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Katharina Kraft ist Angestellte und Alleinverdienerin mit 2 Kin-
dern im Alter von 13 und 15 Jahren. Für die beiden Kinder hat
sie Anspruch auf die Familienbeihilfe. Ihr monatliches Brut-
togehalt beträgt 2.544,39 Euro. Zusätzlich zu ihrem monatli-
chen Gehalt erhält sie auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Schritt 1: Katharinas Jahressteuer
Bemessungsgrundlage laut Jahreslohnzettel
(KZ 245)
25.000,00 €
- Werbungskostenpauschale
132,00 €
- Sonderausgabenpauschale
60,00 €
- Kinderfreibetrag für 2 Kinder
880,00 €
Einkommen
23.928,00 €
(23.928 – 18.000) x 35 % + 1750 = 3.824,80 €
= Steuer vor Abzug der Absetzbeträge
3.824,80 €
- Alleinverdienerabsetzbetrag
669,00 €
- Verkehrsabsetzbetrag
400,00 €
= Steuer nach Abzug der Absetzbeträge
2.755,80 €
Schritt 2: Katharinas Steuer für die sonstigen Bezüge
Sonstige Bezüge (KZ 220)
5.088,78 €
- Sozialversicherung (KZ 225)
871,20 €
= Summe
4.217,58 €
(4.217,58 - 620) x 6% = 215,86 €
= Steuer auf sonstige Bezüge
215,86 €
Schritt 3: Katharinas Endergebnis
Steuer nach Abzug der Absetzbeträge
(Ergebnis Schritt 1)
2.755,80 €
+ Lohnsteuer für die sonstigen Bezüge
215,86 €
= Einkommensteuer
2.971,66 €
- anrechenbare Lohnsteuer
3.948,70 €
= Lohnsteuergutschrift
977,04 €
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