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76

www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

Sie haben eine Behinderung von mindestens 25 Prozent?

Dann können Sie Krankheitskosten, die damit in Verbin-

dung stehen, ohne Selbstbehalt abschreiben. Näheres

dazu lesen Sie im Kapitel 9.

Kurkosten

Damit Sie die Ausgaben für einen Kuraufenthalt geltend machen kön-

nen, müssen 3 Bedingungen erfüllt sein. Die Kur muss:

1

In Zusammenhang mit einer Krankheit anfallen

2

Medizinisch erforderlich sein

3

Unter ärztlicher Aufsicht erfolgen

Die medizinische Notwendigkeit Ihrer Kur weisen Sie entweder durch

eine vor Antritt der Kur ausgestellte Bestätigung oder den Erhalt eines

Kostenersatzes von Ihrer Sozialversicherung nach.

Absetzbare Kurkosten:

■■

Aufenthaltskosten, abzüglich einer Haushaltsersparnis

■■

Kosten für die medizinische Behandlung und Kurmittel

■■

Fahrtkosten zum und vom Kurort

■■

Kosten für die Begleitperson von pflege- oder hilfsbedürftigen Per-

sonen und Kindern. Begleiten oder besuchen Sie einen selbststän-

digen Erwachsenen z. B. Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. -Partner, können

Sie Ihre Ausgaben nicht absetzen

Von den Kurkosten, die Sie geltend machen, müssen Sie eine Haus-

haltsersparnis von 5,23 Euro pro Tag abziehen.

Kosten für ein Alten- oder Pflegeheim und häusliche

Pflege

Wenn Sie für unterhaltsberechtigte Personen, z. B. Eltern oder (Ehe-)

Partnerinnen bzw. -Partner, die Pflegekosten ganz oder zum Teil über-

nehmen, können Sie diese abschreiben.