oder Schallplatten
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Luxusgegenstände
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Sportgeräte
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Swimmingpool oder Gartenteich
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Gartengestaltung, Gartengeräte, Garten- bzw. Werkzeughütte
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Neubau des Zweitwohnsitzes
Behinderung ab 25 Prozent
und Diätverpflegung
Ab einem Behinderungsgrad von mindestens 25 Prozent werden Sie
steuerlich durch pauschale Freibeträge entlastet. Auch für Ihren Mehr-
aufwand wegen einer notwendigen Diätverpflegung gibt es Freibeträ-
ge. Mehr dazu lesen Sie am Ende dieses Unterkapitels.
Anstelle des pauschalen Freibetrags können Sie aber auch Ihre tat-
sächlichen Ausgaben absetzen. Das können z. B. Kosten für not
wendiges Pflegepersonal oder spezielle Hygieneartikel sein.




