Die Beschwerde gegen den Vorauszahlungsbescheid
Unter bestimmten Umständen schreibt Ihnen das Finanzamt viertel-
jährliche Steuervorauszahlungen vor:
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Sie haben 2 oder mehrere Dienstverhältnisse oder Pensionsbezüge
gleichzeitig oder
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Sie haben ein Dienstverhältnis und ein zusätzliches Einkommen aus
einem Werk- oder freien Dienstvertrag von über 730 Euro jährlich und
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die errechnete Vorauszahlung beträgt mehr als 300 Euro.
Die Steuervorauszahlungen werden am 15. Februar, 15. Mai, 15. Au-
gust und 15. November fällig. Im Einkommensteuerbescheid für das
betreffende Kalenderjahr werden Ihnen die Vorauszahlungen in der
festgesetzten Höhe angerechnet.
Eines Ihrer Dienstverhältnisse ist weggefallen und deshalb sind die
Vorauszahlungen nun zu hoch? In diesem Fall können Sie gegen den
Vorauszahlungsbescheid Beschwerde einlegen.
Ihre Beschwerde müssen Sie innerhalb eines Monats ab
der Zustellung des Bescheids an das zuständige Finanzamt
schicken.
Herabsetzungsantrag Vorauszahlungsbescheid
Ist die Beschwerdefrist bereits abgelaufen, können Sie bis zum
30. September mit einem formlosen Schreiben an das Finanzamt die
Vorauszahlungen reduzieren lassen.
Der Vorlageantrag
Sind Sie der Meinung, die Antwort auf Ihre Beschwerde – die Be-
schwerdevorentscheidung – ist nicht richtig, können Sie die Sachlage
vom Bundesfinanzgericht prüfen lassen. Dazu stellen Sie beim Finanz-
amt den Antrag, dass Ihre Beschwerde dem Gericht vorgelegt wird.
Welche Rechtsmittel stehen Ihnen zur Verfügung?
111
www.arbeiterkammer.at




