Außergewöhnliche
Belastungen ohne
Selbstbehalt
Katastrophenschäden
Kosten, die Ihnen durch ein Hochwasser, einen Sturm oder eine Lawine
entstanden sind, können Sie in vollem Umfang geltend machen.
Behinderung ab 25 Prozent und Diätverpflegung
Hierfür gibt es Freibeträge. Zudem können Sie Kosten für Hilfsmittel
absetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen auch für Ihre (Ehe-)
Partnerin bzw. –Partner.
Außergewöhnliche Belastungen für Kinder
Dazu zählen Kosten für die Betreuung, eine auswärtige Berufsaus
bildung und eine Krankheit oder Behinderung ab 25 Prozent.
IN DIESEM KAPITEL ERFAHREN SIE, WELCHE AUSGABEN SIE
OHNE SELBSTBEHALT GELTEND MACHEN KÖNNEN.
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