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www.arbeiterkammer.atWas sind außergewöhnliche Belastungen?
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Pflegekosten, sowohl im Heim als auch zu Hause
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Mehrkosten durch eine notwendige Diät, die in Zusammenhang mit
einer Behinderung von mindestens 25 Prozent steht
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Aufwendungen für die Behinderung Ihres Kindes
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Berufsausbildung Ihres Kindes, die nicht am Wohnort möglich ist
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Unterhaltsleistungen für Kinder, die außerhalb der EU/EWR oder der
Schweiz wohnen
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Katastrophenschäden
Die Details zu außergewöhnlichen Belastungen ohne Selbstbehalt
finden Sie im Kapitel 9.
Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
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Ausgaben in Zusammenhang mit einer Krankheit, wenn keine Be-
hinderung von mindestens 25 Prozent vorliegt
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Kurkosten
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Pflegekosten für nahe Angehörige – im Heim und zu Hause
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Aufwendungen für eine Adoption und künstliche Befruchtung
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Bestimmte Unterhaltsleistungen für Angehörige, jedoch nicht die
Unterhaltszahlungen für Kinder
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Begräbniskosten, die das Nachlassvermögen übersteigen
Die Details dazu finden Sie im Kapitel 8.
Die Berechnung des Selbstbehalts
Bei manchen außergewöhnlichen Belastungen wird Ihnen von den
geltend gemachten Ausgaben ein Selbstbehalt abgezogen. Die Höhe
des Selbstbehalts hängt von Ihren Einkünften ab: Aus Ihren Jahresein-
künften ergibt sich die Bemessungsgrundlage. Je nachdem, wie hoch
Ihre Jahreseinkünfte sind, beträgt Ihr Selbstbehalt zwischen 6 und 12
Prozent der Bemessungsgrundlage.




