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Beschwerdezinsen fallen vom Zahlungseingang Ihrer Steuer

bis zur Bekanntgabe der Beschwerdevorentscheidung an. Sie

betragen 1,38 Prozent.

(Stand Jänner 2018)

Aussetzungszinsen

Haben Sie eine Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid

eingelegt und dabei einen Antrag auf „Aussetzung der Einhebung“ ge-

stellt? Wurde dem Antrag stattgegeben, brauchen Sie die betreffenden

Zahlungen vorerst nicht zu leisten. Solange das Verfahren läuft, fallen

Aussetzungszinsen an. Allerdings müssen Sie diese nur dann bezah-

len, wenn Ihre Beschwerde abgewiesen wird.

Die Aussetzungszinsen betragen aktuell 1,38 Prozent.

(Stand Jänner 2018)

Welche Rechtsmittel stehen Ihnen zur Verfügung?

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www.arbeiterkammer.at