76
www.arbeiterkammer.atAK
Infoservice
Sie haben eine Behinderung von mindestens 25 Prozent?
Dann können Sie Krankheitskosten, die damit in Verbin-
dung stehen, ohne Selbstbehalt abschreiben. Näheres
dazu lesen Sie im Kapitel 9.
Kurkosten
Damit Sie die Ausgaben für einen Kuraufenthalt geltend machen kön-
nen, müssen 3 Bedingungen erfüllt sein. Die Kur muss:
1
In Zusammenhang mit einer Krankheit anfallen
2
Medizinisch erforderlich sein
3
Unter ärztlicher Aufsicht erfolgen
Die medizinische Notwendigkeit Ihrer Kur weisen Sie entweder durch
eine vor Antritt der Kur ausgestellte Bestätigung oder den Erhalt eines
Kostenersatzes von Ihrer Sozialversicherung nach.
Absetzbare Kurkosten:
■■
Aufenthaltskosten, abzüglich einer Haushaltsersparnis
■■
Kosten für die medizinische Behandlung und Kurmittel
■■
Fahrtkosten zum und vom Kurort
■■
Kosten für die Begleitperson von pflege- oder hilfsbedürftigen Per-
sonen und Kindern. Begleiten oder besuchen Sie einen selbststän-
digen Erwachsenen z. B. Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. -Partner, können
Sie Ihre Ausgaben nicht absetzen
Von den Kurkosten, die Sie geltend machen, müssen Sie eine Haus-
haltsersparnis von 5,23 Euro pro Tag abziehen.
Kosten für ein Alten- oder Pflegeheim und häusliche
Pflege
Wenn Sie für unterhaltsberechtigte Personen, z. B. Eltern oder (Ehe-)
Partnerinnen bzw. -Partner, die Pflegekosten ganz oder zum Teil über-
nehmen, können Sie diese abschreiben.




