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AK

Infoservice

Ihren Vorlageantrag müssen Sie innerhalb eines Monats nach

Zustellung der Beschwerdevorentscheidung an das zustän­

dige Finanzamt schicken.

Das Bundesfinanzgericht gibt Ihrer Beschwerde nicht Recht?

Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von

6 Wochen eine kostenpflichtige Revision beim Verwaltungs- oder

Verfassungsgericht einbringen. Die Revision muss für Sie von einer

Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzlei eingebracht werden.

Die Säumnisbeschwerde

Das Finanzamt muss über Ihre ANV oder Ihre Beschwerde innerhalb

von 6 Monaten entscheiden. Erhalten Sie innerhalb dieser Frist keine

Antwort vom Finanzamt, können Sie eine Säumnisbeschwerde erhe-

ben. Die Säumnisbeschwerde ist direkt an das Bundesfinanzgericht zu

stellen.

Aufgrund der Säumnisbeschwerde muss das Finanzamt dem Bundes­

finanzgericht mitteilen, warum es für die Bearbeitung so lange braucht.

Eine Entscheidung über Ihren Antrag kann mit der Säumnis-

beschwerde nicht erzwungen werden.

Der Antrag auf Bescheidaufhebung

Sie stellen nach Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat fest,

dass der Bescheid nicht richtig ist? Zum Beispiel, weil der Kinderfrei-

betrag nicht berücksichtigt wurde oder Ihnen ein Absetzbetrag nicht

anerkannt wurde? Dann haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Finanz-

amt die Aufhebung des Bescheides zu beantragen.

Für den Antrag auf Aufhebung haben Sie nach der Zustellung

des Bescheids 12 Monate Zeit.

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