Beschwerdezinsen fallen vom Zahlungseingang Ihrer Steuer
bis zur Bekanntgabe der Beschwerdevorentscheidung an. Sie
betragen 1,38 Prozent.
(Stand Jänner 2018)
Aussetzungszinsen
Haben Sie eine Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid
eingelegt und dabei einen Antrag auf „Aussetzung der Einhebung“ ge-
stellt? Wurde dem Antrag stattgegeben, brauchen Sie die betreffenden
Zahlungen vorerst nicht zu leisten. Solange das Verfahren läuft, fallen
Aussetzungszinsen an. Allerdings müssen Sie diese nur dann bezah-
len, wenn Ihre Beschwerde abgewiesen wird.
Die Aussetzungszinsen betragen aktuell 1,38 Prozent.
(Stand Jänner 2018)
Welche Rechtsmittel stehen Ihnen zur Verfügung?
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www.arbeiterkammer.at




