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Die Voraussetzungen
Eine außergewöhnliche Belastung ist definiert durch:
1
Außergewöhnlichkeit
Ihre Ausgaben müssen höher sein, als das bei den meisten Steuer-
pflichtigen mit gleichem Einkommen der Fall ist.
2
Zwangsläufigkeit
Sie können sich den Ausgaben aus tatsächlichen, rechtlichen oder
sittlichen Gründen nicht entziehen. Haben Sie die Ausgaben selbst
verschuldet, etwa wenn Sie betrunken einen Verkehrsunfall verur-
sachen, können Sie diese Ausgaben nicht geltend machen. Das
Gleiche gilt für freiwillige Aufwendungen.
3
Wirtschaftliche Beeinträchtigung
Die Ausgaben müssen Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
wesentlich vermindern – z. B., wenn die Kosten Ihren Selbstbehalt
übersteigen.
Die Arten von außergewöhnlichen
Belastungen
Alle außergewöhnlichen Belastungen sind ab 2016 im Formular L 1ab
einzutragen. Für die außergewöhnlichen Belastungen Ihrer Kinder ver-
wenden Sie das Formular L 1k.
Manche außergewöhnliche Belastungen müssen höher sein als der
Selbstbehalt, damit sie sich steuerlich auswirken. Es gibt auch außer
gewöhnliche Belastungen, die ohne Selbstbehalt berücksichtigt
werden. Diese reduzieren unabhängig von der Höhe der Ausgaben Ihre
Lohnsteuerbemessungsgrundlage.
Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt
■■
Kosten für die Kinderbetreuung
■■
Ausgaben wegen einer Behinderung von mindestens 25 Prozent




