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Infoservice
Auch die Beiträge zur freiwilligen Selbstversicherung im
Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung können Sie bei
der ANV abschreiben. Auch diese Selbstversicherungsbei-
träge führen zu einer Negativsteuer und können daher eine
Steuergutschrift bringen. Weitere Details zur Negativsteuer
finden Sie im Kapitel 1.
2018 beträgt die freiwillige Selbstversicherung bei geringfügig
Beschäftigten 61,83 Euro (2017: 60,09 Euro) im Monat.
Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige
Ihre Angehörigen, insbesondere Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. -Partner, sind
bei Ihnen beitragspflichtig mitversichert? Dann können Sie die Beiträ-
ge, die Sie für sie direkt an die Krankenkasse zahlen, als Werbungs-
kosten bei der ANV absetzen.
Nicht absetzen können Sie Beiträge, die nur der Selbstversicherung
Ihrer Angehörigen dienen: Es muss sich um Pflichtbeiträge handeln,
um Ausgaben dafür geltend zu machen.
Selbst eingezahlte SV-Beiträge
Darunter fallen zum Beispiel Beiträge von Studierenden zur Selbstver-
sicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Diese Zahlungen können
Sie als Werbungskosten bei der ANV abschreiben.




