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Was sind außergewöhnliche Belastungen?

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Pflegekosten, sowohl im Heim als auch zu Hause

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Mehrkosten durch eine notwendige Diät, die in Zusammenhang mit

einer Behinderung von mindestens 25 Prozent steht

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Aufwendungen für die Behinderung Ihres Kindes

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Berufsausbildung Ihres Kindes, die nicht am Wohnort möglich ist

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Unterhaltsleistungen für Kinder, die außerhalb der EU/EWR oder der

Schweiz wohnen

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Katastrophenschäden

Die Details zu außergewöhnlichen Belastungen ohne Selbstbehalt

finden Sie im Kapitel 9.

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt

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Ausgaben in Zusammenhang mit einer Krankheit, wenn keine Be-

hinderung von mindestens 25 Prozent vorliegt

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Kurkosten

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Pflegekosten für nahe Angehörige – im Heim und zu Hause

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Aufwendungen für eine Adoption und künstliche Befruchtung

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Bestimmte Unterhaltsleistungen für Angehörige, jedoch nicht die

Unterhaltszahlungen für Kinder

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Begräbniskosten, die das Nachlassvermögen übersteigen

Die Details dazu finden Sie im Kapitel 8.

Die Berechnung des Selbstbehalts

Bei manchen außergewöhnlichen Belastungen wird Ihnen von den

geltend gemachten Ausgaben ein Selbstbehalt abgezogen. Die Höhe

des Selbstbehalts hängt von Ihren Einkünften ab: Aus Ihren Jahresein-

künften ergibt sich die Bemessungsgrundlage. Je nachdem, wie hoch

Ihre Jahreseinkünfte sind, beträgt Ihr Selbstbehalt zwischen 6 und 12

Prozent der Bemessungsgrundlage.