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www.arbeiterkammer.atAußergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
Krankheit und Pflege
Ausgaben, die Ihnen entstehen, weil Sie krank sind, eine Kur benötigen
oder Angehörige gepflegt werden müssen, können Sie bei der ANV
geltend machen. Diese Kosten werden mit Selbstbehalt berücksichtigt.
Krankheitskosten
Als Krankheitskosten sind nur Ausgaben für die Linderung
oder Heilung einer bestehenden Krankheit abschreibbar.
Daher sind Kosten für Behandlungen, die der Vorbeugung einer Krank-
heit oder dem Erhalt Ihrer Gesundheit dienen, nicht absetzbar. Das
sind z. B. Ausgaben für Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Das
Gleiche gilt für Verhütungsmittel und Schönheitsoperationen.
Absetzbare Krankheitskosten:
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Aufwendungen zur Linderung und Heilung einer Allergieerkrankung
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Arzt- und Spitalshonorare
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Kosten für Medikamente und Heilbehandlungen, auch homöopathi-
sche Präparate, TCM
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Rezeptgebühren, Selbstbehalte
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Behandlungsbeiträge, auch Akupunktur und Psychotherapie
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Ausgaben für Heilbehelfe wie Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Pro-
thesen, Krücken oder Bruchbänder
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Ausgaben für Zahnbehandlungen bzw. Zahnersätze wie Zahnpro-
thesen, Brücken, Kronen – nicht absetzbar ist die medizinische
Mundhygiene
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Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital
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Fahrtkosten, wenn Sie Angehörige im Spital besuchen
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Ihre Aufenthaltskosten, wenn Sie als Begleitperson bei einem Kind
im Spital bleiben
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Zuzahlungen zu Kur-, Rehabilitations- und Spitalsaufenthalten, ab-
züglich einer Haushaltsersparnis von 5,23 Euro pro Tag.
Sie können nicht nur Ihre eigenen Krankheitskosten geltend
machen, sondern auch die Krankheitskosten für Personen,
die unterhaltsberechtigt sind, z. B. Ihre Kinder.




