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www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

Die Voraussetzungen

Eine außergewöhnliche Belastung ist definiert durch:

1

Außergewöhnlichkeit

Ihre Ausgaben müssen höher sein, als das bei den meisten Steuer-

pflichtigen mit gleichem Einkommen der Fall ist.

2

Zwangsläufigkeit

Sie können sich den Ausgaben aus tatsächlichen, rechtlichen oder

sittlichen Gründen nicht entziehen. Haben Sie die Ausgaben selbst

verschuldet, etwa wenn Sie betrunken einen Verkehrsunfall verur-

sachen, können Sie diese Ausgaben nicht geltend machen. Das

Gleiche gilt für freiwillige Aufwendungen.

3

Wirtschaftliche Beeinträchtigung

Die Ausgaben müssen Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

wesentlich vermindern – z. B., wenn die Kosten Ihren Selbstbehalt

übersteigen.

Die Arten von außergewöhnlichen

Belastungen

Alle außergewöhnlichen Belastungen sind ab 2016 im Formular L 1ab

einzutragen. Für die außergewöhnlichen Belastungen Ihrer Kinder ver-

wenden Sie das Formular L 1k.

Manche außergewöhnliche Belastungen müssen höher sein als der

Selbstbehalt, damit sie sich steuerlich auswirken. Es gibt auch außer­

gewöhnliche Belastungen, die ohne Selbstbehalt berücksichtigt

werden. Diese reduzieren unabhängig von der Höhe der Ausgaben Ihre

Lohnsteuerbemessungsgrundlage.

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt

■■

Kosten für die Kinderbetreuung

■■

Ausgaben wegen einer Behinderung von mindestens 25 Prozent