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www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

Elektrogeräten, Heimtextilien, Geschirr, Lampen oder Kleidung

(2.000 Euro pro Person). Bei einem Pkw gilt nur der Wert des Autos

zum Zeitpunkt des Schadens. Für einen Zweitwohnsitz sind diese

Kosten nicht absetzbar

■■

Mietkosten für ein Überbrückungsquartier

Für alle Kosten, die Sie geltend machen, brauchen Sie eine

Rechnung als Nachweis. Haben Sie Subventionen, Spen-

den oder eine Erstattung von einer Versicherung bekom-

men, müssen Sie diese Beträge von Ihren tatsächlichen

Ausgaben abziehen.

Nicht absetzbare Kosten

Folgendes können Sie nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen:

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Foto- und Filmausrüstung

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Sammlungen, z. B. von Briefmarken oder Schallplatten

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Luxusgegenstände

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Sportgeräte

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Swimmingpool oder Gartenteich

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Gartengestaltung, Gartengeräte, Garten- bzw. Werkzeughütte

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Neubau des Zweitwohnsitzes

Behinderung ab 25 Prozent

und Diätverpflegung

Ab einem Behinderungsgrad von mindestens 25 Prozent werden Sie

steuerlich durch pauschale Freibeträge entlastet. Auch für Ihren Mehr-

aufwand wegen einer notwendigen Diätverpflegung gibt es Freibeträ-

ge. Mehr dazu lesen Sie am Ende dieses Unterkapitels.

Anstelle des pauschalen Freibetrags können Sie aber auch Ihre tat-

sächlichen Ausgaben absetzen. Das können z. B. Kosten für not­

wendiges Pflegepersonal oder spezielle Hygieneartikel sein.