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www.arbeiterkammer.at

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt

Krankheit und Pflege

Ausgaben, die Ihnen entstehen, weil Sie krank sind, eine Kur benötigen

oder Angehörige gepflegt werden müssen, können Sie bei der ANV

geltend machen. Diese Kosten werden mit Selbstbehalt berücksichtigt.

Krankheitskosten

Als Krankheitskosten sind nur Ausgaben für die Linderung

oder Heilung einer bestehenden Krankheit abschreibbar.

Daher sind Kosten für Behandlungen, die der Vorbeugung einer Krank-

heit oder dem Erhalt Ihrer Gesundheit dienen, nicht absetzbar. Das

sind z. B. Ausgaben für Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Das

Gleiche gilt für Verhütungsmittel und Schönheitsoperationen.

Absetzbare Krankheitskosten:

■■

Aufwendungen zur Linderung und Heilung einer Allergieerkrankung

■■

Arzt- und Spitalshonorare

■■

Kosten für Medikamente und Heilbehandlungen, auch homöopathi-

sche Präparate, TCM

■■

Rezeptgebühren, Selbstbehalte

■■

Behandlungsbeiträge, auch Akupunktur und Psychotherapie

■■

Ausgaben für Heilbehelfe wie Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Pro-

thesen, Krücken oder Bruchbänder

■■

Ausgaben für Zahnbehandlungen bzw. Zahnersätze wie Zahnpro-

thesen, Brücken, Kronen – nicht absetzbar ist die medizinische

Mundhygiene

■■

Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital

■■

Fahrtkosten, wenn Sie Angehörige im Spital besuchen

■■

Ihre Aufenthaltskosten, wenn Sie als Begleitperson bei einem Kind

im Spital bleiben

■■

Zuzahlungen zu Kur-, Rehabilitations- und Spitalsaufenthalten, ab-

züglich einer Haushaltsersparnis von 5,23 Euro pro Tag.

Sie können nicht nur Ihre eigenen Krankheitskosten geltend

machen, sondern auch die Krankheitskosten für Personen,

die unterhaltsberechtigt sind, z. B. Ihre Kinder.