Table of Contents Table of Contents
Previous Page  113 / 164 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 113 / 164 Next Page
Page Background

Die Beschwerde gegen den Vorauszahlungsbescheid

Unter bestimmten Umständen schreibt Ihnen das Finanzamt viertel-

jährliche Steuervorauszahlungen vor:

■■

Sie haben 2 oder mehrere Dienstverhältnisse oder Pensionsbezüge

gleichzeitig oder

■■

Sie haben ein Dienstverhältnis und ein zusätzliches Einkommen aus

einem Werk- oder freien Dienstvertrag von über 730 Euro jährlich und

■■

die errechnete Vorauszahlung beträgt mehr als 300 Euro.

Die Steuervorauszahlungen werden am 15. Februar, 15. Mai, 15. Au-

gust und 15. November fällig. Im Einkommensteuerbescheid für das

betreffende Kalenderjahr werden Ihnen die Vorauszahlungen in der

festgesetzten Höhe angerechnet.

Eines Ihrer Dienstverhältnisse ist weggefallen und deshalb sind die

Vorauszahlungen nun zu hoch? In diesem Fall können Sie gegen den

Vorauszahlungsbescheid Beschwerde einlegen.

Ihre Beschwerde müssen Sie innerhalb eines Monats ab

der Zustellung des Bescheids an das zuständige Finanzamt

schicken.

Herabsetzungsantrag Vorauszahlungsbescheid

Ist die Beschwerdefrist bereits abgelaufen, können Sie bis zum

30. September mit einem formlosen Schreiben an das Finanzamt die

Vorauszahlungen reduzieren lassen.

Der Vorlageantrag

Sind Sie der Meinung, die Antwort auf Ihre Beschwerde – die Be-

schwerdevorentscheidung – ist nicht richtig, können Sie die Sachlage

vom Bundesfinanzgericht prüfen lassen. Dazu stellen Sie beim Finanz-

amt den Antrag, dass Ihre Beschwerde dem Gericht vorgelegt wird.

Welche Rechtsmittel stehen Ihnen zur Verfügung?

111

www.arbeiterkammer.at