Table of Contents Table of Contents
Previous Page  108 / 164 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 108 / 164 Next Page
Page Background

AK

Infoservice

Katharina Kraft ist Angestellte und Alleinverdienerin mit 2 Kin-

dern im Alter von 13 und 15 Jahren. Für die beiden Kinder hat

sie Anspruch auf die Familienbeihilfe. Ihr monatliches Brut-

togehalt beträgt 2.544,39 Euro. Zusätzlich zu ihrem monatli-

chen Gehalt erhält sie auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Schritt 1: Katharinas Jahressteuer

Bemessungsgrundlage laut Jahreslohnzettel

(KZ 245)

25.000,00 €

- Werbungskostenpauschale

132,00 €

- Sonderausgabenpauschale

60,00 €

- Kinderfreibetrag für 2 Kinder

880,00 €

Einkommen

23.928,00 €

(23.928 – 18.000) x 35 % + 1750 = 3.824,80 €

= Steuer vor Abzug der Absetzbeträge

3.824,80 €

- Alleinverdienerabsetzbetrag

669,00 €

- Verkehrsabsetzbetrag

400,00 €

= Steuer nach Abzug der Absetzbeträge

2.755,80 €

Schritt 2: Katharinas Steuer für die sonstigen Bezüge

Sonstige Bezüge (KZ 220)

5.088,78 €

- Sozialversicherung (KZ 225)

871,20 €

= Summe

4.217,58 €

(4.217,58 - 620) x 6% = 215,86 €

= Steuer auf sonstige Bezüge

215,86 €

Schritt 3: Katharinas Endergebnis

Steuer nach Abzug der Absetzbeträge

(Ergebnis Schritt 1)

2.755,80 €

+ Lohnsteuer für die sonstigen Bezüge

215,86 €

= Einkommensteuer

2.971,66 €

- anrechenbare Lohnsteuer

3.948,70 €

= Lohnsteuergutschrift

977,04 €

106

www.arbeiterkammer.at