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Welche Rechtsmittel stehen Ihnen zur Verfügung?

erheben, wird eine Nachzahlung festgesetzt? Dann sollten Sie in Ihrem

Beschwerdebrief auch einen Antrag auf „Aussetzung der Einhebung“

stellen. Damit erreichen Sie, dass Sie den Betrag, der von Ihnen ge-

fordert wird, nicht sofort bezahlen müssen. Dem Aussetzungsantrag

muss nicht stattgegeben werden, wenn der Bescheid deswegen falsch

ist, weil Sie vergessen haben, etwas anzugeben.

Wird Ihrer Beschwerde nicht stattgegeben, müssen Sie auf

den fälligen Betrag zusätzlich noch Aussetzungszinsen in

Höhe von 1,38 Prozent zahlen.

(Stand Jänner 2018)

Aussetzungszinsen fallen allerdings erst ab einem Betrag von 50 Euro an.

Klara Klug lebt mit Ihrer Tochter Sandra allein. Sie hat An-

spruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB), und lässt

sich diesen bereits bei der Lohnverrechnung steuermindernd

berücksichtigen. Allerdings wurde er in Ihrem Einkommen-

steuerbescheid 2017 vom 7. Mai 2018 nicht anerkannt.

Deshalb erhält sie eine Steuernachforderung von 494 Euro.

Dagegen legt Klara Beschwerde ein und schließt einen Antrag

auf Aussetzung an.

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www.arbeiterkammer.at